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Bundesweite KontrollenZoll überprüft Gastronomie und Hotellerie in der Region

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Ein Polizeiwagen steht vor einer Absperrung. (Symbolbild)

Zöllnerinnen und Zöllner waren bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Einsatz. (Symbolbild)

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Gastronomie- und Hotelbranche hat der Zoll zahlreiche mögliche Verstöße aufgedeckt.

Am vergangenen Freitag, den 19.09.2025, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Kontrollen waren insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung und Leistungsbezug.

Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren rund 60 Zöllner und Zöllnerinnen an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz. Sie überprüften mehr als 170 Personen und befragten sie zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Zahlreiche Verfahren eingeleitet

In mehreren Fällen besteht der Verdacht, dass gegen ausländerrechtliche Vorschriften sowie gegen die Mindestlohnvorschriften verstoßen wurde. „Bereits vor Ort wurden 17 Strafverfahren, überwiegend wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften, und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet“, so Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz.

Weitere Prüfungen sind unter anderem wegen des Verdachts von Beitragsvorenthaltung, Leistungsmissbrauch und Verstößen gegen Meldepflichten erforderlich. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen als besonders betroffen gelten. Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro je Zeitstunde. (red)