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PlaunungsausschussSiegburg setzt beim Bauturbo auf Nummer sicher

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Häuser mit Flachdach am Finkenweg in Siegburg-Wolsdorf

Ein Fall für den Bauturbo? Häuser mit Flachdach am Finkenweg in Siegburg-Wolsdorf könnten unbürokratisch aufgestockt werden, um mehr Wohnraum zu schaffen.

In der Kreisstadt soll Wohnraum schneller geschaffen werden, ein neues Gesetz könnte dabei helfen. Politik und Verwaltung fassen die Umsetzung ins Auge. 

„Bauturbo“, das klingt rasant und lässt in der Baubranche und bei privaten Bauherrinnen und Bauherren die Herzen höher schlagen: Immerhin sieht Paragraf 246e des Baugesetzbuchs eine befristete  Sonderregelung für den Wohnungsbau vor, die unter bestimmten Voraussetzungen Bebauungspläne im Wohnungsbau verzichtbar macht und Planungsverfahren erheblich beschleunigen soll.

Was es damit auf sich hat, wurde jetzt in der Sitzung des Siegburger Planungsausschusses anhand einer Reihe von Vorhaben durchexerziert. Dabei zeigten sich einerseits hohe Erwartungen, andererseits Bedenken. Denkbar wäre, am Finkenweg in Wolsdorf, wo Flachdächer das Bild beherrschen, durch Dachaufstockungen weiteren Wohnraum zu schaffen, in weit kürzerer Zeit als bislang denkbar. Auch ein Bauvorhaben neben der Aral-Tankstelle an der Konrad-Adenauer-Allee macht der Technische Beigeordnete Stephan Marks als für den Bauturbo geeignetes Beispiel aus, ebenso eine große, an der Zeithstraße geplante Wohnanlage.

Beschleunigung auch ohne Turbo möglich

An der Ecke Neue Poststraße/Bahnhofstraße fand Marks ein Beispiel dafür, wie man einem Bauherrn auch ohne Bauturbo habe helfen können, indem man ihn von Bestimmungen eines B-Plans befreite: Dort wird gerade das Haus mit der ehemaligen Zeeman-Filiale abgerissen und durch ein großes Wohn- und Geschäftshaus ersetzt.

An der Ecke Neue Poststraße/Bahnhofstraße wird das Haus mit der ehemaligen Zeman-Filiale abgerissen und durch ein großes Wohn- und Geschäftshaus ersetzt.

An der Ecke Neue Poststraße/Bahnhofstraße wird das Haus mit der ehemaligen Zeeman-Filiale abgerissen und durch ein großes Wohn- und Geschäftshaus ersetzt.

Marks regte an, dem Bauturbo „Leitplanken“ zu geben, ein Stichpunkt „Wohnen“ werde sich künftig auf jeder Tagesordnung des Ausschusses finden, auch über eine Zweckentfremdungssatzung müsse man nachdenken. Zudem schlug er eine Grundkonzeption dazu vor: „Wann kann Verwaltung selbst entscheiden, wann gehört es in Ausschuss und Rat, um auf der sicheren Seite zu sein?“ Noch sei kein Antrag auf Nutzung des Bauturbos eingegangen.

Er schlug vor, die Verwaltung zu beauftragen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, im Mai wieder auf die Politik zuzukommen und gemeinsam eine Vorlage zu erarbeiten. Im September könnte dann der Beschluss gefasst werden. Als erste Ideen schlug Marks vor, im planungsrechtlichen Außenbereich und bei städtebaulich relevanten Vorhaben ab 25 Wohneinheiten die Zuständigkeit vom Rat auf den Planungsausschuss zu übertragen, in allen übrigen Fällen auf Bürgermeister und Stadtverwaltung.

Versagt werden könnte die Zustimmung des Turbos unter anderem bei lediglich eingeschossigen Gebäuden oder Häusern mit weniger als drei Wohneinheiten, bei Vorhaben in Gewerbe- und Industriegebieten, in Landschaftsschutzgebieten und auf Waldflächen. Der Ausschuss folgte dem Vorschlag des Beigeordneten mit großer Mehrheit.

Fraktionen wollen mehr Tempo

Auch am Tag nach der Sitzung beschäftigte der Turbo noch die Fraktionen. „Wir brauchen mehr Tempo beim Wohnungsbau, damit schneller mehr Wohnungen entstehen. Aber Beschleunigung darf nicht bedeuten: bauen ohne Konzept“, teilte Lukas Wagner mit, Fraktionschef der SPD. „Schneller bauen heißt nicht: Standards senken. Im Gegenteil. Wir müssen definieren, wo der Bauturbo sinnvoll ist und wie wir dabei gute Stadtentwicklung, städtebauliche Qualität und ein faires Miteinander in den Quartieren sichern“, äußerte sich Michael Keller, Sprecher der SPD im Planungsausschuss. Schutz von Klima, Umwelt und Grünflächen blieben zentrale Themen.

„Wer investieren, bauen oder Wohnraum schaffen will, soll nicht monatelang in der Warteschleife hängen“, so sieht es der zweite CDU-Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des Planungsausschusses, Jürgen Peter. „Schnelligkeit ist ein Standortfaktor. Aber genauso wichtig ist: Siegburg darf nicht beliebig verdichtet werden. Wir stehen für Entwicklung mit Augenmaß.“ Dazu habe sich die CDU-Fraktion in den vergangenen Wahlperioden für ein Wohnungspolitisches Handlungskonzept, den Masterplan Grün, die Stadtklima-Analyse und die Entwicklung des grünen Saums eingesetzt.

Wohnungsbau auf dem ehemaligen SV-04-Sportplatz kommt nicht voran

Zu den Befürwortern des Bauturbos zählen auch die Grünen, die sich im Ausschuss für eine Beschleunigung der Wohnbebauung auf dem ehemaligen Sportplatz an der Waldstraße eingesetzt hatten, mit einem entsprechenden Antrag aber scheiterten. „Vor allem irritiert uns, dass offenbar weiterhin keine vollständigen Unterlagen vorliegen, die eine Offenlegung des Bebauungsplans ermöglichen würden“, sagte Ausschussmitglied Dieter Thiel.

Dass der Bauturbo nicht angewendet werden solle, um Beteiligungsrechte zu umgehen, sei nachvollziehbar. Umso wichtiger sei, dass das reguläre Verfahren vorangebracht werde. Das Bauvorhaben auf dem alten Platz des Siegburger SV 04 kommt seit rund fünf Jahren nicht voran und ist unter Anwohnern umstritten, die vor allem um die Verkehrssituation im Viertel fürchten.

Die Siegburger Bürgerunion BU sprach sich in einer Mitteilung für die Anwendung des Bauturbos auf alle Wohnungsbauprojekte aus, auch auf Ein- und Mehrfamilienhäuser. Ziel müsse sein, eine ausgewogene und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu fördern.


Bauturbo wird der neue Paragraph 246e im Baugesetzbuch genannt, der am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Städte und Gemeinden müssen entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den neuen „Bauturbo“ nutzen. „Die Initiative kann vom Vorhabenträger ausgehen, aber auch die Gemeinde kann die Anwendung des § 246e BauGB anregen“, heißt es dazu seitens der Bundesregierung.

Wenn sich eine Kommune für die Anwendung des Bauturbos entscheidet, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Beachtet werden muss aber unter anderem die Umweltverträglichkeit. Der Bauturbo ist bis Ende 2030 befristet. Das Bundesbauministerium will die Wirksamkeit bis Ende 2029 evaluieren.

Hinweis: In der ersten Fassung dieses Textes war der Technische Beigeordnete Stephan Marks versehentlich falsch zitiert worden. So hatte er im Zusammenhang mit dem so genannten Bauturbo von einer „Zweckentfremdungssatzung“ gesprochen, nicht von einer „Enteignungssatzung“. Wir haben den Fehler korrigiert.“