Seit 1996 wird die „U18-Wahl“ immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin durchgeführt.
„U18-Wahl“Jugendliche aus Leverkusen können Bundestagswahl erproben

So wie 2013 an der Opladener Marienschule soll auch in diesem Jahr die „U18-Wahl“ in Leverkusen stattfinden. (Archivfoto)
Copyright: Britta Berg
Anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, haben sich die Evangelische Jugend Schlebusch (EJS) sowie der Fachbereich Kinder und Jugend zusammengeschlossen, um das Projekt „U18-Wahl“ des Landesjugendringes Nordrhein-Westfalen anbieten zu können, meldet die Stadt. Möglichst viele Leverkusener Kinder und Jugendliche sollen die Chance bekommen, ihre Stimme abzugeben.
Die „U18-Wahl“ findet von Freitag, 7. Februar, bis Freitag, 14. Februar, statt. „Wir möchten die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen und ihnen einen Ort zum Wählen geben, auch wenn sie noch keine 18 Jahre alt und somit von der ‚richtigen‘ Wahl ausgeschlossen sind“, heißt es seitens der Evangelischen Jugend Schlebusch und der Stadt.
In Leverkusen können nach wie vor Wahllokale eröffnet werden
Am Mittwoch, 12. Februar, haben alle Klassen ab dem dritten Schuljahr von 9 bis 15 Uhr die Möglichkeit, im Rathaus ihre Stimme abzugeben. Dafür sollte eine Stunde eingeplant werden, wobei die Stadt um Anmeldung bittet. Außerdem haben sich bis heute „Jule Cafe“ sowie die Evangelische Jugend Schlebusch als Wahllokale für die Stimmabgabe am Nachmittag gemeldet.
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Darüber hinaus seien alle Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Lehrkräfte sowie anderweitig Engagierte weiterhin eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen, indem entweder ein Wahllokal in einer Schule, einem Jugendtreff oder einer Jugendgruppe eröffnet oder zum Rahmenprogramm beigetragen werde.
Detaillierte Informationen zu der „U18-Wahl“ und den Wahllokalen in Leverkusen finden Interessierte online beim Deutschen Bundesjugendring, bei den kommunalen Jugendringen Nordrhein-Westfalen und der Stadt. Zudem kann sich bei weiteren Fragen per E-Mail an Simon Frädrich, in Leverkusen zuständig für Kinder- und Jugendbeteiligung, gewendet werden. (jmö)