Die Stadtverwaltung hält weiter an der Sperrstunde um 22 Uhr fest – und sie bereitet den Pop-up-Biergarten auf der Vogelsanger Straße vor.
Pop-up-Biergarten in VorbereitungStadt Köln hält an 22-Uhr-Sperrstunde für Außengastro am Brüsseler Platz fest

An warmen Sommerabenden verdienen die Gastronomen des Brüsseler Platz am besten. Früher schließen zu müssen, ärgert sie daher.
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Den Sommer über können die Gastronomen am Brüsseler Platz nicht damit rechnen, wieder länger als 22 Uhr ihre Terrassen öffnen zu dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln (VG) entschied am Freitag, 25. Juli, dass die Stadt das Recht hat, die Öffnungszeiten der Außenbereiche auf 22 Uhr zu beschränken. Daran will die Verwaltung auch erst einmal festhalten – bis ein Gutachten zum Lärm auf dem beliebten Innenstadtplatz erstellt ist. Das teilte eine Stadtsprecherin auf Anfrage am Montag mit.
In das Gutachten einbezogen würden etwa die Auswirkungen des aktuell geltenden Alkoholkonsumverbots auf dem Platz ab 22 Uhr, die Sperrzeit der Außengastro und die Auswirkungen einer Alternativfläche auf der Vogelsanger Straße. Auf Höhe des Grüngürtels ist dort noch für diesen Sommer ein Pop-up-Biergarten geplant. Eine Sprecherin der Stadt teilte mit: „Inwieweit die Maßnahmen ausreichen oder nicht, werden begleitende Untersuchungen wie Lärmmessungen zeigen.“
„Oberstes Ziel ist es, den Lärm auf dem Brüsseler Platz so weit zu reduzieren, dass die Anwohnenden einen erholsamen Schlaf finden“, sagte die Sprecherin. Dazu ist sie mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts von 2023 auch verpflichtet, Anwohner hatten geklagt, damit die Stadt mehr unternimmt, um ihre Nachtruhe zu sichern.
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Doch der Rat hatte die Verwaltung Ende Mai beauftragt zu prüfen, ob die Cafés, Restaurants und Bars nicht doch wieder länger öffnen können, ohne die Nachtruhe der Anwohner zu gefährden. Damit hatte eine Mehrheit im Rat den Gastronomen den Rücken gestärkt. Besonders dafür argumentiert hatte Derya Karadag (Grüne), die am Montag zum neuen Beschluss des VG sagte: „Wir haben nie gesagt, wir halten die Sperrzeit für rechtswidrig – anders als beim Verweilverbot, bei dem wir Zweifel hatten. Wir wollen aber weiter prüfen lassen, ob es bei längeren Öffnungszeigen nicht auch andere Lösungen für Lärmschutz gibt.“
IG Gastro sagt Stadt Köln nach Urteil: „Ihr dürft. Aber ihr müsst nicht.“
Till Riekenbrauk vertritt die Kölner Restaurantbesitzer als Vorsitzender der IG Gastro und sagt: „Es gibt keine Belege dafür, dass die Außengastronomie Lärmtreiber ist.“ Die Gastronomen sehen die problematische Lärmquelle vor allem in den Besuchern des Innenstadtplatzes, die sich besonders an warmen Sommerabenden mit selbst mitgebrachten Getränken um die Kirche Sankt Michael niederlassen.
Deshalb hatte eine Gastronomie vor dem Kölner VG mit dem am Freitag abgewiesenen Eilantrag, die Sperrzeit von 22 Uhr anzufechten – erfolglos. Riekenbrauk sagt, er sei nicht überrascht, „dass die Stadt diese Macht hat, die Sondernutzungszeiten einzuschränken“. „Wir befürchten, dass dieses Urteil exemplarisch dafür herhalten muss, die Sperrzeit weiter einzuschränken. Es sagt zwar: Ihr dürft. Aber ihr müsst nicht.“ Die Prüfung der Verwaltung, die Sperrzeit wieder wie früher auf 23.30 Uhr zu verschieben, dauert den Gastronomen zu lange. „Die Verwaltung muss dem Auftrag des politisch gewählten Gremiums zügig nachkommen.“
Pop-up-Biergarten weiter für diesen Sommer geplant
Anfang Mai, vor dem Prüfauftrag zur Sperrzeit, hatten Grüne, CDU und Volt, die eine Mehrheit im Rat bilden, schon einen anderen Versuch der Entlastung des Brüsseler Platzes vorgeschlagen: An vier aufeinander folgenden Wochenenden im Sommer wollen sie einen alternativen Treffpunkt für Feiernde auf der Vogelsanger Straße schaffen, mit gastronomischem Angebot und der Möglichkeit, selbst Speisen und Getränke mitzunehmen. Eben wie am Brüsseler Platz.
Auf Nachfrage, ob der Biergarten diesen Sommer noch wie beschlossen stattfinden wird, teilte die Stadtsprecherin am Montag mit: „Da sich mehrere Interessenten bei der Stadt Köln gemeldet haben, die solch einen Biergarten betreiben möchten, wird es in Kürze ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren geben.“ Das bedeutet, es soll schnell gehen. Erwartbar wäre also ein Start im August oder September.