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ProzessMal wieder ohne Führerschein in Leverkusen unterwegs

3 min
Staatsanwaltschaft, Uni-Center und Landgericht Köln

Vor dem Landgericht in Köln musste sich am Montag ein Mann verantworten, der immer wieder ohne Führerschein unterwegs ist.

Vor dem Landgericht versuchte ein Mann, der immer wieder ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde, dem Gefängnis zu entgehen. Ohne Erfolg. 

Es stand einiges auf dem Spiel für den Angeklagten. Mehrfach war er schon verurteilt worden, weil er ohne Führerschein unterwegs war. Im Januar vorigen Jahres war er dann auf dem Europaring mit seinem Motorroller von einem Polizisten angehalten worden. Das erste Problem: Der Beamte war ihm zwischen dem Neuenhof und dem Küppersteger Kreisel gefolgt und musste dafür 60 Kilometer in der Stunde fahren – die Aprilia war also deutlich schneller als normal. Und damit in jedem Fall führerscheinpflichtig. Das zweite Problem: Im Januar 2024 liefen noch zwei Bewährungen, die Strafen hatte der Mann ebenfalls wegen Fahrens ohne Führerschein bekommen.  

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen hatte der Flittarder Berufung eingelegt. Denn die Strafe belief sich zwar nur auf drei Monate Gefängnis. Aber wegen der vielen Vorstrafen, vor allem aber der beiden noch laufenden Bewährungen hätte der Verurteilte die Haft tatsächlich antreten müssen. Das wollte er unter Mithilfe seines Verteidigers Marco van Donzel Giesen sowie zweier Zeugen unbedingt verhindern. 

Der Polizist sollte unglaubwürdig gemacht werden

Der Plan war, die Aussage des Polizeibeamten, der den flotten Rollerfahrer an jenem Januarnachmittag auf der B 8 verfolgt, am Küppersteger Kreisel angehalten und ihm dann die Weiterfahrt untersagt hatte, zu erschüttern. Die Ansatzpunkte: Der Funkverkehr während des Einsatzes war nicht dokumentiert worden. Und der Beamte von der Opladener Wache hatte die allzu schnelle Aprilia nicht beschlagnahmt. Somit konnte nicht bewiesen werden, dass sie wirklich mehr als doppelt so schnell fahren konnte als gedacht.   

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Der Europaring, Blickrichtung vom Mühlenweg in Richtung Küppersteg

Auf dem Europaring fiel ein erstaunlich schneller Rollerfahrer einem Polizisten auf. Das Ergebnis nach zwei Gerichtsprozessen: Der mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein bestrafte Mann muss ins Gefängnis.

Theodor Schwingeler, Vorsitzender der 1. kleinen Strafkammer am Kölner Landgericht, nahm sich am Montag viel Zeit für die Sache, machte zwischendurch aber auch klare Ansagen: Nachdem der zweite Zeuge, ein Freund des Angeklagten, seine Version der Geschehnisse dargelegt hatte, bewertete der Richter das als „Falschaussage – und dafür wird er auch bestraft werden“. Der 38-Jährige hatte berichtet, der Angeklagte habe ihn irgendwann in jenem Januar angerufen und gebeten, seinen Motorroller in Leverkusen abzuholen. Der sei kaputt und nicht mehr fahrtüchtig. Daraufhin habe der Straßenbauer einen Firmentransporter genommen, den Freund abgeholt, die Aprilia dann irgendwo in Leverkusen aufgeladen und die Fuhre wieder in Flittard abgesetzt.     

Den Vorwurf der Falschaussage machte der Richter daran fest, dass der Zeuge zunächst mit einer völlig anderen Version begonnen und sich erst auf Nachfragen eine ganz andere Geschichte erzählt habe. Der zweite Bekannte des Angeklagten konnte nur beisteuern, dass er die Aprilia repariert habe. Die Maschine habe einen Kolbenfresser gehabt – und seiner Meinung nach sei der Schaden entstanden, weil die Maschine extrem frisiert gewesen sei. Statt 25 habe an die 90 Kilometer in der Stunde gemacht. Ob die Reparatur aber vor oder nach der denkwürdigen Begegnung des Besitzers mit der Polizei war, konnte der Mann, der als Mechaniker bei Bahn arbeitet, nicht mit Sicherheit sagen. Für die Beweisaufnahme letztlich „unergiebig“: Das war das Fazit von Richter Schwingeler.

Ergiebig und entscheidend war aus seiner Sicht die Aussage des Polizisten vor dem Amtsgericht in Opladen. Der 34-Jährige habe den Angeklagten „zweifelsfrei wiedererkannt“. Es sei also erwiesen, dass der Mann wieder einmal ohne Führerschein unterwegs war. Und zwar auf einem Gefährt, für das man mit der auf dem Europaring polizeilich ermittelten Geschwindigkeit in jedem Fall einen Führerschein braucht. Die Berufung wurde also vor dem Landgericht zurückgewiesen. Stand jetzt, muss der Angeklagte für drei Monate hinter Gitter.