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SchrottimmobilienNRW will Ausbeutung und Verwahrlosung per Gesetz verbieten

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In einem Kellerraum einer Schrottimmobilie befinden sich mehrere provisorische Schlafplätze und ein Holztisch. In Nordrhein-Westfalen soll künftig schärfer gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, ausbeuterische Unterbringung Beschäftigter und Schrottimmobilien vorgegangen werden.

In einem Kellerraum einer Schrottimmobilie befinden sich mehrere provisorische Schlafplätze und ein Holztisch. In Nordrhein-Westfalen soll künftig schärfer gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, ausbeuterische Unterbringung Beschäftigter und Schrottimmobilien vorgegangen werden.

Landesregierung bringt Faires-Wohnen-Gesetz auf den Weg – Schluss mit kriminellen Geschäftsmodellen auf dem Rücken von sozial Schwächeren

Bis zu sechs Menschen in einem zwanzig Quadratmeter-Zimmer, fingierte Mietverträge, lebensgefährliche Elektrik oder verwahrloste und vermüllte Gebäude: Bei Kontrollen in „Problem-Immobilien“ decken NRW-Behörden regelmäßig haarsträubende Umstände auf. Mit dem Entwurf von einem sogenannten Faires-Wohnen-Gesetz will die Landesregierung deshalb schärfer gegen Zweckentfremdung, unzumutbare Wohnverhältnisse, ausbeuterische Beschäftigtenunterkünfte und Schrottimmobilien in Nordrhein-Westfalen vorgehen.

Mit dem Gesetzentwurf werde ein klares Signal gegen „Schwarze Schafe“ im Wohnungsmarkt gesetzt, erläuterte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in Düsseldorf. „Schluss mit kriminellen Geschäftsmodellen auf dem Rücken von sozial Schwächeren.“

Eine Generalklausel als neue Basis

Zentral in dem Entwurf ist eine neue Generalklausel, die festlegt, dass Wohnraum und Unterkünfte so beschaffen und instandgehalten werden müssen, dass sie „ohne erhebliche Beeinträchtigung nutzbar“ sind. Für die Wohnungsaufsicht bedeutet dies, dass sie nicht erst bei akuter Gefahr eingreifen kann – sondern im Zweifel beispielsweise schon bei einer lange Zeit ausgefallenen Heizung oder zunehmendem Schimmelbefall.

Kommunen sollen bei untätigen Eigentümern zudem eine Treuhandverwaltung einsetzen können, die Verwaltung und Bewirtschaftung übernimmt. Als äußerstes Mittel ist auch Enteignung möglich, etwa wenn eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar erscheint und das Grundstück wieder einer baulichen Nutzung zugeführt werden muss.

Treuhandverwaltung – und Enteignung als Ultima Ratio

Ein weiterer Schwerpunkt im Entwurf sind ausbeuterisch überlassene Beschäftigtenunterkünfte, für die Mindestanforderungen festgelegt wurden. Dass dies nicht nur ein Wohn-, sondern oft auch ein Arbeitsmarkt- und Sozialthema ist, haben schon zahlreiche Durchsuchungen bewiesen.  In Dortmund beispielsweise wurden vor einigen Tagen Saisonarbeiter angetroffenen, die in heruntergekommenen Wohnungen einen Quadratmeter-Preis von bis zu 42 Euro zahlten.

Neu ist außerdem das geplante Gütesiegel „Faire Unterkunft“: In den betroffenen Gemeinden sollen Unterkünfte registriert und vor Inbetriebnahme geprüft werden. Erst mit dem Gütesiegel dürften sie dann betrieben werden. Genehmigungsfreie Kurzzeitvermietungen sollen zudem von 90 Tagen auf 56 Nächte pro Jahr reduziert werden.

SPD fordert Ankaufförderung für die Kommunen

Die betroffenen Kommunen würden „deutlich mehr konkrete Unterstützung des Landes brauchen“, kritisiert Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag. Insbesondere „Ankauf- und Abrissförderungen“, die die schwarz-grüne Landesregierung im Haushalt 2026 gestrichen hätten, seien notwendig, „um die Bekämpfung von Schrottimmobilien wirkungsvoll betreiben“ zu können.

Bis Mitte April können zunächst Verbände und Organisationen Stellung zu dem Gesetzentwurf nehmen, bevor er im Juni dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet wird. Das „Faires-Wohnen-Gesetz“ soll das aus dem Jahr 2021 stammende Wohnraumstärkungsgesetz ablösen.