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Dauerstreit in Kölner CDUPartei wehrt sich gegen Urteil des Landesparteigerichts

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4. September 2021: Bernd Petelkau bleibt CDU-Parteivorsitzender, der unterlegene Bewerber Thomas Breuer (rechts) gratuliert ihm.

4. September 2021: Bernd Petelkau bleibt CDU-Parteivorsitzender, der unterlegene Bewerber Thomas Breuer (rechts) gratuliert ihm. 

Seit Jahren beschäftigt sich die Kölner CDU mit sich selbst. Nun hat der Vorstand eine Entscheidung getroffen.

Der Streit in der Kölner CDU um die Vorstandwahl im September 2021 geht in die nächste Runde: Die Kölner CDU wird vorsorglich Rechtsbeschwerde beim Bundesparteigericht gegen die Entscheidung des NRW-Landesparteigericht einlegen. Das hat Vorstandsmitglied und Schatzmeister Sebastian Benz, selbst Jurist, am Freitag bestätigt.

Wie berichtet, hatte das Landesparteigericht Ende Februar die Wahl vor fünf Jahren laut des Kölner Vorstandsmitglieds Konrad Adenauer für „nichtig“ erklärt. Adenauer hatte die Entscheidung öffentlich gemacht. 2021 hatte Amtsinhaber Bernd Petelkau knapp gegen Thomas Breuer gewonnen. Breuer war Kandidat der parteiinternen und Petelklau-kritischen Initiative „Zukunft Jetzt“.

Urteil zur Kandidatenaufstellung liegt vor

Mittlerweile ist die Bundestagsabgeordnete Serap Güler Parteivorsitzende, Petelkau nur noch Fraktionschef. Die schriftliche Urteilsbegründung ist zwar noch nicht da, trotzdem kündigte Benz den Schritt an. Die schriftliche Begründung werde nachgeliefert. Nach Zustellung des Urteils hat die Partei einen Monat Zeit dafür.

Unter anderem in einem weiteren Verfahren liegt der Kölner Parteispitze das schriftliche Urteil des Landesparteigerichts mittlerweile vor – und zwar zur Aufstellung der CDU-Kandidaten für die Bundestagswahl 2021. Die Wahl der Kandidaten fand damals im Mai statt, anders als üblich aber stimmte keine Mitgliederversammlung über die Kandidaten ab, sondern einige wenige vorher gewählte Delegierte. Die Corona-Pandemie war der Grund.

Dokumente liegen nicht vor

Im Wahlkreis im Kölner Südwesten wählte die CDU Sandra von Möller zur Kandidatin – und nicht das damals seit acht Jahren amtierende Bundestagsmitglied Heribert Hirte. Von Möller schaffte es später nicht in den Bundestag.

Das Landesparteigericht hatte zuletzt die Entscheidung des Kölner Kreisparteigerichts einkassiert und die Wahl der Kandidaten ebenfalls als „nichtig“ bezeichnet. Im Urteil heißt es: „Das Verfahren vor dem Kreisparteigericht Köln entspricht nicht den grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen.“

Aussage zu Aktenführung

Ein Grund: Es wurde keine vollständige Originalakte vom Kreisparteigericht überliefert. Zwar muss der Beschwerdeführer die Beweise vorlegen, doch ohne entsprechende Dokumente kann das Landesparteigericht laut eigener Aussage nicht prüfen, ob die Wahlen rechtmäßig zustande gekommen sind. Die saubere Aktenführung ist laut Gericht aber „zwingend rechtstaatlich geboten“.

Ist das nicht der Fall, kann gegebenenfalls sogar der Beklagte beweisen müssen, dass alles rechtlich sauber abgelaufen ist. Deshalb sieht das Gericht die Wahl als „nichtig“ an.

Laut des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages könnten die „nichtigen“ Wahlen der Kölner CDU aber vergleichsweise folgenlos bleiben (wir berichteten). Vereinfacht gesagt sind laut der Analyse Beschlüsse des fehlerhaft bestellten Vorstandes wegen der Rechtssicherheit trotzdem als gültig anzusehen.