Das OVG urteilt: Der Lärm auf dem Brüsseler Platz ist nicht der Außengastronomie zuzuordnen.
Urteil unanfechtbarOberverwaltungsgericht kippt Sperrstunde der Außengastro am Brüsseler Platz

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz hatte bislang die Auflage, um 22 Uhr schließen zu müssen.
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Die Außengastronomie am Brüsseler Platz muss nicht früher schließen, das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit einem Eilbeschluss am 18. September entschieden. Der Beschluss ist unanfechtbar und ändert die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Juli. Für die ansässigen Café-, Bar- und Restaurantbetreiber ist das ein großer Erfolg.
Geklagt hatte das Café Hallmackenreuther. Anwalt Lars Christoph sagt: „Das ist eine sehr erfreuliche Entscheidung für die Gastronomie, die zeigt, dass die Stadt am Brüsseler Platz sehr holzschnittartig vorgeht.“
OVG urteilt: Lärm auf Brüsseler Platz ist nicht Außengastro zuzuordnen
In der Begründung des Oberverwaltungsgerichts heißt es: „Aus den Ergebnissen der im Dezember 2024 durchgeführten Messungen ergibt sich nicht, dass die festgestellten Grenzwertüberschreitungen der Außengastronomie zuzuordnen sind.“ Denkbar sei auch, dass diese von sonstigen anwesenden oder den Brüsseler Platz überquerenden Kleingruppen ausgegangen sein könnten. „Die Verwaltungsakten der Stadt enthalten auch ansonsten keine Anhaltspunkte für besondere Lärmbelästigungen, die der Außengastronomie zuzuordnen wären, wie etwa konkrete, auf einzelne Betriebe bezogene Lärmbeschwerden der Anwohner.“
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Die Stadt Köln ist durch ein Urteil aus dem Jahr 2023 dazu verpflichtet, am Brüsseler Platz für Nachtruhe zu sorgen. Deswegen gilt ab 22 Uhr derzeit ein Alkoholkonsumverbot auf dem gesamten Platz. Auch haben Gastronomien nur noch die Erlaubnis bekommen, ihre Außenbereiche mit zusammengenommen 700 Plätzen bis 22 Uhr zu bedienen. Kölner Restaurants erhalten einzeln Sondernutzungserlaubnisse für die Bereiche vor ihren Räumlichkeiten und die waren zuletzt am Brüsseler Platz alle an die Sperrstunde 22 Uhr geknüpft.
Kuriose Situation könnte diesen Freitagabend entstehen
Das Oberverwaltungsgericht hat die Sperrstunde der Gastronomie aber jetzt gekippt, nachdem das Verwaltungsgericht Köln sie zunächst noch als rechtens erklärt hatte. Am heutigen Freitag könnte eine kuriose Situation entstehen. Anwalt Lars Christoph erklärt: „Heute Abend darf die Klägerin auch nach 22 Uhr noch Bier ausschenken, aber die Gäste dürfen es nicht trinken – das Alkoholkonsumverbot besteht ja noch.“ Christoph habe die Stadt darum gebeten, die Außenterrasse des Hallmackenreuther vom Alkoholkonsumverbot auszunehmen. Wie die Stadt auf das Urteil reagiert, steht noch aus.
Eine ähnliche Situation war schon einmal entstanden, als nur ein Teil der Anwohnenden gegen ein vorübergehendes Verweilverbot ab 22 Uhr auf dem Platz geklagt hatte. Abends hätten nur die Kläger sich rund um die Kirche Sankt Michael treffen dürfen – die Stadt hatte aber noch am Tag der Urteilsverkündung das Verweilverbot insgesamt zurückgenommen.