Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle und andere Deepfakes eindeutig unter Strafe stellen. Wie konkret soll das aussehen? Eine Analyse.
Täter im NetzWas steht drin im neuen Gesetzentwurf zum Schutz vor „digitaler Gewalt“?

Christian Ulmen und seine Exfrau Collien Fernandes beim Bundespresseball 2024. Fernandes hat eine Strafanzeige gegen ihren Expartner gestellt.
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle und andere Deepfakes eindeutig unter Strafe stellen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor „digitaler Gewalt“ vor, der diese Woche in die Frühkoordinierung der Bundesregierung gehen soll. Der zehnseitige strafrechtliche Teil des Gesetzentwurfs liegt dieser Zeitung vor.
Das ist die zentrale Norm: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die mittels eines Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden wurde, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien.“
Höhere Strafen für Deepfakes wären möglich
Mit dieser Formulierung soll im Strafgesetzbuch ein neu formulierter Paragraf 184k sexualisierte Deepfakes mit Strafe bedrohen. Erfasst wären zum Beispiel die Bilder, die von der TV-Moderatorin Collien Fernandes angefertigt wurden, indem ihr Gesicht mittels KI auf einen nackten Körper montiert wurde und sie so vermeintlich auch beim Sex gezeigt wurde. Bisher war dies in Deutschland lediglich als Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz strafbar. Erfasst wurde damit bisher aber nur das „Verbreiten“ solcher Deepfakes, nicht das Anfertigen.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht im Bundestag. (Archivbild)
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Auch die maximale Strafdrohung war mit einem Jahr bisher deutlich niedriger als die von Hubig jetzt vorgeschlagenen zwei Jahre. Der geplante Paragraf 184k trägt die Überschrift „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ und erfasst noch mehrere andere Konstellationen. So soll auch bestraft werden, wer „unbefugt“ Fotos und Videos von sexuellen Handlungen und intimen nackten Körperteilen anfertigt und verbreitet. Auch die Abbildung und Verbreitung „bekleideter“ Genitalien, Gesäße und weiblicher Brüste soll strafbar sein, wenn dies „in sexuell bestimmter“ Weise geschieht.
Besserer Schutz vor Voyeuren und Rachepornos
Damit greift Hubig die Anliegen mehrerer feministischer Petitionen auf. So hatte die Kölnerin Yanni Gentsch eine Strafnorm gegen voyeuristische Bildaufnahmen bekleideter Körperteile gefordert, nachdem ein Spanner beim Joggen beharrlich ihren Po gefilmt hatte. Zwei junge Frauen aus Leipzig forderten die Strafbarkeit von Fotos aus Saunen. Bisher waren solche Fotos nicht mit Strafe bedroht, wenn es sich um eine öffentliche Sauna handelte. Auch Rachepornos, die verlassene Partner gelegentlich nach dem Ende der Beziehung veröffentlichen, fallen unter die neue Strafvorschrift.

Ein junger Mann schaut sich auf einem Smartphone eine Porno-Internetseite an (gestellte Szene).
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Deren Aufnahme und Verbreitung war aber bisher schon strafbar, wenn die Bilder in der (besonders geschützten) eigenen Wohnung aufgenommen wurden. In einem neuen Strafparagraf 202e soll zudem die „unbefugte Überwachung“ mittels Tracking-Tools, zum Beispiel Airtags von Apple, bestraft werden. Der neue Paragraf richtet sich insbesondere gegen Männer, die ihrer Expartnerin mit Hilfe von untergeschobenen Airtags hinterherspionieren. Manchen genügt das Gefühl der Kontrolle, andere nutzen den Peilsender, um dem Opfer an unerwarteten Orten aufzulauern.
Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen. Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen
Ein neuer Paragraf 201b soll Deepfakes auch jenseits der Pornografie erfassen. „Täuschende Inhalte“, die mit Computerprogrammen erstellt wurden, sollen strafbar sein, wenn sie den Anschein erwecken, „ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben“. Als Beispiel nennt Hubig, dass ein bekannter Mediziner per Deepfake scheinbar Werbung für bestimmte Pharma-Produkte macht.
Auch die Bikini-Deepfakes der Grok-KI sollen unter diese neue Strafnorm fallen, weil bei den Porno-Deepfakes in Paragraf 184k noch mehr Nacktheit erforderlich ist. Ministerin Hubig hat mit den Planungen für ein Gesetz „zum Schutz gegen digitale Gewalt“ schon 2025 begonnen. Es ist also weder eine Reaktion auf die Bikini-Bilder von Grok noch auf den Fernandes-Ulmen-Skandal. Letzterer hat aber dazu geführt, dass der Gesetzentwurf nun schneller fertiggestellt wurde.
Gesetzesentwurf ist keine „Lex Ulmen“
Die TV-Moderatorin Collien Fernandes hat ihren Ex-Mann Christian Ulmen jüngst angezeigt, weil er sexuelle Deepfakes von ihr angefertigt und verbreitet habe. Außerdem soll Ulmen unter ihrem Namen mehrere Social-Media-Accounts erstellt haben, um dort als Collien Fernandes mit Männern (auch aus der Fernsehbranche) zu flirten und Online-Sex zu haben. Sie hatte die Übergriffe schon früher öffentlich gemacht. Neu ist, dass Christian Ulmen inzwischen eingeräumt haben soll, dass er selbst hinter vielen dieser Taten stand. Sein Anwalt spricht allerdings von einer „unzulässigen Verdachtsberichterstattung“. Zitierbare Statements von Ulmen gibt es bisher jedoch nicht. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung.
Dass Hubigs Gesetzentwurf keine „Lex Ulmen“ ist, ist schon daran ersichtlich, dass der Entwurf die Identitätsanmaßung, die Ulmen auch vorgeworfen wird, nicht erfasst. Die bloße Lüge, man sei eine andere Person, ist bisher nicht per se strafbar. Fernandes hat ihre Strafanzeige in Spanien eingereicht, nicht nur weil das Paar lange Zeit gemeinsam auf Mallorca lebte. Sie erhofft sich dort auch besseren Schutz. Tatsächlich hat Spanien im Sexualstrafrecht viele fortschrittliche Regelungen. So gelten Sexualkontakte ohne deutliche Zustimmung als strafbar. In Deutschland kommt es auf die deutliche Ablehnung an. Allerdings hat auch Spanien noch keine Strafnorm gegen sexuelle Deepfakes. Selbst im Musterland liegt bisher erst ein Regierungsentwurf vor.
