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Erzbistum KölnWoelkis Wende lässt sich vor Gericht im Zeitraffer erfahren

6 min
19.06.2025
Köln:
Fronleichnamsfest - Erzbischof Kardinal Rainer Maria  Woelki feiert auf dem Roncalliplatz die Heilige Messe.
Foto: Martina Goyert
mgoyert@web.de

Kardinal Rainer Woelki predigt an Fronleichnam 2025 auf dem Roncalliplatz vor dem Kölner Dom.

Vor dem Arbeitsgericht klagen einst hochgeschätzte Mitarbeiter des Erzbistums Köln, die bei Kardinal Rainer Woelki in Ungnade gefallen sind.

Wer im Zeitraffer erleben will, wie grundlegend sich die Verhältnisse im Erzbistum geändert haben, seit Kardinal Rainer Woelki hier 2014 als Erzbischof den Hirtenstab ergriff, der sollte sich gelegentlich in das Kölner Arbeitsgericht setzen. Dort laufen in schöner Regelmäßigkeit Prozesse, in denen leitende Mitarbeitende sich gegen Degradierung, Demontage, Mobbing oder sogar – der „kurze Prozess“ – gegen Kündigung wehren.

Ein wiederkehrendes Muster: Liberale, moderne Geister, die einst bei Woelki hoch im Kurs standen, wurden nach einer programmatischen Wende entmachtet und abserviert. Aus einer ganzen Riege von Mitarbeitenden (unter ihnen viele, für kirchliche Verhältnisse auffallend viele Frauen) ist mittlerweile niemand mehr übrig: versetzt, hinauskomplimentiert, in den vorzeitigen Ruhestand gedrängt – oder aus Woelkis Reich geflüchtet.

In den seither laufenden Arbeitsprozessen haben mal die Kläger Erfolg, mal das Erzbistum. Meistens geht es in die Berufung, oder es kommt zu außergerichtlichen Vergleichen. Über die Beträge schweigen sich beide Seiten dann strikt aus. Aber nach zuverlässigen Informationen gehen die Summen längst in die Millionen. In Zeiten, in denen Woelki und seine handverlesene Führungscrew den Gemeinden und vielen kirchlichen Einrichtungen rabiate Sparprogramme auferlegen, sitzen sie in allen Rechtsstreitigkeiten finanziell nach wie vor an einem schier unendlich langen Hebel.

Gerichtstermin gerät fast zu einer Pastoralkonferenz

In dieser Woche war es die Theologin Vera Krause, die vor Gericht gegen ihren Arbeitgeber stritt – und fürs Erste unterlag. Der Verhandlungstermin geriet dabei fast zu einer Art Pastoralkonferenz – so viele Geistliche, Haupt- und Ehrenamtliche aus dem Erzbistum waren gekommen, um Krause ihre Solidarität zu bekunden und ihr – so Kreisdechant Christoph Bersch aus Gummersbach – „den Rücken zu stärken gegen eine Institution, die zu Machtdemonstrationen neigt“. Später war von einem „verheerenden Zeichen“ die Rede, wie das Bistum mit „Hinhaltetaktiken, spontaner Amnesie und geballter Machtandrohung“ seine Positionen durchdrücke und vor Gericht untermauere.

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. (Archivbild)

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. (Archivbild)

Auch der emeritierte Benediktiner-Abt Ansgar Schmidt aus Trier und der Grazer Pastoraltheologe Rainer Bucher, einer der führenden Köpfe in Fragen kirchlicher Zukunftsperspektiven, saßen im Gerichtssaal. Bucher rühmte Krauses „theologische, sozialwissenschaftliche und geistliche Kompetenz“. Für jemanden wie sie „sollte das Erzbistum unbedingt eine Leitungsposition haben“. Abt Ansgar klagte darüber, wie das Erzbistum eine so engagierte Frau kaltgestellt habe, weil diese „nicht rückwärts-, sondern vorwärtsgewandt auf die Lage der Kirche geantwortet“ habe. „So etwas sollte nicht möglich sein, das läuft doch unserem christlichen Anspruch zuwider.“

Größter Saal im Arbeitsgericht reicht für den Besucherandrang nicht aus

Diesen Eindruck teilten auch die anwesenden Kolleginnen und Kollegen der Klägerin. Von weiteren Beschäftigten aus dem Generalvikariat, wo Woelkis Amtsleiter Frank Hüppelshäuser ein unterdessen sprichwörtliches Schreckensregiment führt, hieß es auf den Fluren des Gerichts, sie seien dem Prozess aus Furcht vor Repressalien lieber ferngeblieben.

Das sonst eher still-beschauliche Arbeitsgericht ist solch einen Publikumsandrang offenbar nicht gewohnt. Selbst einer der drei größten Säle, in den die Verhandlung kurzfristig verlegt wurde, reichte für die Zahl der Interessierten nicht aus. Richter Stefan Bokelmann setzte gleich zu Beginn einen sehr eigenen Ton, indem er alle ohne Sitzplatz barsch des Raums verwies.

Woelki beschwört Gefahr für katholische Identität

In der Sache ging es um Krauses Klage auf amtsangemessene Beschäftigung und Besoldung. 2016 hatte Woelki persönlich sie von Berlin nach Köln gelotst und ihr zuletzt die Leitung für den Bereich  „Pastoralentwicklung“ mit Verantwortung für eine Reihe von Unterabteilungen übertragen. Angesichts von Priestermangel, sinkenden Mitgliederzahlen und ausgedünnten Gemeinden sollte Krause helfen, die Zukunftsfähigkeit des kirchlichen Lebens in der Fläche zu sichern. Krause setzte auf neue, partizipative Modelle der Gemeindeleitung, Delegation von Verantwortung, geistliche Angebote mit Blick über den Tellerrand und – angesichts fortschreitenden Priestermangels – auf Gottesdienstformen jenseits der Priesterzentrierung.

Doch was Woelki zunächst noch selbst propagierte, geißelt er inzwischen als Gefahr für die „katholische Identität“. Es scheine inzwischen sogar Orte zu geben, predigte der Kardinal vor Ostern im Dom, „von denen es heißt, man tue alles, um sich für die Zukunft unabhängig vom Priester zu machen, so dass man ihn und seinen Dienst nicht mehr brauche. Das, liebe Mitbrüder, ist ganz einfach nicht mehr katholisch und ich bitte Sie eindringlich, dem von Anfang an entgegenzuwirken“.

Löcher im Personalplan stopfen

Schon 2024 fiel Krause in Ungnade, verlor über Nacht ihren Leitungsjob und sollte fortan auf einer – wie ihre Anwältin erklärt – „strukturell einsamen, völlig wirkungslosen Stelle“ ein Arbeitspapier für den Einsatz afrikanischer und indischer Geistlicher erstellen. Mit „Priestern der Weltkirche“ will Woelki die Löcher im Pastoralplan stopfen, die mangels Nachwuchses aus dem Bistum selbst immer größer werden.

Vor Gericht führten die Bistumsvertreter dazu, vom erfolgreichen Einsatz der Priester aus der Weltkirche hänge „der Fortbestand der Gebietspfarreien ab“. Darauf baue die Pastoralstrategie der Zukunft auf. Mit anderen Worten: Trotz aller bekannten sprachlichen und soziokulturellen Probleme beim Einsatz von Priestern ausländischer Herkunft soll eine klerikerzentrierte Seelsorge zusätzlich Schwung bekommen – und Krause das Gegenteil von dem tun, wofür sie angetreten war.

Ihre Arbeit, so argumentierten die Bistumsvertreter, sei auch für den Kardinal persönlich von größter Relevanz. Doch ausgerechnet der Mann, der über die Bistumspressestelle gerade seinen Lobpreis „gelingender Kommunikation“ verbreiten lässt, hat mit seiner „Bischöflichen Beauftragten“ nach Aussage ihrer Anwältin seit mehr als zwei Jahren kein einziges Wort gewechselt, in Korrespondenzen nicht und erst recht nicht mündlich.

Üppige Dotierung genehmer Funktionäre

In den rechtlich komplizierten Fragen um Krauses beamtenähnliches Anstellungsverhältnis, um ihre Vergütung sowie eine amtsangemessene Beschäftigung brachte Krauses Anwältin auch die üppige Dotierung anderer, dem Erzbischof genehmer Funktionäre unter der Ägide von Amtsleiter Hüppelshäuser auf. Ausführungen decken sich mit Unterlagen, die dieser Zeitung vorliegen. Im Ergebnis stellte sich die 14. Kammer des Arbeitsgerichts auf die Seite des Erzbistums und wies die Klage ab.

Demgegenüber ging ein ähnlich gelagertes Verfahren vor einer anderen Kammer des Arbeitsgerichts im Dezember 2025 zugunsten des Klägers aus. Das Erzbistum hatte den früheren Geschäftsführer des „domradios“, Carsten Horn, von seiner Funktion entbunden und ihn ebenfalls mit nachgeordneten Aufgaben betraut. Beobachter brachten dies mit einem Umbau des Senders vom vergleichsweise unabhängigen journalistischen Angebot zu einem Verkündigungssender gemäß Woelkis eng verstandenem Verständnis von „Evangelisierung“ in Verbindung.

Horn, vor seiner Zeit beim „domradio“ 14 Jahre lang Büroleiter von immerhin vier Kölner Generalvikaren, sollte nach seiner Ablösung eine bereits fertig konzipierte Software für die Aufgabenplanung in den Gemeinden implementieren. Später wurde ihm – besonders apart – die Leitung der Stabsstelle „Strategische Friedhofsentwicklung und -organisation“ angeboten. Das Arbeitsgericht folgte Horns Argumentation, dass es sich um Tätigkeiten weit unterhalb seiner bisherigen Verantwortung handele. Es verurteilte das Erzbistum dazu, ihn amtsangemessen zu beschäftigen. Das Erzbistum ist in Berufung gegangen. Im Fall Krause wird die Klägerin nach Auskunft ihrer Anwältin ihrerseits den nächsten Schritt zum Landesarbeitsgericht gehen.

Aktenzeichen 14 Ca/5779/24