Das Kölner Landgericht hat eine Entscheidung in dem Fall getroffen.
Urteil gefallenKölner mischt Frau Drogen in den Tee und vergewaltigt sie

Der Frau wurden Drogen in den Tee gemischt.
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Wegen schwerer Vergewaltigung hat das Kölner Landgericht einen 27-jährigen Familienvater zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Mann einer Bekannten eine Droge in den Tee gemischt und sich in seiner Wohnung im Kölner Stadtteil Pesch an ihr vergangen. Der Beschuldigte hatte im Laufe des Prozesses alles abgestritten und von einer Verschwörung gesprochen.
Köln: Frau wurden Drogen in den Tee gemischt
In Abwesenheit von Frau und Kind hatte sich der Beschuldigte laut Anklage mit dem späteren Opfer getroffen. „Er drängte sie, einen Tee zu trinken, den er mit Ecstasy versetzt hatte“, sagte der Staatsanwalt. Der Frau sei schwindelig geworden, sie habe sich daher bäuchlings auf einen Teppich gelegt. Daraufhin habe der Angeklagte seiner Bekannten die Strickjacke ausgezogen und sie massiert – obwohl die Frau zuvor deutlich geäußert habe, das nicht zu wollen.
Dann sei der 27-Jährige noch zudringlicher geworden und habe Sex gewollt. „Stell dich nicht so an und benimm dich nicht wie ein Kind“, soll er geäußert und die Frau vergewaltigt haben. Vor Schmerzen habe sie aufgeschrien, aber keine Kraft mehr gehabt, den Mann von sich wegzustoßen, hieß es in der Anklageschrift. Zum Prozessauftakt hatte der Mann auf Anraten seines Anwalts noch geschwiegen.
Köln: Angeklagter sprach beim Prozess von Verschwörung
Die Beweislage erschien jedoch erdrückend. So hatten Ermittler eindeutige DNA-Spuren des Mannes am Körper der Geschädigten festgestellt. Als Verschwörung soll der Mann diese Tatsache dargestellt haben. Der Angeklagte hatte auch seine aktuelle Partnerin als Leumundszeugin angegeben – doch stattdessen beschuldigte die Frau den 27-Jährigen dem Vernehmen nach ebenfalls eines sexuellen Übergriffs. Auch soll er ihr gedroht haben. Das führt zu einem neuen Ermittlungsverfahren.
Hatte sich der Angeklagte zu Prozessbeginn noch auf freiem Fuß befunden, wurde er schließlich im Gerichtssaal verhaftet. Im aktuellen Fall sah das Gericht neben schwerer Vergewaltigung auch den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung – aufgrund der Drogen im Tee – als erwiesen an. „Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft“, heißt es dazu im Strafgesetzbuch. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht. Der Verurteilte kann noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

