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Tödlicher Raserunfall auf der A555Verurteilte Ex-FC-Spieler legen Revision gegen Urteil ein

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Die beiden ehemaligen Nachwuchsspieler des 1. FC Köln wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die beiden ehemaligen Nachwuchsspieler des 1. FC Köln wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. 

Die Urteile fielen höher aus, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Nun sollen sie auf mögliche Rechtsfehler überprüft werden.

Die beiden ehemaligen Nachwuchsspieler des 1. FC Köln, die in der Vorwoche vom Kölner Landgericht zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren, erkennen das Urteil nicht an. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag (28. April) bestätigte, haben die 22-Jährigen über ihre Anwälte Revision eingelegt. Bedeutet: Die Urteile sollen auf mögliche Rechtsfehler überprüft werden. 

Wegen eines Autorennens mit dem Tod von zwei Menschen als Folge waren die beiden jungen Männer zu fünf beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Die Strafen gingen deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Staatsanwaltschaft hatte drei beziehungsweise zwei Jahre und acht Monate gefordert. Der Verteidiger des einen Angeklagten plädierte auf Freispruch und sonst auf eine Bewährungsstrafe, der Verteidiger des anderen ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe.

Wesseling: Mutter und Tochter starben in brennendem Kleinwagen

Das Gericht war davon überzeugt, dass die damals 20-Jährigen im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit auf der A 555 bei Wesseling (Rhein-Erft-Kreis) mit Geschwindigkeiten von 200 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen waren. Eines der hochmotorisierten Fahrzeuge rammte einen Kleinwagen, in dem eine Mutter und ihre erwachsene Tochter saßen. Das Auto explodierte, beide Frauen starben.

Während des mehrwöchigen Prozesses hatten die Angeklagten wiederholt von einem Unfall gesprochen und nach Empfinden des Gerichts wenig Reue gezeigt. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner 15-minütigen Urteilsbegründung dagegen von einem Verbrechen. (jtü/uwe)