Zahlreiche Hilfsorganisationen stocken die Aufbaumittel um bis zu 20 Prozent auf, um die Förderlücke zu schließen.
Schutz für WohnhäuserBetroffene der Flut 2021 in Rhein-Erft erhalten weiter Hilfe vom Land

So war es im Juli 2021: Autos stehen auf der überfluteten Bundesstraße 265 im Wasser.
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Der Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 geht bald in das dritte Jahr, und längst sind noch nicht alle Schäden beseitigt. Um Wohnhäuser besser vor zukünftigen Überschwemmungen zu schützen, unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) in Nordrhein-Westfalen über sein Wiederaufbauprogramm auch bauliche Maßnahmen zum Starkregen- und Hochwasserschutz.
Wie die Stadtverwaltung Erftstadt informiert, können sich Eigentümer, deren Gebäude im Jahr 2021 beschädigt wurden, bis zu 80 Prozent ihrer Kosten für den Einbau beispielsweise von wasserdichten und druckfesten Kellerfenstern, die Installation von Flutschotts an Fenstern und Türen sowie die Absicherung von Kellerschächten durch Abdichtungen, feste Erhöhungen oder mobile Flutschotts erstatten lassen.
DRK in Erftstadt-Lechenich berät Betroffene
Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel ist die Vorlage eines Gutachtens, das die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen bestätigt. Betroffene können damit dann einen formlosen Antrag an die E-Mail-Adresse stellen, die im ursprünglichen Bewilligungsbescheid für Wiederaufbauhilfen angegeben war.
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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Erftstadt-Lechenich, An der Patria 17, berät und unterstützt bei Bedarf Betroffene bei der Beantragung der staatlichen Mittel. Weitere Informationen beim DRK unter 02271/606139 oder E-Mail.
Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilt, stocken neben der staatlichen Unterstützung auch zahlreiche Hilfsorganisationen die Aufbaumittel um bis zu 20 Prozent auf, um die Förderlücke zu schließen. Von der Flut betroffene Hausbesitzer finden entsprechende Adressen im Internet. (cj)
