Von der Verfügung betroffen sind der Kölner Hauptbahnhof und weitere Bahnhöfe.
Auch SpielzeugpistolenBundespolizei verbietet an Karneval Waffen und gefährliche Gegenstände

Bundespolizei erlässt Waffenverbot an Karneval in Bahnhöfen. (Symbolfoto)
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Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung für die kommenden Karnevalstage erlassen. Im Zeitraum vom 12. bis zum 17. Februar 2026 ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen in den Bahnhöfen Köln Hauptbahnhof, Köln-Süd, Bonn Hauptbahnhof und Siegburg/Bonn verboten. Einsatzkräfte werden die Einhaltung verstärkt kontrollieren.
Auch Spielzeugpistolen und Messer sind verboten
Die Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen und Gewalttaten verhindern. Gerade im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und größeren Menschenmengen an Karneval steige die Gefahr von gewaltsamen Auseinandersetzungen. Werden dabei Waffen wie Hieb- oder Stoßwerkzeuge eingesetzt, könne dies zu schweren Verletzungen führen. Das Verbot umfasst auch Schuss- oder Gassprühgeräte sowie Anscheinswaffen wie Spielzeugpistolen.
Bundespolizei kündigt konsequentes Handeln an
Personen, die gegen die Verfügung verstoßen, müssen mit einem Platzverweis rechnen. Sie können auch von der Beförderung durch den ÖPNV ausgeschlossen werden. Zudem kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Verstöße gegen das Waffengesetz können darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen haben, teilten die Beamten und Beamtinnen mit.
Weitere Informationen sind auf Plakaten in den betroffenen Bahnhöfen sowie auf der Internetseite der Bundespolizei zu finden. (red)
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