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Haft drohtBonner Kinderpsychiater Winterhoff vor Urteil – Verteidigung plädiert auf Freispruch

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Laut Anklage soll er Kindern und Jugendlichen ohne medizinische Indikation ein Psychopharmakon verordnet haben.

Laut Anklage soll er Kindern und Jugendlichen ohne medizinische Indikation ein Psychopharmakon verordnet haben. (Archivbild)

Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung: Psychiater soll ohne Not Psychopharmaka verordnet haben. Er bestreitet alles.

Seit über einem Jahr läuft der Prozess gegen den Bonner Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen gefährlicher Körperverletzung - nun ist ein Ende in Sicht. Am Mittwoch (4. März) will das Bonner Landgericht das Urteil sprechen.

Laut Anklage soll Winterhoff Kindern und Jugendlichen teils über mehrere Jahre ein ruhigstellendes Psychopharmakon verordnet haben, obwohl dafür „keine Indikation im Rahmen der Zulassung des Medikaments bestanden“ habe. Zudem soll er die Sorgeberechtigten nicht umfassend über mögliche Nebenwirkungen und Behandlungsalternativen aufgeklärt haben. 

Michael Winterhoff angeklagt: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hat für Winterhoff eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Dabei geht sie von einer mittelbaren Täterschaft aus, da der 71-Jährige die Medikamente zwar verordnet, aber nicht selbst verabreicht habe.

Der angeklagte Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff (M) steht neben seinen Anwälten Kerstin Stirner (l) und Markus Dinkelbach (r) im Gerichtssaal.

Der angeklagte Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff (M) steht neben seinen Anwälten Kerstin Stirner (l) und Markus Dinkelbach (r) im Gerichtssaal. (Archivbild)

Winterhoff bestreitet die Vorwürfe. Er habe stets mit dem Ziel gehandelt Patienten zu helfen und das Medikament nicht standardmäßig verschrieben. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. 

Großteil der Fälle abgetrennt

Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt. Im Laufe des Prozesses hatte das Gericht aber 26 Fälle abgetrennt, sodass es im laufenden Verfahren nur noch um zehn Fälle geht.

Das Antipsychotikum Pipamperon wird zur Behandlung von Schlafstörungen und Unruhezuständen eingesetzt. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollte es laut Herstellerangaben nur unter besonderer Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses verordnet werden.

Zum Fall des Bonner Kinderpsychiaters gibt es mehrere TV-Dokumentationen. Bereits 2021 griff die ARD die Vorwürfe in der Reportage „Warum Kinder keine Tyrannen sind. Das System von Dr. Winterhoff“ auf, die bundesweit für Diskussionen sorgte. 2025 folgte im WDR die dreiteilige Reihe „Der Kinderpsychiater – Die Macht des Dr. Winterhoff“. Darin kommen ehemalige Patientinnen und Patienten sowie frühere Mitarbeitende zu Wort. Die Beiträge beleuchten sowohl die Behandlungspraktiken als auch die juristische Aufarbeitung der Vorwürfe. (jag/dpa)