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„Die Straße war eng“90-Jähriger steht wegen Unfalls vorm Leverkusener Amtsgericht

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Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen. Foto: Ralf Krieger

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen. Foto: Ralf Krieger

Staatsanwältin und Richter gelang es, den Angeklagten vom Verzicht auf den Führerschein zu überzeugen.

Es ist eine Seltenheit, dass ein 90-jähriger Mann vor Gericht steht.

Am Freitag musste sich ein Alkenrather vor dem Leverkusener Amtsgericht für seine letzte Autofahrt verantworten, bei der er einen nicht besonders schweren, aber doch potenziell gefährlichen Unfall verursacht hatte. Der Mann ist offenbar pflichtbewusst; er stand schon über eine halbe Stunde vor Beginn seiner Verhandlung vor dem Gerichtssaal.

Die Fahrt am Nachmittag des 30. Juni 2025 sollte zum Netto-Markt führen, der kaum mehr als 300 Meter weit von seinem Zuhause entfernt liegt.

Die Fahrt ging über die Nikolaus-Groß-Straße in die Bernhard-Letterhaus-Straße. Gründe, weshalb er auf der Wohnstraße unbedingt einen Überholvorgang einleiten musste, wurden im Gerichtssaal gar nicht thematisiert.

Jedenfalls verlief das Fahrmanöver verhängnisvoll: Beim Überholen muss er seinen Volkswagen so stark beschleunigt haben, dass dieser dem Fahrer außer Kontrolle geriet. Er fuhr auf die Gegenfahrbahn, wo er mit dem Auto einer Frau zusammenstieß – offenbar frontal. Der Zusammenstoß kann nicht besonders schwer gewesen sein, denn der Schaden beläuft sich auf 2000 Euro. Potenziell gefährlich war die Sache, weil an der Straße auch ein großer städtischer Kindergarten steht.

„Er fuhr zu schnell und rücksichtslos“, so die Anklage.

Vorstrafen hatte der Angeklagte, ein gebürtiger Oberschlesier, nicht in der Akte, weshalb der gesamte Gerichtstermin einvernehmlich ablief, trotz der Spannung, unter der der Angeklagte sichtlich stand. Den Führerschein hatte die Polizei nach dem Unfall einbehalten. Das dürfen die Beamten, wenn, wie in diesem Fall, Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestanden haben. Er habe verwirrt gewirkt und habe etwa keine Uhrzeit nennen können, steht im Protokoll.

Zweifel an Fahrtauglichkeit

„Ich musste damals an meine verstorbene Frau denken“, rechtfertigte der Witwer, weshalb der Unfall geschehen war und weshalb er den Polizisten nicht ganz auf der Höhe erschienen war. Seine Fahrtauglichkeit schätzt der Angeklagte allerdings komplett anders ein als die Polizei: „Ich könnte heute noch unwahrscheinlich gut Autofahren!“, sagt er zur Staatsanwältin und zu Richter Oliver Fröhlich, „ich möchte gern, dass ich den Führerschein wieder hätte.“

Eine Anwältin hat der Angeklagte nicht, aber seine Tochter sitzt als Zuschauerin im Saal und sie wird gelegentlich in die Verhandlung eingeschaltet, wenn es nötig wird. Sie sagt: „Sein Auto ist verkauft. Ich fahre meinen Vater überall hin.“

Ein letztes Mal versucht der Mann es: „Ich bin 40 Jahre unfallfrei gefahren, da war nur diese schmale Straße … ich bin wirklich langsam gefahren.“

In nettem Ton, aber freundlich bestimmt, wendet sich Richter Fröhlich an den Uneinsichtigen: „Wir möchten aber, dass Sie kein Auto mehr fahren.“

Die Staatsanwältin hilft Fröhlich: „Meine Mutter ist auch über 90, wie Sie, sie fährt auch nicht mehr selbst, sondern hat Glück, weil sie von einer Tochter gefahren wird – so wie Sie.“

Der Mann gibt auf: „Ok. Alles klar, ich kriege ihn nicht mehr.“

Niemandem ist bei dem Unfall ernsthaft etwas passiert, damit ist das der Strafe genug: Richter und Staatsanwältin sind sich einig: Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.