Von Freitag bis Sonntag führt die Bundespolizei Schwerpunkteinsätze an Kölner Bahnhöfen durch.
Von Freitag bis SonntagBundespolizei erlässt Waffenverbot an Kölner Bahnhöfen

Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen während eines bestimmten Zeitraums verbietet.
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Die Bundespolizei führt von Freitag, 27. März, bis Sonntag, 29. März, einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch. Hintergrund ist nach Angaben der Behörde die weiterhin hohe Anzahl von Gewaltdelikten im Bereich des Bahnverkehrs.
Im Zuge dessen hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für Teile des Kölner Bahnnetzes eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt im genannten Zeitraum das Mitführen gefährlicher Gegenstände.
Verbot gilt am Hauptbahnhof, in Deutz und auf der Strecke nach Kerpen
Konkret betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof und den Bahnhof Köln Messe/Deutz. Das Verbot gilt zudem für die gesamte Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz über den Hauptbahnhof bis zum Bahnhof Kerpen-Horrem. Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Köln-Ehrenfeld, Köln-Müngersdorf Technologiepark, Lövenich, Köln-Weiden West und Frechen-Königsdorf.
Messer und andere Waffen sind verboten
Das Mitführverbot umfasst laut Bundespolizei insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile oder Pistolen. Auch Luftdruck- und CO2-Waffen sowie andere Gegenstände, die erhebliche Verletzungen verursachen können, sind verboten.
Die Bundespolizei kündigte an, die Einhaltung der Verfügung durch verstärkte Kontrollen zu überwachen. Reisende müssen sich daher auf die Überprüfung von Taschen und Gepäckstücken einstellen.
Zusätzlich zu Informationen auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de informieren Aushänge in den betroffenen Bahnhöfen über die Verbotszone. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

