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Flugplatz-AffäreDienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Sebastian Schuster

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In der Affäre um einen Grundstückskauf am Flugplatz Hangelar gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Sebastian Schuster (CDU).

In der Affäre um einen Grundstückskauf am Flugplatz Hangelar gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Sebastian Schuster (CDU).

Ein Bonner Bürger hat im Zuammenhang mit der Flugplatz-Affäre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Rhein-Sieg-Landrat Sebastian Schuster (CDU) erhoben.

Im Zusammenhang mit der Affäre um einen Grundstückskauf am Flughafen in Sankt Augustin-Hangelar gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Rhein-Sieg-Landrat Sebastian Schuster (CDU). Das hat der Rhein-Sieg-Kreis am Donnerstag bestätigt. Demnach wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde von einem Bonner Bürger erhoben.

Schuster steht seit Wochen in der Kritik. Im Raum stehen Vorwürfe, er habe im Zusammenhang mit dem anstehenden Verkauf eines rund 3000 Quadratmeter großen Areals an der Richthofenstraße am Flugplatz Hangelar Einfluss zugunsten eines CDU-Parteispenders ausgeübt. Auf dem Grundstück befindet sich auch die Flugzeugwerft. Beide Immobilien gehören einem Ehepaar, das nun verkaufen möchte, allerdings an Personen oder Gesellschaften, die die Werft weiter betreiben.

Compliance-Verfahren der Bonner Stadtwerke

Die Flugplatzgesellschaft Hangelar (FGH) an ihr halten die Stadt Bonn über die Stadtwerke Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, die Stadt Sankt Augustin und der Fliegergemeinschaft Hangelar Anteile   hat ein Ankaufsrecht für das Grundstück. Umstritten ist, ob die FGH das Ankaufsrecht wahrnehmen soll. Vertreter der Gesellschafter-Versammlung der FGH sollen vor der Abstimmung teilweise dazu aufgefordert worden sein, gegen die Ausübung des Ankaufsrechts zu stimmen.

Im Mittelpunkt der Affäre steht ein Grundstück am Flugplatz in Sankt Augustin-Hangelar.

Im Mittelpunkt der Affäre steht ein Grundstück am Flugplatz in Sankt Augustin-Hangelar.

In Bonn hatte das ein Compliance-Verfahren der Stadtwerke Bonn (SWB) gegen den Dezernenten von Oberbürgermeister Guido Déus (CDU) zur Folge. Es gab Hinweise, dass auch Schuster (ebenfalls CDU) den Kreisvertreter in der Gesellschafter-Versammlung angewiesen haben soll, gegen das Ankaufsrecht zu stimmen.

Hier keimte der Verdacht auf, dass Déus und Schuster möglicherweise dem Bus-Unternehmer Eberhard Penz den Weg frei machen wollten. Penz hat der CDU in den vergangenen fünf Jahren mindestens 60.000 Euro gespendet (vermerkt im Rechenschaftsbericht der CDU für 2020 und 2025). Jedoch ist nicht klar, an welche Ortsverbände genau das Geld ging.

Schuster hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen. Der Landrat begrüßte am Donnerstag, dass die Angelegenheit im Zusammenhang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn erneut untersucht wird. „Es ist gut, dass sich mit der Bezirksregierung als unserer Kommunalaufsicht nun nochmal eine neutrale Instanz mit der Angelegenheit beschäftigt“, zitiert ihn die Pressestelle des Kreises.

Die Flugplatz-Affäre hat inzwischen erste personelle Konsequenzen. Olaf Hermes, der Chef der Bonner Stadtwerke, hat am Mittwoch seinen Rücktritt bekanntgegeben.  Es gebe für ihn keine Grundlage mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, hatte Hermes dazu mitteilen lassen. Die Stadtwerke hatten sich gegen den Willen der Stadt Bonn für das Vorkaufsrecht der FGH entschieden.