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Besucher sollen Eintritt zahlenAlles, was Sie über die Dom-Finanzierung wissen müssen

16 min
Der Blick auf den Kölner Dom.

Der Blick auf den Kölner Dom.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Finanzierung und Eigentumsverhältnissen des Kölner Doms. Was hinter den Plänen für ein Eintrittsgeld steckt.

Besucherinnen und Besucher des Kölner Doms sollen künftig eine „touristische Besichtigungsgebühr“ entrichten. Das hat das Domkapitel unter Vorsitz von Dompropst Guido Assmann beschlossen. Die Höhe des Eintrittsgelds und die genauen Einlassbedingungen sind noch offen. Die wichtigsten Fragen zur Finanzierung und den Eigentumsverhältnissen des Doms beantworten wir mit Hilfe von Domrendant Clemens van de Ven, dem Leiter der Finanz-, Vermögens- und Personalverwaltung des Doms, und weiteren Experten.

Der Dom wurde 1880 vollendet. Seit 1996 zählt er zum Unesco-Weltkulturerbe. Mit sechs Millionen Besuchern – an Spitzentagen sind es pro Tag 40.000 – ist der Dom alljährlich das meistbesuchte Baudenkmal Deutschlands. Warum kommt das Domkapitel ausgerechnet jetzt auf die Idee, Eintritt zu verlangen?

Dompropst Guido Assmann spricht von einer Schere zwischen Einnahmen (Erträgen) und Ausgaben (Aufwendungen), die immer wieder auseinanderklafft. In den vergangenen acht Jahren gab es sechsmal ein Minus in der Bilanz. Aus den (nicht näher bezifferten) Rücklagen ließen sich die Defizite schon in absehbarer Zeit nicht mehr ausgleichen. „Sie werden noch für einen überschaubaren Zeitraum reichen“, beruhigt van de Ven. „Aber es ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir handeln müssen. Wir werden sonst auch nicht mehr in der Lage sein, Rücklagen neu aufzubauen.“

Jahresüberschuss/-defizit seit 2019 (gerundet) – siehe Grafik

2019                          52.000 Euro

2020                  - 2.240.000 Euro

2021                      - 737.000 Euro

2022                        419.000 Euro

2023                 - 3.593.000 Euro

2024                    - 241.000 Euro

2025                    - 225.000 Euro*

2026                   - 1.519.000 Euro*

* Angaben jeweils geschätzt, da die Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen.

Clemens van de Ven, Domrendant

Clemens van de Ven, Domrendant

Die starken Sprünge nach unten erklärt Clemens van de Ven mit den Folgen der Corona-Zeit (2020/2021) sowie dem Aus für das Projekt Historische Mitte. „2023 wurde die Kooperation mit der Stadt Köln zur Historischen Mitte beendet, was auch dazu führte, dass wir die gesamten Planungskosten abgeschrieben haben“, so Clemens van de Ven. „Seitdem haben wir uns nicht mehr in die Gewinnzone hocharbeiten können.“

Im laufenden Jahr schlagen unter anderem Sonderausgaben für Bauarbeiten negativ zu Buche. Allein für die Erneuerung des Lastenaufzugs auf der Nordseite des Doms (Bahnhofseite) sind 400.000 Euro veranschlagt.

Auf 1,9 Millionen Euro zusätzlich setzt Dombaumeister Peter Füssenich für die Deckensanierung über der Liefereinfahrt zum  tiefer liegenden Bereich der Dombauhütte am Römisch-Germanischen Museums an. Für die Reparatur der maroden Decke musste schon in den vergangenen drei Jahren ein hoher Aufwand betrieben werden. Die Werkstätten aus den 1970er Jahren selbst sowie die technischen Anlagen müssen laut Füssenich ebenfalls „mit Kosten im siebenstelligen Bereich“ erneuert werden.

Dazu braucht der Dombaumeister in mittlerer und langfristiger Perspektive Rücklagen für eine Reihe von Großprojekten, die sonst auf wackligem Boden stünden. Als erstes nennt er die Sanierung des Strebewerks auf der Südseite des Doms. Das, sagt Füssenich, „wird voraussichtlich bis 2070 dauern“. Weiter nennt er die Arbeiten am mittelalterlichen Chor auf der Ostseite sowie am Nordturm, wo dann erneut ein großes Hängegerüst angebracht werden muss. Der Gerüstaufbau dafür ist derzeit in Vorbereitung.


Wie viel Geld wird am Dom ausgegeben, und wie haben sich die Kosten verändert?

Erhalt und Betrieb des Doms haben im Jahr 2024 14,2 Millionen Euro gekostet. Umgerechnet sind das Kosten von 39.000 Euro am Tag. Das ist, wie Dompropst und Domrendant vorrechnen, „der Gegenwert eines Mittelklasseautos, den wir jeden Tag benötigen. Die Einnahmen aus dem Klingelbeutel würden bei besagtem Auto nicht einmal für eine Tankfüllung reichen“, sagt van de Ven.

Finanzierung des Kölner Doms 2024 (Angaben in TEUR) und Jahresergebnis seit 2019

Finanzierung des Kölner Doms 2024 (Angaben in TEUR) und Jahresergebnis seit 2019

Von den Ausgaben entfielen auf (siehe Grafik)

Personal                                                                                9.592.000 Euro

Kosten zum Bauerhalt und Betrieb                                 3.578.000 Euro

Energie (Heizung, Strom)                                                    537.000 Euro

Liturgie (Gottesdienste)                                                       316.000 Euro

Dommusik                                                                               184.000 Euro

Am Dom sind rund 170 Menschen beschäftigt. Etwa die Hälfte (derzeit 85 Beschäftigte) arbeiten in der Dombauhütte. Für ihre Bezahlung ist im Finanzbericht 2024 eine Summe von 5.881.000 Euro ausgewiesen. Zur zweiten Hälfte gehören die Domschweizer, weiteres Sicherheitspersonal, Küster, Organisten, Chorleiter und Verwaltungsangestellte. Deren Personalkosten belaufen sich auf 3.411.000 Euro.

Die Steigerungsrate bei den Personalkosten im Zeitraum von 2017 bis 2024 gibt van de Ven mit 20,7 Prozent an. Auch die Materialkosten seien seit der Corona-Zeit und im Zuge des Ukraine-Kriegs nach oben geschossen.

Bei den Energiekosten nicht berücksichtigt ist die Dombeleuchtung, die über die Rhein-Energie als Sponsor finanziert ist.

Bei den Ausgaben wird, sprachlich etwas verwirrend, zwischen „Erhalt“ und „Unterhalt“ unterschieden. Der Erhalt betrifft Eisen, Steine, Glas – oder anders, alle Arbeiten der Dombauhütte. Die Bilanz führt Ausgaben hierfür in der „Dombaukasse“. Mit Unterhalt ist demgegenüber alles gemeint, was im Dom geschieht: vom Festhochamt über das Orgelkonzert bis hin zu Aufsicht und Reinigung. „ In der Bilanz wird der laufende Betrieb in der „Domkirchenfabrik“ geführt.


Woher bekommt der Dom sein Geld, und wie war die Einnahmen-Entwicklung?

Der Dom erhält einerseits Zuweisungen von verschiedenen Geldgebern. Andererseits erwirtschaftet er selbst Erträge. Die Gesamteinnahmen beliefen sich 2024 auf 13,97 Millionen Euro. 

Davon entfielen auf (siehe Grafik)

Zuwendungen Zentral-Dombau-Verein (ZDV)                     4.300.000 Euro

Zuwendungen Erzbistum Köln

-         Erhalt (des Baus)                                                                1.679.000 Euro

-         Unterhalt (lfd. Betrieb)                                                     1.062.000 Euro

Zuwendungen Land Nordrhein-Westfalen                               1.114.000 Euro

Zuwendungen Stadt Köln                                                               207.000 Euro

Einnahmen aus Eintrittsgeldern Turm/Schatzkammer      2.645.000 Euro

Einnahmen aus Mieten, Pachten, sonstigen Erträgen          1.374.000 Euro

Einnahmen aus Kollekten, Geldspenden in Opferstöcken   1.284.000 Euro

Einnahmen aus Spenden und Zuweisungen                               185.000 Euro

Einnahmen aus Kapitalerträgen                                                    117.000 Euro

Die Zuweisungen erhöhten sich im Zeitraum von 2018 bis 2024 um 755.000 Euro von insgesamt 7.791.000 Euro auf 8.546.000 Euro. Das entspricht einem Anstieg von rund 10 Prozent oder – aufs Jahr gerechnet – einem Plus von 1,6 bis 1,7 Prozent.


Was finanziert der Zentral-Dombau-Verein?

Größter Geldgeber für den Bauerhalt – und nur dafür - ist der 1842 für den Weiterbau und die Vollendung des Doms gegründete Zentral-Dombau-Verein (ZDV). Die Zuweisungen für Sonderprojekte jenseits eines Grundbedarfs handelt der Dombaumeister alljährlich mit dem ZDV aus.

Die Mitglieder des ZDV, deren Zahl inzwischen über der „magischen Grenze“ von 20.000 liegt und hart auf die 21.000 zugeht, steuern durch ihre Jahresbeiträge sowie durch Spenden unmittelbar Geld für den Bauerhalt des Doms bei.


Was finanziert das Erzbistum Köln?

Aus dem Erzbistum fließt Geld in drei Töpfe. Zwei davon – für den Bauerhalt beziehungsweise den Unterhalt – sind in der Bilanz des Doms abgebildet.

2024 wurden die kirchlichen Zuschüsse auf dem damals festgelegten Niveau eingefroren. Eine Finanzierungszusage gilt bis 2030.

Der dritte Topf mit Geld aus dem Erzbistum steht beim Metropolitan- oder Domkapitel. Es ist als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasst, mit eigenem Haushalt und eigener Bilanz, mitfinanziert durch Zuwendungen des Erzbistums von 2,02 Millionen Euro im Jahr 2024. Davon werden die Domkapitulare besoldet sowie Personal- und Projektkosten bezahlt. Van de Ven: „Das ist so ähnlich wie in jeder Kirchengemeinde, die Geld für den Betrieb benötigt. Darunter fallen zum Beispiel Büro- und Unterhaltkosten.“

Eine weitere Erlösquelle des Domkapitels sind die Verkäufe von Devotionalien und Souvenirs im „Domshop“ auf dem Roncalliplatz. Die 2008 für den Betrieb gegründete Domkloster 4 GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Körperschaft Metropolitankapitel.


Was finanziert das Land Nordrhein-Westfalen?

Das Land ist als Rechtsnachfolger des Freistaats Preußen durch einen staatskirchenrechtlichen Vertrag mit dem Vatikan, das sogenannte Preußen-Konkordat von 1929, verpflichtet, sich am Erhalt des Doms zu beteiligen.

Der Zuschuss betrug bis 2019 jährlich 767.000 Euro. Danach wurde er auf 1,11 Millionen erhöht und ist seither konstant.  Van de Ven: „Diese Zuschüsse sind nicht befristet, sondern bis auf Weiteres zugesagt. Ungeachtet der Tatsache, dass das Land begrenzte Mittel hat, werden wir in den nächsten Verhandlungen dennoch versuchen, eine Berücksichtigung der Preisdynamik zu erreichen.“ Dass Eintrittsgelder als eigene Einnahmequelle des Doms die Bereitschaft der öffentlichen Hand zur Co-Finanzierung dämpfen könnten, glaubt van de Ven nach eigenen Worten nicht. Das sei auch „eine Frage der Reputation – wer sich für den Dom engagiert, der kann damit werben“.


Was finanziert die Stadt Köln?

Der jährliche Zuschuss der Stadt „für die Erhaltung des Kölner Doms“ setzt sich nach Auskunft einer Sprecherin zusammen aus Zuschüssen für Restaurierungskosten (154.000 Euro) sowie für Straßenreinigungs- und Abwassergebühren (53.000 Euro).

Entgegen gelegentlich zu hörenden Annahmen erhält der Dom keine Erstattung der Grundsteuer. Wie alle Kirchengebäude, die von einer Gemeinde genutzt werden, ist auch der Dom von der Grundsteuer befreit.

Ob angesichts der großen Anziehungskraft des Doms und seiner Bedeutung als Wahrzeichen Kölns einerseits, der vom Dompropst geschilderten Finanznöte andererseits eine Erhöhung der Zuwendungen im Gespräch sei, beantwortet die Stadt mit einem knappen und unmissverständlichen „Nein“.


Wie haben sich eigene Einnahmen entwickelt?

Die Einnahmen aus der Turmbesteigung sind in den vergangenen sechs Jahren durchschnittlich um etwa fünf Prozent gestiegen. 2024 wurde der Ticket-Preis für Erwachsene um einen Euro auf jetzt acht Euro angehoben. Das Interesse an der Domschatzkammer nennt van de Ven ungebrochen. „Die massiven Einbrüche in der Corona-Zeit konnten inzwischen aufgeholt werden, sodass die Erlöse im Durchschnitt seit 2019 um neun Prozent gestiegen sind.“

Einige Konzertreihen am Dom kosten schon seit etlichen Jahren Eintritt, für andere gilt das seit 2026.

Die kostenpflichtigen (Gruppen-)Führungen im Dom, inklusive der Sonderführungen (Dächer, Glocken, Ausgrabungen), werden vom Stadtdekanat (Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden der Stadt Köln) geregelt. 2024 wurde für die Verteilung der Einnahmen vertraglich ein neuer Aufteilungsschlüssel vereinbart. Weil dieser „neu austariert“ worden sei, gebe es noch keine verlässlichen Zahlen, sagt van de Ven.

Zu den Miet- und Pachteinnahmen vermerkt der Finanzbericht als Immobilienbesitz des Doms ein Wohn- und Geschäftshaus in der Marzellenstraße sowie ein Objekt in der Komödienstraße. Aus Erbbaurechten und Landpachten ergibt sich ein weiterer Immobilienbestand.


Warum ist das Domkapitel für die Finanzierung des Doms zuständig – und nicht der Kölner Erzbischof, dessen Bischofskirche der Dom ist? Wie sind überhaupt die Besitzverhältnisse?

Die Frage, wem eine Immobilie gehört, wird vom Grundbuch eindeutig beantwortet. Für den Dom ist dort seit 1931 per Eintragung des Amtsgerichts Köln die „Hohe Domkirche“ verzeichnet. Daher rührt der bekannte Satz: Der Dom gehört sich selbst.

Auszug aus dem Grundbuch der Stadt Köln für den Dom

Auszug aus dem Grundbuch der Stadt Köln für den Dom/Rückseite

Der Eintrag im Grundbuch erstreckt sich auf 26 unterschiedlich große Parzellen. „Jede einzelne dieser Parzellen hat in der Bilanz der Hohen Domkirche einen symbolischen Wert von einem Euro“, erklärt van de Ven. Mit dieser buchhalterischen Größe als Merkposten werden Vermögensgegenstände erfasst, die sich einerseits nicht verkaufen und so zu Geld machen lassen, andererseits aber finanziell erheblich belastend sind.

Um in der Bilanz überdies abzubilden, dass die 26 Parzellen bebaut sind, kommt der Dom mit dem ebenfalls symbolischen Wert von einem Euro hinzu. Macht einen bilanziellen Vermögenswert von insgesamt 27 Euro. Übrigens gilt die Unveräußerlichkeit nicht nur für den Dom, sondern auch für seine Kunstschätze. Deren Verkauf ist in der Kirche generell verboten.

Als „Erfinder“ des Konstrukts mit dem Dom als Gebäude, das sich selbst gehört, gilt ein preußischer Beamter. In zwei Aufsätzen von 1931 und 1948 rühmt sich der Kölner Oberlandesgerichtsrat Gottfried Rey zwischen den Zeilen der geistigen Urheberschaft. Es könne am Dom kein privatrechtliches Eigentum geben, argumentiert Rey und verweist auf den fortgeltenden napoleonischen „Code civil“, wonach der Dom zur „Domaine public“ gehöre und daher „eine außerhalb des privaten Rechtsverkehrs stehende unveräußerliche und unersitzbare Sache“ sei.

Etwaige Ansprüche des Staates oder auch der Kirche auf den Dom werden damit ein für alle Mal abgewehrt, wie der frühere Dompropst Norbert Feldhoff im „Domblatt“ von 2009 nicht ohne eine gewisse Genugtuung feststellt. Der Erzbischof, zurzeit Kardinal Rainer Woelki, sei zwar nicht bloß – wie gelegentlich gerne behauptet werde – Gast in seiner eigenen Kathedrale, sondern durchaus Hausherr in einem höheren Sinn. Doch das Eigentumsrecht liegt bei der Hohen Domkirche als eigenständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Diese Vorstellung von einer Kirche als juristische Person geht zurück auf die Bulle „De salute animarum“, mit der Papst Pius VII. (1742 bis 1823) nach dem Ende der napoleonischen Ära das Erzbistum Köln wiedererrichtete.

Natürlich braucht eine Körperschaft aus Stein eine Vertretung aus Fleisch und Blut – das Domkapitel, das hier so ähnlich agiert wie der Kirchenvorstand in einer Pfarrgemeinde. „Diese Konstellation hat sich über all die Jahre bewährt“, sagt Domrendant van de Ven. Auf freiwilliger Basis hat das Domkapitel zusätzlich einen Beirat gebildet, der es auch in wirtschaftlichen oder aufsichtsrechtlichen Fragen berät.

Hier gibt es auch jenseits der Sorge für die Kathedrale einiges zu erörtern. Zum Anlagevermögen, um das sich das Kapitel zu kümmern hat, gehören, wie erwähnt, unter anderem auch Immobilien. Der Hohen Domkirche als Körperschaft sind Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten mit einem Bilanzwert von 10,7 Millionen Euro zugeordnet. Bei der Körperschaft Metropolitankapitel schlagen sie mit 9,4 Millionen Euro zu Buche. In dem Immobilienbestand enthalten sind Wohnhäuser für die Domgeistlichkeit in der sogenannten Rotkehlchen-Siedlung am Margarethenkloster hinter dem WDR-Funkhaus und der Dompropstei und das „Kurienhaus“ an der Südostecke des Roncalliplatzes. Im Zuge des Projekts „Historische Mitte“ stand der Abriss des 60er-Jahre-Baus an. Jetzt soll er stehen bleiben, müsste aber dringend saniert werden – mit viel Geld, das dem Domkapitel fehlt. Bei „frank&frei“, der Talkreihe des „Kölner Stadt-Anzeiger“, im März ließ Assmann zumindest durchblicken, dass beim Eintrittsgeld für den Dom auch die Gedanken an „unsere anderen Gebäude“ eine Rolle spielen.


Was kann man schon zum geplanten Eintritt sagen?

Zwei Gruppen sollen vom Eintritt auf jeden Fall ausgenommen sein, hat der Dompropst inzwischen mehrfach versichert. Erstens: Gottesdienstbesucher, Betende, aber auch Menschen, die im Dom eine Kerze anzünden und kurz innehalten wollen. Zweitens: ZDV-Mitglieder. Wie auch immer das Ticket-System organisiert werden – der ZDV-Mitgliedsausweis soll wie eine Jahreskarte für den Dom funktionieren, und zwar für die gesamte Kathedrale, nicht nur etwaige abgegrenzte Areale zum Beten und Besinnen. Um die Besuchergruppen zu unterscheiden oder die Besucherströme im Dom voneinander zu trennen, deutet van de Ven schon einmal „bauliche Veränderungen“ an. „Diese werden aber so gering wie möglich sein, damit wir die Raumwirkung nicht beeinträchtigen.“

Und er bekräftigt als Mann fürs Geld eine Ankündigung des Dompropstes zur Festlegung des Eintrittspreises: „Wir werden sehr auf Sozialverträglichkeit achten.“ Rabatte zum Beispiel für Familien seien Teil der Abwägungen. Insgesamt verspricht van de Ven „eine ausgewogene Lösung“.

Als Faustformel für den garantiert freien Domzugang bei einer Mitgliedschaft im ZDV spricht dessen Präsidentin Barbara Schock-Werner inzwischen nicht mehr so gerne von einer „Flatrate“. Zwar kann sie sich derzeit über eine regelrechte Eintrittswelle freuen, die meisten Neumitglieder wollen aber – anders als bisher – tatsächlich nur die Mindestsumme von 20 Euro Jahresbeitrag entrichten. Hochgerechnet ist damit die Co-Finanzierung des Bauerhalts nicht einmal annähernd zu gewährleisten. Dass bisherige Großspender in Versuchung kommen könnten, abzuspringen, wenn der Dom über ein Eintrittsgeld selbst Millionen einnimmt – das ist eine weitere Sorge, die an der ZDV-Spitze umgeht.

Zum möglichen Eintrittspreis hält sich im Umfeld des Doms hartnäckig das Gerücht von einem Regeltarif zwischen 13 und 15  Euro. Diesen Betrag hat Schock-Werner gleich zu Beginn der Debatte mit Hinweis auf das Eintrittsgeld für den Mailänder Dom genannt. Domrendant van de Ven will weder dazu noch zur Besucherentwicklung Prognosen treffen. 

Derzeit sei jede Zahl, sagt er sibyllinisch, gleichermaßen richtig wie falsch. „Wir müssen uns aber darauf einstellen, dass die Zahl spontaner Besuche sinkt. Auf der anderen Seite gibt es viele internationale Touristen, die den Kölner Dom als Anziehungspunkt sehen und es gewohnt sind, für solche Gebäude Eintritt zu bezahlen. Wie viele das sind und wie viele ausbleiben werden, das ist überhaupt nicht zu quantifizieren. Wir werden mit einem vorsichtigen Ansatz herangehen. Aber weil wir da überhaupt keine Erfahrungswerte haben, ist eine Schätzung schwierig.“

Besucher abzuschrecken, sei ganz gewiss nicht die Intention, auch wenn der Dompropst gelegentlich aus Rückmeldungen von Besuchern die Klage über eine Bahnhofsatmosphäre im Dom zitiert. „Wir wollen, dass die Strahlkraft des Doms erhalten bleibt“, versichert van de Ven. Dafür sei ein Stück „Konstanz“ wichtig – auch beim Ansatz der künftigen Besichtigungsgebühr: „Es wäre niemandem gedient, wenn wir nach einem Jahr feststellen müssten: Wir haben den Eintrittspreis falsch kalkuliert, es bleiben so viele Besucher aus, dass wir den Preis deutlich erhöhen müssen.“


Gibt es Alternativen?

Bei „frank&frei“, der Talkreihe des „Kölner Stadt-Anzeiger“, zeigte Assmann sich im Prinzip offen für Alternativen. Er machte aber zugleich deutlich, dass er keine sieht. Wenn ihm jemand Jahr für Jahr vier Millionen Euro bringe, so der Dompropst sinngemäß, dann bräuchte es keinen Eintritt.

ZDV-Präsidentin Schock-Werner brachte eine Erhöhung der Übernachtungspauschale für Köln-Touristen ins Gespräch. Ein Vorschlag, der allerdings – wie sie selbst zugab – zwischen allen Beteiligten (Stadt, Hotellerie, Kirche) noch nicht einmal ansatzweise verhandelt ist. Ihre Idee jedenfalls hängt mit der Sorge zusammen, dass ein Eintritt die Menschen aus Köln und der Region abschreckt, die bisher „einfach so“ in den Dom gehen konnten, „ihren Dom“. Denn auch wenn er sich rechtlich selbst gehört – emotional gehört der Dom uns allen, oder?