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Nur mit AntragWas Sie bei der Mütterrente beachten müssen, um mehr zu bekommen

Lesezeit 3 Minuten
Drei Mütter schieben ihre Kinderwagen. (Symbol-und Archivbild).

Mehr Rentenpunkte bedeuten mehr Rente. Das geht für Mütter mit einem Antrag auf Kindererziehungszeit. (Symbolbild)

In der Regel bekommt die Mutter für jedes Kind drei Rentenpunkte. Doch es braucht einen Antrag. Warum es trotzdem sinnvoll ist, zu warten.

Wenn Eltern ein Kind bekommen, schickt die Deutsche Rentenversicherung relativ bald ein Schreiben, das über die sogenannte Kindererziehungszeit informiert. Demnach werden Müttern für die ersten drei Lebensjahre des Kindes drei Rentenpunkte gutgeschrieben. Man müsse, so heißt es in dem Schreiben zur Geburt, im Regelfall nichts tun. Eltern „können abwarten, bis sich der Rentenversicherungsträger wegen Klärung des Versicherungskontos an Sie wendet.“ Aber: Solange Eltern keinen Antrag stellen, tauchen die gewonnenen Rentenpunkte auch nicht auf der jährlichen Renteninformation auf. Das wirkt sich aus: Ein Kind verschafft Müttern derzeit rund 118 Euro Rente im Monat mehr, zwei Kinder 236 Euro.

Katja Braubach, eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund, empfiehlt trotzdem, die Kindererziehungszeiten nicht sofort zu beantragen. „Wir können immer nur Zeiten anerkennen, die schon abgelaufen sind“, erklärt sie. „Wenn das Kind bei Antragstellung zwei Jahre alt ist, werden auch nur zwei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt. Für das dritte Jahr müssen Sie nach Ablauf dann wieder einen Antrag stellen.“ Das hänge damit zusammen, dass sich die Lebenssituation ständig ändern kann. „Wenn Sie zum Beispiel ins Ausland ziehen oder der Vater Erziehungszeiten übernimmt, wirkt sich das auf den Rentenversicherungsanspruch aus.“

„Mütterrente“: Antrag nach dem 10. Geburtstag stellen

Da es bei der Rentenberechnung nicht nur Kindererziehungszeiten für die ersten drei Lebensjahre sondern auch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten für die ersten zehn Jahre gibt, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung die Antragsstellung erst, wenn das jüngste Kind mindestens zehn Jahre alt ist. „Wir kommen sonst aber auch auf Sie zu“, beruhigt Braubach. Denn im Rahmen der Kontoklärung werden alle Versicherten rund um den 43. Geburtstag sowieso aufgefordert, ihre erfasste Daten zu überprüfen und eventuell Nachweise einzureichen. Generell haben Versicherte bis zum Renteneintritt die Möglichkeit, Kindererziehungszeiten zu beantragen. Niemand braucht also Sorge haben, eine Frist zu verpassen.

Tätig werden müssen allerdings Paare, die sich die Kindererziehungszeit aufteilen möchten. Denn in den meisten Fällen werden die drei Rentenpunkte, die Eltern für Kinder bekommen, die nach 1992 geboren wurden, der Mutter zugeteilt. Soll sie der Vater oder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften das andere Elternteil bekommen, muss eine gemeinsame Erklärung darüber abgegeben werden. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bekommen Eltern 2,5 Rentenpunkte. Der Wert eines Rentenpunkts wird jährlich neu festgesetzt. Er entspricht jener Rentenhöhe, die einem Durchschnittsverdiener für das einjährige Einzahlen von Rentenbeiträgen zusteht. Aktuell liegt der Wert eines Rentenpunkts bei 39,32 Euro.

Formular für „Mütterrente“ online ausfüllen

Das Antragsformular V0800 zur Feststellung der Kindererziehungszeit gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zum Ausdrucken oder Online ausfüllen – der Zeitaufwand wird mit etwa 30 Minuten angegeben. Benötigt werden neben den persönlichen Daten die Rentenversicherungsnummern beider Elternteile. Außerdem muss das Elternteil, das den Antrag nicht selbst gestellt hat, die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift bestätigen. Dafür stellt die Rentenversicherung nach dem digitalen Absenden des Formulars ein pdf-Dokument bereit, das unterschrieben per Post zurückgesendet werden muss.

Wer nicht sicher ist, ob er Kindererziehungszeiten bereits beantragt hat, kann einen Versicherungsverlauf oder gleich die umfangreichere Rentenauskunft anfordern. Das geht ebenfalls online auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenauskunft enthält eine Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten und die erwartete Rentenhöhe. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte sie automatisch alle drei Jahre.