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Gericht hat entschiedenStadt Köln darf Gastronomien am Brüsseler Platz um 22 Uhr schließen lassen

Lesezeit 2 Minuten
Auf dem Brüsseler Platz finden im Sommer bis zu 700 Gäste Platz an den Tischen der Restaurants und Cafés (Archivbild).

Auf dem Brüsseler Platz finden im Sommer bis zu 700 Gäste Platz an den Tischen der Restaurants und Cafés (Archivbild).

Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Freitag den Eilantrag einer Gaststättenbetreiberin abgelehnt und der Stadt recht gegeben.

Die Stadt darf den Gastronomen am Brüsseler Platz weiter vorschreiben, um 22 Uhr ihre Außenterrassen zu schließen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln (VG) am Freitag, 25. Juli, entschieden. Eine Gaststättenbetreiberin hatte dagegen per Eilantrag geklagt, den wies das Gericht nun ab.

Die Stadt muss laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2023 für Nachtruhe sorgen. Diese Gerichtsentscheidung nannte das VG jetzt auch als einen der Gründe, wieso sie der Stadtverwaltung in ihrem Vorgehen recht gab. Vorangegangen war ein jahrelanger Konflikt um die Nachtruhe der Anwohnenden und dem Interesse vieler Kölnerinnen und Kölner, den beliebten Innenstadtplatz abends als Treffpunkt zu nutzen. Die Suche nach einer langfristigen Lösung hält noch immer an.

Die Restaurants und Cafés an dem Platz im Belgischen Viertel betreiben im Sommer insgesamt 700 Außenplätze. Früher durften sie bis 23.30 Uhr im Freien bedienen, aber aktuell steht in den Sondernutzungserlaubnissen eine Frist von 22 Uhr. Gastronomen müssen eine Genehmigung von der Stadtverwaltung für die Nutzung öffentlicher Flächen erhalten. Seit dem 14. Mai gilt abends ab 22 Uhr zudem ein Alkoholkonsumverbot auf dem gesamten Platz.

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Zuletzt hatte eine Mehrheit im Stadtrat sich dafür ausgesprochen, dass die Stadtverwaltung prüfen soll, ob die Öffnungszeiten der Terrassen nicht doch wieder verlängert werden kann. Die Gastronomen wehren sich seit Monaten vehement gegen die neue Sperrstunde. Derya Karadag, Sprecherin für Wirtschaft der Grünen, hatte in einer Ratssitzung im Mai gesagt: „Die Außengastronomie ist Teil der Lösung – nicht das Problem. Sie kann Menschen kontrolliert und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben bewirten.“

Rat wollte, dass Stadt Verlängerung des Außenbetriebs prüft

Zuletzt hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, die vom Rat gewünschte Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Wie sich der neue Beschluss auf sie auswirkt, konnte die Stadt Freitagnachmittag noch nicht beantworten.

Das Gericht erklärte seine Entscheidung wie folgt: „Der Stadt steht bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ein Ermessenspielraum zu, dessen gesetzliche Grenzen nicht überschritten worden sind. Es ist auch mit Blick auf die drohenden wirtschaftlichen Einbußen für die Gaststättenbetreiber verhältnismäßig, bei der zeitlichen Ausgestaltung der Sondernutzungserlaubnis immissionsschutzrechtliche Gesichtspunkte zum Schutz der Nachtruhe zu berücksichtigen und Außengastronomie nur bis 22 Uhr zuzulassen.“

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, die Gaststättenbetreiberin kann vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde erheben.