Die Nutzung des Wassers zum Trinken und zum Zubereiten von Speisen wurde untersagt. Beim Händewaschen bestehe keine Gefahr, so die Stadt.
Grenzwerte überschrittenErhöhte Bleiwerte im Wasser von zwei Grundschulen in Frechen

In den alten Gebäuden der Burgschule wurde eine zu hohe Bleibelastung im Wasser gemessen.
Copyright: Alexa Jansen
In den alten Gebäuden der ehemaligen Anne-Frank-Schule, die aktuell durch die Burgschule genutzt wird, sowie den alten Teilen der Burgschule sind die gültigen technischen Grenzwerte für Blei im Wasser überschritten worden. Die Stadt Frechen teilt mit, dass im Rahmen der aktuellen Baumaßnahmen an der ehemaligen Burgschule Proben des Wassers an allen Schulgebäuden auf dem Grundstück vorgenommen worden seien, hierbei seien die zu hohen Werte festgestellt worden.
Das zuständige Gesundheitsamt sei umgehend über die Testergebnisse informiert worden. Nach einer sofortigen Prüfung durch das Amt sei mitgeteilt worden, dass die Nutzung des Wassers zum Händewaschen und für andere Belange unkritisch sei und der Schulbetrieb ausdrücklich nicht eingeschränkt werden müsse, so die Verwaltung. Allein die Nutzung des Wassers als Trinkwasser und zur Speisezubereitung sei vorerst untersagt worden.
Frechen: Hinweisschilder mit Texten und Bildern
Die Verwaltung habe sofort die Schulleitungen und die Träger des Offenen Ganztags informiert. Es seien Hinweisschilder mit Texten und Bildern an den Entnahmestellen des Wassers angebracht worden. Zudem werde der Schule kurzfristig Trinkwasser zur Verfügung gestellt.
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Die Wasserleitungen in den neueren Modulbauten auf dem Grundstück der ehemaligen Anne-Frank-Schule, in denen sich Teile der Burgschule und die Steinzeugschule befinden, seien nicht belastet, teilt die Stadt mit: „Das Wasser kann dort ohne Einschränkung genutzt und auch getrunken werden, da die Modulbauten nicht an die Wasserversorgung der alten Anne-Frank-Gebäude angebunden sind.“
Die Verwaltung sei nun in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulleitungen und dem Träger des Offenen Ganztags und arbeite an der Wiederherstellung unbedenklicher Trinkwasserqualität. Nach den notwendigen Reparaturen werde dann durch das Gesundheitsamt nach erfolgter Freimessung die Nutzung als Trinkwasser wieder freigegeben.

