Was steckt hinter den Änderungen, die der Bundestag beschlossen hat und wie kommen sie in Nordrhein-Westfalen an?
KrankenhausreformWas die Anpassungen im Bund für NRW bedeuten

Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht bei der Debatte über die Krankenhausreform. Die Abgeordneten im Bundestag haben das Gesetz beschlossen, Bund und Länder hatten sich auf einen Kompromiss geeinigt.
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Die Ampelkoalition peitschte sie Ende 2024 durch: eine Reform, die den dauerhaften Finanzdruck auf Deutschlands Kliniken lindern und komplizierte Eingriffe in wirklich dafür geeigneten Häusern konzentrieren soll. Karl Lauterbach (SPD), damals noch Gesundheitsminister, nannte das schlicht eine „Revolution“. Das Herzstück: neue Leistungsgruppen, die medizinische Behandlungen präziser fassen als alte Klinikabteilungen und an einheitliche Qualitätsvorgaben für Personal und Ausrüstung knüpfen. Krebs-OPs sollen künftig dort stattfinden, wo wirklich Spezialkenntnisse vorhanden sind – nicht dort, wo man sie aus finanzieller Not eben auch noch anbietet.
Warum wurde das Gesetz schon wieder angefasst?
Weil es in der Praxis kracht. Das Netz aus bundesweit rund 1.700 Kliniken sollte schrumpfen, Standorte sich spezialisieren oder kooperieren, überflüssige Eingriffe wegfallen. Klingt vernünftig – aber die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder rebellierten lautstark gegen Berliner Vorgaben. Der Vorwurf: Der Spielraum sei zu gering. Union und SPD verankerten deshalb bereits im Koalitionsvertrag Korrekturen, die jetzt Gesetz werden. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Reform damit „alltagstauglich“ machen. Kritiker hingegen sehen zentrale Ziele auf dem Altar des politischen Kompromisses geopfert.
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Was ändert sich konkret?
Die Länder bekommen mehr Freiheiten: Sie dürfen künftig selbst beurteilen, wo Ausnahmen nötig sind – ohne an bundesweite Erreichbarkeitsvorgaben gebunden zu sein. Kliniken, die Qualitätskriterien noch nicht erfüllen, können Ausnahmen nun um bis zu drei Jahre verlängert bekommen, begrenzt auf den Einzelfall. Übergangsfristen werden gestreckt, Vergütungsänderungen greifen ein Jahr später. Aus 65 Leistungsgruppen werden 61. Und der Bund legt beim Transformationsfonds nach: 29 statt 25 Milliarden Euro fließen bis 2035 in den Umbau der Kliniklandschaft.
Was sagen die Beteiligten?
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen erkennt einen „tragfähigen Kompromiss“ – und lobt, dass dem immensen Druck aus Ländern und Kliniken nicht vollständig nachgegeben wurde. Die Grünen warnen: Die nötige Konzentration von Standorten und Leistungen werde ausgebremst, dabei sei sie der „zentrale Hebel“ für bessere Qualität und Wirtschaftlichkeit. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt zumindest die neu gewonnene Planungssicherheit. TK-Chef Jens Baas mahnt die Länder, nicht zum bloßen „Erfüllungsgehilfen der Lokalpolitik“ zu werden, die naturgemäß am Erhalt überholter Strukturen hänge.
Wie ist das Urteil aus NRW?
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) nennt das Ergebnis eine „politische Enttäuschung“ – und lässt dabei keine Zweideutigkeit zu. KGNW-Präsident Ingo Morell urteilt: „Wenn Bund und Länder geglaubt haben, die lästige Krankenhausreform nun vom Tisch zu haben, täuschen sie sich.“ Was ihn besonders erbittert: Weder die Ampel noch die neue schwarz-rote Koalition haben je eine ernsthafte Auswirkungsanalyse der Reform vorgenommen – wider besseres Wissen, wie Morell betont. Die Länder hätten zwar den richtigen Korrekturbedarf erkannt, am Ende aber um des Koalitionsfriedens willen auf wesentliche Forderungen verzichtet. „Damit treten sie zu einem großen Teil ihre verfassungsmäßige Planungshoheit faktisch an den Bund ab und werden damit zu umsetzenden Behörden herabgestuft.“
Dass ausgerechnet der bisher wenig überzeugende Bundesklinikatlas nun verlängert wird, lässt für Morell alle Versprechen zur Entbürokratisierung zur „inhaltsleeren Phrase verkümmern“.
Gibt es für NRW auch etwas Positives?
Ja – und das ist den rund 320 nordrhein-westfälischen Kliniken durchaus wichtig. Das Gesetz schließt eine empfindliche Regelungslücke: In NRW gilt bis Ende 2030 eine Übergangsphase, in der zunächst der eigene Krankenhausplan weiterläuft. Bisher war unklar, ob dabei Zuschläge für Geburtshilfen sowie kinder- und jugendmedizinische Abteilungen durchgängig fließen würden. Das ist nun gesichert. Auch die ab 2028 geplanten Zuschläge für Stroke Units, Intensivmedizin und Spezielle Traumatologie werden in NRW ausgezahlt. Insgesamt geht es um bis zu 450 Millionen Euro, die den Kliniken andernfalls gefehlt hätten. „Dafür haben sich die NRW-Abgeordneten von CDU und SPD zusammen mit der Landesregierung stark gemacht“, sagt Morell – und zeigt sich hier ausdrücklich dankbar.
Wo droht der nächste Konflikt?
Beim Pflegebudget brodelt es allerdings. Mit dem neuen Gesetz streicht die Bundesregierung administrative, logistische, hauswirtschaftliche und technische Tätigkeiten aus dem Pflegebudget. Was nach bürokratischer Feinarbeit klingt, hat in der Praxis explosive Wirkung. Morell warnt: „Die Pflege droht hier zum Streitfall zu werden, wenn alle Tätigkeiten künftig haarscharf abgegrenzt und penibel dokumentiert werden müssen.“ Darf eine Pflegeperson, die aus dem Pflegebudget bezahlt wird, noch Dienstpläne schreiben? Patienten bei der Nahrungsaufnahme unterstützen? Schwer Erkrankte zu einer OP innerhalb des Hauses begleiten? All das steht plötzlich in Frage.
Die Folgen spüren NRWs Kliniken bereits jetzt: Krankenkassen stellen die Budgets vielerorts in Frage, für jedes betroffene Haus geht es dabei oft um Millionenbeträge. „Ohne sachliche Begründung werden die in ihrer historisch größten Defizitkrise steckenden Kliniken noch tiefer ins Minus getrieben“, rügt Morell. Sein Fazit: „Das Pflegebudget sollte die Pflege stärken. Jetzt destabilisiert die Regierungskoalition die Daseinsvorsorge – und dies in einer Zeit, in der dieselbe Regierung eine krisenresiliente Gesundheitsversorgung einfordert.“
Was sagen die Pflege-Vertreter?
Die Pflegekammer NRW begrüßt, dass das eigene Pflegebudget erhalten bleibt, es komme aber auf die Ausgestaltung an. Pflegefachleute sollten entscheiden, welche Aufgaben in ihren Pflegeprozess gehörten und welche nicht. „Pförtnerdienste oder das Reinigen von Landeplätzen“ gehörten sicher nicht dazu, sagte Vorstandsmitglied Carsten Hermes dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Und er fügte hinzu: „Das Pflegebudget darf nicht zweckentfremdet werden.“
Warum ist die Reform überhaupt nötig – und reicht sie?
Deutschland unterhält im europäischen Vergleich besonders viele Krankenhäuser. Rund ein Drittel der 470.000 Betten stand zuletzt leer, Finanznöte und Personalengpässe fressen sich durch die gesamte Branche. Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für Kliniken dürften in diesem Jahr auf 120 Milliarden Euro steigen. Die Reform soll eine gesteuerte Neuordnung erzwingen – statt eines unkontrollierten Kliniksterbens.
Ob das gelingt, bezweifeln viele. Die KGNW kritisiert, dass kleine ländliche Krankenhäuser unter dem neuen Recht nur noch befristet erhalten werden können – was die Versorgungsprobleme auf dem Land nicht löst, sondern nur aufschiebt. Die fallzahlabhängige Vorhaltekostensystematik zementiere Kliniken eher im Minus, als sie abzusichern. Und eine starre Standortdefinition mit einem Maximalabstand von 2.000 Metern ignoriere gewachsene Strukturen, bei denen ein Haus oft über mehrere Stadtteile verteilt ist.
Wie geht es weiter?
Der Bundesrat muss noch zustimmen – Widerstand erwartet aber niemand, die Länder wurden in die finalen Verhandlungen eingebunden. Greift das Gesetz, verschieben sich die Vergütungsumstellungen; abgeschlossen sein sollen sie nun bis 2030. In NRW kündigt die KGNW weiteren Druck an. Die Länder müssten die eklatanten „Strickfehler“ der Reform in den kommenden Jahren dringend nachkorrigieren. (mit dpa)

