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MissbrauchErzbistum Köln weist neue Vorwürfe gegen Kardinal Woelki zurück

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Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki.

Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki.

Neue Vorwürfe, wonach der Kölner Erzbischof Woelki im Umgang mit einem Missbrauchsverdachtsfall seine Pflichten verletzt haben soll, hat das Erzbistum zurückgewiesen.

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) für das Erzbistum Köln hat dem Kölner Kardinal Rainer Woelki vorgeworfen, im Umgang mit einer anonymen Verdachtsmeldung gegen einen Priester seine Pflichten verletzt zu haben.

Laut eines neuen Zwischenberichts der UAK, der Anfang dieser Woche auf der Internetseite des Erzbistums veröffentlicht wurde, soll Woelki einen Priester in eine „Funktion mit Personalverantwortung“ befördert haben, gegen den „bereits zur Amtszeit von Kardinal Meisner anonyme Verdachtsmeldungen wegen sexuell übergriffigen Verhaltens mit Minderjährigen eingegangen sind“. Die Meldungen hätten seinerzeit „zu einem Gespräch zwischen Kardinal Meisner und dem Beschuldigten geführt, wurden danach aber nicht weiterverfolgt“.

In Woelkis Amtszeit sei es „in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang“ mit der geplanten Beförderung dann „zu weiteren anonymen sowie nicht anonymen Meldungen gekommen, die auf die Amtszeit von Kardinal Meisner zurückgingen“, heißt es in dem Bericht der UAK. „In diesen wurden Annäherungsversuche und Fehlverhalten bei der Einhaltung von Nähe und Distanz im Umgang mit minderjährigen Messdienern vorgebracht, die der Priester bestritt.“ Ein daraufhin anberaumtes Gespräch mit einem Psychologen aus dem Beraterstab des Erzbischofs  habe „keine Auffälligkeiten“ ergeben. Anschließend sei dem Priester zeitnah das Amt übertragen worden, welches er inzwischen nicht mehr innehabe. „Zwischen dem Eingang der Verdachtsmeldungen, den Gesprächen und der Übertragung des neuen Amts lagen jeweils nur wenige Tage.“

Kommission sieht „Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne“

Trotz der vorliegenden Hinweise und der zeitlichen Verdichtung der Meldungen habe das Erzbistum dem Verdachtsfall „keine gesteigerte Aufmerksamkeit“ zuteil werden lassen, so der Bericht. Die aktuelle Überprüfung der Vorgänge durch die Kommission habe jedoch ergeben, dass in der anonymen Verdachtsmeldung „Handlungen beschrieben werden, die einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne begründen“. Die UAK kommt daher zu dem Schluss, dass nach den seinerzeitigen Leitlinien „eine Meldung an die Staatsanwaltschaft erforderlich gewesen“ wäre. Außerdem sei der Kardinal „nach den entsprechenden kirchenrechtlichen Vorschriften“ verpflichtet gewesen, eine Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre im Vatikan zu machen, dieses sei aber „ebenfalls nicht erfolgt“.

Kardinal Woelki habe der Kommission seine damaligen Beweggründe „ausführlich und umfassend“ erläutert. „Viele Aspekte blieben dabei für die UAK Köln nicht nachvollziehbar“, so deren Fazit.

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, soll es sich bei dem  nun veröffentlichten Zwischenbericht der UAK um eine an mehreren Stellen entschärfte Version handeln. In der ursprünglichen Fassung habe es in Bezug auf den erwähnten Fall geheißen: „Der objektive Verstoß gegen die Meldepflicht steht auf Grundlage der Akte jedoch fest.“ Dieser Satz in einer Fußnote sei in der späteren Version gestrichen worden. Dort wird nun lediglich Bezug auf das 2021 veröffentlichte Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger genommen, mit dem Hinweis „Fall ohne/mit nicht sicher festgestellten Pflichtverletzungen“.

Erzbistum Köln betont: Haben keinen Einfluss auf den Bericht genommen

Der Sprecher des Erzbistums Köln, Wolfram Eberhardt, trat auf Anfrage dieser Zeitung dem Eindruck entgegen, kritische Textpassagen seien womöglich auf Druck des Erzbischofs geändert worden. „Wir waren überhaupt nicht in die textlichen Änderungen involviert.“ Die UAK habe ihren Berichtsentwurf durch einen neutralen Rechtsanwalt datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich überprüfen lassen. „Den Anmerkungen des Anwalts ist die UAK weitgehend gefolgt und hat ihren Bericht verabschiedet.“

Diese Darstellung wurde von einem Mitglied der Kommission, dem Kölner Medizinprofessor Jens Kuhn, bestätigt. „Entsprechend der bundesweit üblichen Praxis aller UAK“ sei der Bericht durch eine entsprechend erfahrene Anwaltskanzlei geprüft worden, erklärte er auf Anfrage. „Danach wurden in Einzelfällen Anpassungen vorgenommen, die ausschließlich dem Schutz von Persönlichkeitsrechten dienen, ohne die inhaltlichen Aussagen zu verändern. Entgegen anderslautender Darstellungen wurde keine inhaltlich abgeschwächte Version des Berichts veröffentlicht. Änderungen am Bericht nahm die UAK unabhängig und nur in eigener Verantwortlichkeit vor.“

Erzbistum hat Verdachtsfall nun der Staatsanwaltschaft gemeldet

Erzbistumssprecher Wolfram Eberhardt betonte, als Woelki 2014 das Amt des Erzbischofs von Köln übernahm, habe er „auf dem Feld des Umgangs mit sexuellem Missbrauch eine völlig unbefriedigende Situation vorgefunden. Diese war geprägt von unklaren Zuständigkeiten und Prozessen, es fehlten Standards und klare Abläufe.“ Kardinal Woelki habe „eine konsequente Professionalisierung von Prävention, Intervention und Aufarbeitung vorangetrieben“.

Obgleich die Meldung in dem fraglichen Fall „anonym, abstrakt und bis heute unbelegt war und ist“, so Eberhardt, habe man auf die damals verfügbaren Möglichkeiten zur Überprüfung zurückgegriffen. Die Berater hätten dem Kardinal „kein weiteres Vorgehen empfohlen, da bei einer anonymen und inhaltlich völlig abstrakten Meldung nach damaliger Einschätzung kein Ermittlungs- und Aufklärungserfolg erreicht werden konnte“. Klar sei: „Heute würde bei einer vergleichbaren Ausgangslage anders gehandelt“, so Eberhardt. „Nach der erneuten Durchsicht alter Verdachtsfälle und noch bevor sich die UAK mit diesem Fall beschäftigt hatte, hat Kardinal Woelki daher die Meldung auch dieses Altfalls an die Staatsanwaltschaft angeordnet.“