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Streit mit Ex-GeschäftspartnerMann (58) nach Schüssen in Pulheim verurteilt

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Das Landgericht Köln hat einen Mann (58) zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Das Landgericht Köln hat einen Mann (58) zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der Vorwurf des Heimtücke-Mordes wurde fallengelassen. Es blieb gefährliche Körperverletzung. 

Zu fünf Jahren Gefängnis hat das Landgericht Köln einen 58-jährigen aus Rommerskirchen verurteilt, der am 6. Mai 2025 in Pulheim auf einen früheren Freund und Geschäftspartner geschossen hatte. Motiv war ein Streit um ein Grundstück in Bedburg.

Der Anklagevorwurf des versuchten Heimtücke-Mordes konnte nicht aufrechterhalten werden, da eine nicht abgefeuerte Patrone aus der Tatwaffe, einem kleinen Revolver, den Rücktritt des geübten Schützen von einer Tötungsabsicht belegte. So blieb die gefährliche Körperverletzung: Der Geschädigte erlitt einen Streifschuss im oberen Rückenbereich, der ihn bei minimal abweichendem Schusskanal lebensgefährlich hätte verletzen können. (uwe)

Ausführlicher Bericht folgt.