Abo

Streit um drei ParkplätzeStadt Köln stellt sich gegen Wünsche von Lindenthaler Anwohnern

3 min
Sechs Personen stehen mit Regenschirmen in einer verkehrsberuhigten Straße. Neben ihnen sind drei Parkplätze besetzt.

Die Anwohner und Anwohnerinnen neben den drei Parkplätzen an er kleinen Stichstraße, die nach dem politischen Beschluss gesperrt sein sollten.

Ein Gezerre um drei Parkplätze hält Bezirkspolitik, Stadt und Anwohner in Lindenthal in Atem. Diese wollen, dass kein fremdes Auto mehr in ihre Stichstraße fährt. 

Ronny Vedrilla ist in dem Wohnquartier an der Würselener Straße aufgewachsen. Damals war es ein Spielparadies, wo Kinder sich gefahrlos austoben konnten, denn die kleine Stichstraße, die von der Würselener Straße in das Quartier führt, war für den Autoverkehr gesperrt. Mittlerweile ist Vedrilla selbst Vater, wohnt wieder am gleichen Ort, doch die Situation hat sich geändert. Autos rollen durch das Wohnquartier. Denn in dem kleinen Abzweig der verkehrsberuhigten Straße gibt es mittlerweile sieben Stellplätze. Wer keinen davon ergattern kann, dreht im Wendehammer oder lässt dort sein Fahrzeug stehen. Kinder sind gefährdet, wenn sie unvermittelt über die kleine Straße laufen. Autos parken ein und aus, Türen schlagen.

Die Anwohner sind genervt und wünschen sich die ruhigen Zeiten im Wohngebiet zurück. Daher hatten sie sich im vergangenen Jahr mit einer Eingabe an die Lindenthaler Bezirkspolitik gewandt. Die hatte im November letzten Jahres beschlossen, dass die Verwaltung zumindest drei der sieben Parkplätze in der kleinen Straße wieder sperren soll. Geschehen ist allerdings nichts.

Stadt Köln will Parkplätze nicht sperren

Auf Nachfrage teilt die Stadtverwaltung vielmehr mit, dass sie den „Antrag“ der Bezirksvertretung Lindenthal, drei Stellplätze in der Würselener Straße zu sperren, geprüft habe. Sie sei „unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung“ aber zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stellplätze verbleiben müssten. „Da in einem verkehrsberuhigten Bereich nur geparkt werden darf, wo es ausdrücklich gestattet ist, muss bei seiner Planung ausreichend Vorsorge zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs getroffen werden“, begründet die Verwaltung die Entscheidung.

Auf dem Hauptarm der verkehrsberuhigten Würselener Straße stehen den Anwohnenden allerdings 33 Parkplätze zur Verfügung, zudem 300 Tiefgaragenplätze. Die sieben Parkplätze in der Stichstraße waren zwar ursprünglich auch eingerichtet worden, aber 25 Jahre lang gesperrt, bis die Verwaltung vor zwei Jahren die „eigenmächtig aufgestellten Pfosten“ entfernte.

Zufahrt war 25 Jahre lange nicht möglich

Anwohnerinnen, die schon lange im Wohnquartier leben, schildern, wie sich die Situation dort entwickelt hat: Als das Quartier gerade gebaut worden war, habe seine Eigentümerin vor der kleinen Stichstraße eine Schranke angebracht. Leider habe sie wohl vergessen, die Straße mitzuerwerben, die somit eine öffentliche Verkehrsachse blieb. Später, als die Schranke nicht mehr vorhanden war, habe vermutlich der Hausmeister des Quartiers die dort vorhandenen Stellplätze mit Pfosten gesperrt. Sie verhinderten jahrzehntelang, dass der Parksuchverkehr im Seitenarm der Würselener Straße seine Runden drehte – bis die Verwaltung der „Eigenmacht“ vor drei Jahren auf die Schliche kam, die Absperrungen entfernte und so den Autoverkehr in die Straße lockte.

Nach dem Protest seitens der Anwohnenden informierte sich die Bezirkspolitik vor Ort, konnte die Kritik nachvollziehen und beschloss, dass zumindest drei Parkplätze am Ende der Straße gesperrt werden, weil vier Stellplätz im ursprünglichen Bebauungsplan für das Quartier vorgesehen waren.

Doch die Stadtverwaltung traf selbst dann eine andere Entscheidung – zum Ärger der Bezirkspolitik: Die Straßenverkehrsbehörde habe sich verselbstständigt und einen eigenen Blick auf die Welt entwickelt, kritisiert Bezirksbürgermeister Roland Schüler. Sie könne und müsse zwar politische Beschlüsse dahingehend prüfen, ob durch die beschlossene Änderung eine Gefahr im Straßenverkehr verursacht würde, sagt Schüler. „Drei Parkplätze zu sperren, ist aber kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.“ Wenn die Behörde unbedingt prüfen wolle, dann müsse das in dem Sinne geschehen, wie man den politischen Beschluss am besten umsetzt. Ihn in einen „Prüfauftrag“ umzudeuten, sei nicht nachvollziehbar.