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NRW-Justiz
Iraker schießt auf Wohnung in Aachener Innenstadt – Festnahme in Kiosk

3 min
Eine Handschelle hängt am Gürtel eines Polizisten. In Aachen hat ein irakischer Asylbewerber auf ein Haus in der Aachener Innenstadt geschossen.

Eine Handschelle hängt am Gürtel eines Polizisten. In Aachen hat ein irakischer Asylbewerber auf ein Haus in der Aachener Innenstadt geschossen.

Polizei und Justiz sind sich zunächst uneins über einen Haftbefehl. Nachdem Medienvertreter die Freilassung des mutmaßlichen Täters durch Medienvertreter hinterfragen, erlässt das Amtsgericht Aachen doch einen Haftbefehl. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Details

Gegen 2.15 Uhr in der Nacht zum 14. März melden Zeugen der Polizei mehrere Schussgeräusche in der Aachener Innenstadt. Als die Einsatzkräfte am Mehrfamilienhaus eintreffen, stellen sie Einschusslöcher an verschiedenen Stellen des Gebäudes fest. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte es der Schütze wohl auf eine Wohnung im ersten Stock abgesehen, aus der eine iranische Flagge hervorlugte.

Die Ermittler sollen elf Patronenhülsen am Tatort gesichert haben. Manche Projektile schlugen in die Fenster und in die Küchendecke des Ziels ein. Auch die Gasleitung des Hauses wurde getroffen. Zwölf Menschen mussten evakuiert werden. Der Energieversorger stellte das Gas vorübergehend ab. Ein paar Hundert Meter vom Tatort entfernt wurde ein 28-jähriger Iraker festgenommen, bei dem die Beamten eine Schusswaffe sowie ein leeres Munitionsmagazin fanden. Soweit eine gemeinsame Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft in Aachen.

Angeblicher Freiheitskämpfer

Nach Informationen dieser Zeitung schien der schießwütige Iraker bei seiner Festnahme betrunken gewesen zu sein, ein späteres Drogen-Screening soll auch Hinweise auf Amphetamin-Missbrauch ergeben haben. Bei einer Befragung soll der Asylbewerber die Tat dem Vernehmen nach eingeräumt und erklärt haben, er sei ein „Freiheitskämpfer“. Seine Schüsse sollen einem Hausbewohner gegolten haben, der bei Instagram einen Post zur politischen Lage der Kurden im Iran veröffentlicht hatte. Offenbar hatte dieser Eintrag dem Schützen nicht gefallen. Und so soll er sein Magazin leergefeuert haben.

„Weil eine politisch motivierte Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Staatsschutz der Polizei Aachen die Ermittlungen aufgenommen“, heißt es dazu weiter in der Erklärung der Behörden. Es werde „wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz“ ermittelt. Und: „Ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wurde abgelehnt.“

Schüsse nur Sachbeschädigung?

Wäre es nach den Staatsschützern der Aachener Polizei gegangen, dann wäre der Beschuldigte dem Vernehmen nach sofort in Untersuchungshaft gelandet. Denn die Beamten gingen von einem versuchten Totschlag aus und regten am Samstag vergangener Woche bei der Staatsanwaltschaft an, einen Haftbefehl zu beantragen. Schließlich war es einzig einer glücklichen Fügung zu verdanken, dass niemand verletzt oder getötet wurde. Die Ankläger sahen es anders und stuften den Fall zunächst auf unerlaubten Waffenbesitz und Sachbeschädigung herab.

Dabei soll der Festgenommene den Behörden bereits unter etlichen Aliasnamen bekannt gewesen sein. Gegen ihn soll schon wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und versuchten Totschlags ermittelt worden sein – die Verfahren jedoch wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. 2019 war der Mann wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte verurteilt worden.

Die Aachener Polizei, dem Vernehmen nach überrascht und verärgert über den verweigerten Haftbefehl, soll einen zweiten Anlauf genommen und das städtische Ausländeramt eingeschaltet haben. Das sollte die überfällige Abschiebung möglichst schnell in die Wege leiten. Um diese Abschiebung sicherzustellen, wollte die Polizei den Beschuldigten dann „im Zuge der Gefahrenabwehr“ in Gewahrsam nehmen. Doch der erneute richterliche Antrag schlug fehl. Begründung: Es gebe keine Hinweise, dass von dem Tatverdächtigen weitere Straftaten zu befürchten seien. Die erzwungene Rückführung solle in einem „regulären Verfahren“ erfolgen.

„Ein dringender Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt“ sei von ihren Kollegen nicht gesehen worden, teilte Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts, die Sprecherin ihrer Behörde, am Donnerstag auf Anfrage mit: „Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Haftgrund nach der Strafprozessordnung lagen nicht vor.“ Zudem lägen der Freilassung des Tatverdächtigen „Verhältnismäßigkeitsgründe“ zugrunde.

Eine Inhaftierung soll unverhältnismäßig sein, wenn ein polizeibekannter Straftäter mutmaßlich in Tötungsabsicht auf ein Wohngebäude im Zentrum einer deutschen Großstadt schießt? Die Anfrage der Medien hat in der Justiz offenbar Wirkung gezeigt. Nachdem die Aachener Ausländerbehörde dem Vernehmen nach Beschwerde gegen den versagten Haftentscheid eingelegt hatte, hieß es am Donnerstagnachmittag aus Insiderkreisen: Der zuständige Amtsrichter habe seinen ursprünglichen Beschluss jetzt zurückgenommen und einen Abschiebehaftbefehl erlassen. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ nahm die Kriminalpolizei den Iraker am Donnerstagabend an einem Kiosk in Aachen fest. Am heutigen Freitag soll er in Abschiebehaft genommen werden.