Zweimal zugestochen - Klinge blieb in der Lunge stecken.
Auf Nachbarn eingestochenAngeklagter aus Bedburg bietet Schmerzensgeld an

Vor dem Landgericht Köln muss sich ein 35-jähriger Bedburger wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
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Am Landgericht Köln hat der Prozess gegen einen 35-jährigen Bedburger wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung begonnen. Über seinen Verteidiger Marc Piel räumte der Angeklagte ein, am 14. Oktober 2025 zweimal auf einen ehemaligen Nachbarn eingestochen zu haben. Hintergrund soll ein Streit um ein angebliches Verhältnis des 43-jährigen Geschädigten mit der getrenntlebenden Ehefrau des Angeklagten sein.
Die Einlassung begann mit einer Entschuldigung und einem Schmerzensgeld-Angebot an das Opfer. „Ja, ich wollte ihn verletzen, aber ich wollte ihn nicht töten“, beteuerte der 35-Jährige. Er bereue, dass er sich von einem Nachbarn habe aufhetzen lassen, der wegen Gerüchten um Drogengeschäfte des 43-Jährigen ein Klima des Hasses in der kleinen Wohnanlage auf einem ehemaligen Gutshof schüre. Was mit einer Notoperation des Geschädigten endete, da die Spitze der 8,5 Zentimeter langen Klinge eines Haushaltsmessers abgebrochen und in seiner Lunge steckengeblieben war, hat eine Vorgeschichte von gegenseitigen Beschuldigungen und Beschimpfungen.
Vorwurf des Drogenhandels
„Er soll neben Marihuana auch mit harten Drogen gedealt haben, und ich wollte nicht, dass meine Söhne sowas mitbekommen“, erklärte der Angeklagte, dem missfiel, was er aus der Wohnung seiner Frau nebenan gehört haben will, wenn der 43-Jährige dort zu Besuch war. Der vermeintliche Nebenbuhler habe ihn zudem beschuldigt, ihm die Polizei auf den Hals gehetzt zu haben. Tatsächlich fanden die Ordnungshüter eine Cannabis-Plantage in seinem Garten.
Am Tattag begegneten sich der Angeklagte und sein Opfer im Hausflur. Der 35-Jährige hatte die Klinke der Haustür schon in der Hand, als er den 43-Jährigen bemerkte. Da der Angeklagte zuvor gegen die Fenster der Wohnung seiner Ex-Frau geschlagen hatte, erwartete der Nachbar, der an diesem Tag mit seiner Familie wegzog, weiteres aggressives Verhalten.
Zuerst in den Rücken und danach in die Brust gestochen
Um dem zuvorzukommen, holte er zum Faustschlag aus, verfehlte den Kontrahenten jedoch. „Mimimi, warst du bei Mama petzen?“, soll der 43-Jährige den 35-Jährigen, der bei seiner Mutter wohnt, verhöhnt haben. Das soll den Jüngeren derart gereizt haben, dass er den Älteren erst in den Rücken und dann in die Brust stach. Im Gerangel fiel der 43-Jährige in einen Stapel Fliesen und der 35-Jährige über ihn. Eine Nachbarin versuchte, die Streithähne zu trennen.
Erst als die Mutter des Angeklagten ihren Sohn in die gemeinsame Wohnung bugsierte, will er aus Scham vor ihr von seiner Absicht, dem anderen weitere Verletzungen zuzufügen, abgelassen haben. Einen versuchten Totschlag streitet der Bedburger vehement ab. Der Geschädigte will das Messer nicht gesehen und die Stiche nicht gespürt haben, bis er stark blutete. Von dem Vorfall hat er zwar keine bleibenden körperlichen Schäden davongetragen, ist aber wegen starker psychosomatischer Beschwerden weiterhin krankgeschrieben.
Dem Drängen von Verteidiger Piel, dass der Geschädigte bereits nach seiner Zeugenaussage die Entschuldigung und das Schmerzensgeld-Angebot seitens des Angeklagten annimmt, schob der Vorsitzende Richter der 5. Großen Strafkammer, Peter Koerfers, einen Riegel vor. Der Prozess wird fortgesetzt.

