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Landgericht KölnHA Schult scheitert mit Einspruch gegen Entfernung seines Flügelautos

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HA Schult 1999 mit seinem Flügelauto auf dem Treppenturm des Zeughauses.

HA Schult 1999 mit seinem Flügelauto auf dem Treppenturm des Zeughauses.

Der Künstler wollte verhindern, dass die Stadt sein Werk vom Treppenturm des maroden Zeughauses nimmt.

Der Künstler HA Schult ist vor dem Landgericht Köln mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Entfernung seines Flügelautos vom Turm des Zeughauses gescheitert. Die Stadt will den goldenen Fiesta, der seit 1991 auf dem Turm steht, herunternehmen, weil der Stadtkonservator nach einer Überprüfung des Zeughauses festgestellt hatte, dass die Schäden am Mauerwerk die Tragfähigkeit beeinträchtigen könnten.

HA Schulte wollte die Abnahme mit seinem Eilantrag verhindern. Die für Urheberrecht zuständige Kammer entschied aber, er habe keinen Anspruch auf die Unterlassung. Er sei zwar unstreitig Urheber des Flügelautos. Die Kammer folgte jedoch nicht seiner Argumentation, dass die maßgebliche Schöpfung darin bestehe, das Auto auf den Treppenturm des Zeughauses gesetzt zu haben. Dagegen spreche schon die Historie des Flügelautos.

Flügelauto stand zunächst auf dem Stapelhaus

Denn das Werk war für eine Kunstaktion geschaffen worden und zunächst auf dem Turm des Stapelhauses installiert worden. Danach wurde es auf das Zeughaus gesetzt – dies sei keine urheberrechtlich schützenswerte Leistung. Hinzu komme, dass der Antragsteller unstreitig nicht Eigentümer des Kunstwerks sei.

Die Stadt habe das Recht, das Auto zu entfernen, da durch die Mauerwerkschäden eine latente, langfristige Gefahr bestehe. Laut Stadt handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme, um den Turm und Passanten zu schützen. Das Flügelauto soll nach der Abnahme in einem Museumsdepot eingelagert werden. Es müsse außerdem fachgerecht restauriert werden.