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„Besonderes Problem“Kölner Studentenverbindung wegen hohem AfD-Funktionär unter Druck

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Hüte schmücken einen Festsaal in einem Verbindungshaus (Symbolfoto).

Hüte schmücken einen Festsaal in einem Verbindungshaus (Symbolfoto).

Nach dem Bericht dieser Zeitung haben sich der Vorsitzende des Cartellverbands sowie der Seelsorger des CV geäußert.

Der Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu einem hohen AfD-Mann in einer Kölner Studentenverbindung schlägt hohe Wellen. Inzwischen reagierte der Vorsitzende des Cartellverbands der Katholischen Deutschen Studentenverbindungen (CV) zu den Vorwürfen. Auch der Seelsorger des CV meldete sich zu Wort.

Wie wir berichteten, hält die katholische Studentenverbindung K.D.St.V. Rheno-Baltia aus Köln trotz massiver Kritik an einem Mitglied fest, das AfD-Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist. Der Kölner Rechtsanwalt und Politiker Jochen Haug zog 2017 für die AfD ins Parlament ein. Gleichzeitig ist Haug Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Rheno-Baltia zu Köln und gehört zu den sogenannten „Alten Herren“.

Katholische Studentenverbindungen: CV sieht in AfD ein „besonderes Problem“

Als katholische Verbindung ist die Rheno-Baltia Teil des Cartellverbandes. Der CV ist unterdessen der einzige größere katholische Verband, der sich bisher nicht von der AfD abgrenzt. Auch im CV soll es bereits Vorstöße für eine Unvereinbarkeitserklärung mit der AfD gegeben haben – doch sind alle bislang gescheitert.

Zur Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“, warum sich der CV nicht klar gegen die AfD positioniere, erklärte Claus-Michael Lommer, Vorsitzender des CV-Rates, die AfD sei ein „besonderes Problem“. Lommer sagte in einem Interview mit „Academia“: „Ich finde es zwar persönlich unpassend und wenig hilfreich, dass wir Cartell- und Bundesbrüder haben, die dieser Partei angehören oder mit ihr sympathisieren. Als Cartellverband kann ich sie aber nicht angehen, da die Mitgliedschaft durch die jeweilige Verbindung autonom geregelt wird; sie sind Mitglieder ihrer Verbindungen, nicht des Verbandes.“

Der CV-Vorsitzende hält es „derzeit für rechtlich nicht unbedenklich“, AfD-Mitglieder aus den Verbindungen auszuschließen, zumindest in Bundesländern, in denen die Partei „nicht als Nazi- und rechtsextreme Partei klassifiziert“ sei.

CV-Vorstand sieht rechtliche Hürden für AfD-Ausschluss

Lommer weiter: „Es wäre etwas anderes, wenn der Verfassungsschutz seine Bedenken beim Kölner Gericht nicht zurückgezogen hätte. Dann hätten wir als Verband möglicherweise einen Ansatzpunkt gehabt. Einen Bundesbruder aus der Verbindung zu entlassen, ist aber schwierig, solange er sich nicht verbandsschädigend verhält.“

Schließlich wolle man der AfD keine Bühne bieten. Sollte sich ein ausgeschlossenes Verbindungsmitglied gemäß Verbandsrecht in eine Verbindung zurücklagen können, wäre dies „billige Reklame für die AfD“. „Deswegen sollten wir in diesem Punkt umsichtig sein“, so der CV-Vorsitzende.

Dies ist jedoch eine Argumentation, die teilweise an der Sachlage vorbeigeht. Der Verfassungsschutz hat seine „Bedenken“ nicht beim „Kölner Gericht“ zurückgezogen, wie es Claus-Michael Lommer erklärte. Es handelt sich nicht um „Bedenken“ des Verfassungsschutzes, sondern um die Einstufung der AfD als Gesamtpartei als erwiesen rechtsextremistisch. Und diese Einstufung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz auch nicht zurückgezogen, sondern ausdrücklich weiter stehen gelassen. Es hat sich lediglich verpflichtet, bis zur Entscheidung des Gerichts diese Einstufung nicht anzuwenden.

Es handelt sich also lediglich um eine sogenannte Stillhaltezusage, um einer einstweiligen Verfügung zuvorzukommen. Dies ist eine normale juristische Vorgehensweise, die nichts mit einer „Rücknahme“ zu tun hat.

Richtig ist, dass der Cartellverband nicht als Verband einzelne Mitglieder ausschließen kann, das muss die einzelne Verbindung tun. Der Verband kann gleichwohl Unvereinbarkeitsbeschlüsse fassen, wie er es auf dem Studententag 1969 für die NPD getan hatte, die dann die einzelnen Verbindungen entsprechend verpflichten. Vor allem kann er klare Positionen beziehen und sich öffentlich gegen die AfD abgrenzen.

Katholische Studentenverbindungen: CV-Seelsorger fordert klare Abgrenzung von der AfD

Eine ähnliche Auffassung hat jetzt Peter Schallenberg, Moraltheologe an der Theologischen Fakultät Paderborn sowie Seelsorger des Cartellverbands der katholischen Studentenverbindungen, in Reaktion auf die Berichterstattung des „Kölner Stadt-Anzeiger“ vertreten.

Schallenberg im Gespräch mit „Domradio“: „Ich bin der Meinung, dass ein Mitglied einer CV-Verbindung nicht für die AfD aktiv tätig sein kann. Es geht hier nicht um Meinungsäußerungen oder politische Äußerungen im privaten Raum. Es geht schon gar nicht um Wahlverhalten, was ohnehin geheim ist. Es geht um eine öffentliche Tätigkeit.“

Zwar zeigte sich auch Schallenberg skeptisch, ob der Dachverband über das nötige Durchgriffsrecht verfüge, jedoch gebe es andere Möglichkeiten, um die Position gegen AfD-Mitglieder zu schärfen. So hat auch die Deutsche Bischofskonferenz eine Unvereinbarkeitserklärung von öffentlichen katholischen Ämtern und öffentlicher Tätigkeit für die AfD veröffentlicht.

Dass der Cartellverband sich bislang noch nicht öffentlich gegen die AfD abgegrenzt habe, hält der CV-Seelsorger für eine „Leerstelle“. „Ich bin dezidiert der Meinung, dass wir im Einklang mit dieser [der Unvereinbarkeitserklärung der Bischofskonferenz, Anm. d. Red.] erklären müssten, dass die öffentlich geäußerten Positionen der AfD von einzelnen Mitgliedern wie auch von Einzelprogrammen her nicht mit dem christlichen Menschenbild und unserem Verständnis von sozialer Politik vereinbar sind.“

Kritik an Kölner Studentenverbindung Rheno-Baltia

Mit der Kölner Studentenverbindung ging Peter Schallenberg ins Gericht. Die K.D.St.V. Rheno-Baltia aus Köln wisse um den Standpunkt des Dachverbandes. Andere Verbindungen hätten sich dezidierter und entschiedener gegen die AfD geäußert. „Ich würde mir wünschen, dass die Verbindung sich dazu öffentlich äußert.“

Schallenbergs Kenntnisstand zufolge habe die Kölner Studentenverbindung darauf rekurriert, dass der Bundesbruder sich gegenüber der Verbindung nichts zuschulden hat kommen lassen. Deswegen sei ein Ausschluss schwierig oder juristisch anfechtbar, so die Argumentation der Rheno-Baltia.

Eine Auffassung, die der Moraltheologe nicht teilt. Das Verbindungsmitglied habe mit seiner AfD-Tätigkeit gegen das Prinzip der Religio, also des christlichen Glaubens katholischer Studentenverbindungen, verstoßen. Schallenberg: „Doch er lässt sich etwas zuschulden kommen, wenn er Positionen im politischen Raum vertritt, die mit den Positionen der katholischen Kirche nicht vereinbar sind.“