Reker begrüßt, dass die als rechtsextremistisch eingestufte AfD nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf.
„Bedrückt mich sehr“OB Reker äußert sich nach Verfassungsschutz-Einstufung über AfD

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker. (Archivbild)
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Laut Verfassungsschutz ist die AfD gesichert rechtsextremistisch. Aber was folgt daraus? Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien sind sich im Umgang mit der neuen Einstufung uneins.
Am Samstag (3.5.) hat sich die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker, erstmals zu ihrer Sicht der Dinge nach der Einstufung des Verfassungsschutzes geäußert.
„Mit der AfD hat sich eine Partei etabliert, die unsere in 80 Jahren errungene freiheitliche Grundordnung infragestellt. Als OB einer so vielfältigen & offenen Stadt bedrückt mich das sehr. Ich finde es richtig, dass sie nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf“, so die parteilose OB auf X. Zu einem möglichen Parteiverbot-Antrag äußerte sich die Kommunalpolitikerin nicht.
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Partei-Verbotsverfahren wird in Berlin diskutiert
In Berlin wird indes genau darüber debattiert. Ein mögliches AfD-Verbotsverfahren kann nach Ansicht von SPD-Chef Lars Klingbeil den politischen Kampf gegen die Partei nicht ersetzen. Die Regierung müsse mit einem anderen politischen Stil den Menschen Sicherheit geben und nicht durch Streit auffallen.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) riet zu Geduld. „Eins nach dem anderen: Erst müssen die Fakten geprüft werden“, sagte er in Bezug auf ein mögliches Verfahren. „Dann müssen sie ausreichend sein. Und dann muss die Politik abwägen, ob es klug und vernünftig ist.“ Ein Verbot sei nur eine von mehreren Optionen. „Am besten ist: argumentieren und beweisen, dass Politik auch ohne die AfD klarkommt.“
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hält Debatten über ein AfD-Verbotsverfahren für verfrüht. Sie erwarte, dass die Partei gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtlich vorgehen werde, sagte die CDU-Politikerin und frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes im Deutschlandfunk.
Sie verwies darauf, dass das Jahre dauern könnte. Wenn irgendwann Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Entscheidungen treffen, sei das der Zeitpunkt für die politischen Verantwortlichen, darüber nachzudenken. „Aber zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich diese Frage nicht“, betonte Badenberg.
Verfassungsschutz als Frühwarnsystem
Der CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter forderte ein entschlossenes Vorgehen gegen Mitglieder der Partei, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Der Verfassungsschutz sei ein Frühwarnsystem. „Deshalb könnte und sollte die Hochstufung der Partei Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben, denn eine Mitgliedschaft in der AfD ist damit nicht vereinbar“, sagte Kiesewetter dem „Handelsblatt“. Staatsbedienstete sollten die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Gesellschaft schützen und nicht zur Aushöhlung der Demokratie beitragen. „Im Einzelfall müsste deshalb eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen“, sagte Kiesewetter.
Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz debattieren die Bundesländer über die Folgen. Das Thema soll auch bei der nächsten Innenministerkonferenz der Länder besprochen werden, wie eine Sprecherin des IMK-Vorsitzenden sagte. (pst mit dpa)