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Amtsgericht LeverkusenNachbarschaftsstreit eskaliert in Wiesdorf – Sohn einer großen Familie schlägt zu

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Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen.

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen.

Ein älteres Paar lebt in Wiesdorf in einem Haus mit einer großen Familie. Es kam zum Streit.

Nachbarschaftsstreitigkeiten können umso unangenehmer werden, je festgefahrener sie sind. Eine in Wiesdorf wohl seit längerem schwelende Fehde zwischen einem Paar – der Mann 76, die Frau 80 Jahre alt – und einer nach eigenen Angaben alleinerziehenden Frau mündete in zwei Strafanzeigen. Das Paar und die Frau leben in Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in der Wiesdorfer Altstadt.

Die angeklagte Frau, die einem Zweig einer stadtbekannten Leverkusener Großfamilie zuzuordnen ist, wollte den 76-jährigen Nachbarn zur Rede stellen. Er habe am Fahrrädchen eines ihrer fünf Kinder den Schlauch zerschnitten. Nachdem ihr die Tür geöffnet worden war, soll die Mutter geschrien haben und dann mit einem Regenschirm vor dem Gesicht der 80-Jährigen herumgefuchtelt haben, vielleicht auch zugeschlagen, weshalb sie sich wegen einer schweren Körperverletzung verantworten musste.

Mit ihr war einer ihrer Söhne zu den Nachbarn gekommen. Es kam zum Tumult, dessen genauen Ablauf im Gerichtssaal niemand mehr in allen Einzelheiten nacherzählen konnte. Die gefährliche Körperverletzung der korpulenten Mutter gegen das sehr viel ältere Paar mit dem Regenschirm als Waffe ist am Ende nicht nachzuweisen. Sie gibt an, den Regenschirm nur verwendet zu haben, um ihren 20-jährigen Sohn und den 76-jährigen Nachbarn zu trennen, weil die sich inzwischen in einem handfesten Streit miteinander beschäftigten und nicht einfach zu trennen gewesen seien, weil sie beide stark seien.

Auge ist dauerhaft verletzt

Letztlich war der 20-Jährige stärker: Am Ende des Besuchs der Familienmitglieder an der Tür liegt der Nachbar mit einer blutenden Wunde im Gesicht ein paar Meter weiter hinten in seiner Wohnung, ist benommen, und, wie sich in der Klinik zeigt, das Auge dauerhaft und schwer verletzt. Er ruft die Polizei.

Das Verfahren wegen der Augenverletzung wird später vor einem Jugendrichter geführt, weil der Sprössling erst 20 Jahre alt ist. Er ist im Verfahren gegen seine Mutter als Zeuge geladen und bestätigt in seiner Aussage, dass er den Nachbarn mehrfach ins Gesicht geschlagen habe, aber auch einen Gegenschlag auf die Nase habe er bekommen.

Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen aller war das nachbarschaftliche Verhältnis wohl schon vor dem Schlagabtausch zerrüttet. Der 76-Jährige klagte, dass bei der Familie 30- bis 40-mal die Türen knallen, dass Kippen vor seiner Türe lägen. In dem Haus lebten neben der Mutter mit den fünf Kindern noch andere Großfamilienmitglieder. Die Mutter wiederum klagte, die ganze Nachbarschaft könne den Mann nicht leiden. Sie spricht mal etwas gebrochenes Deutsch, zu Hause sprächen sie Roma, erklärt sie dem Richter, schaltet dann und wann aber in ein ziemlich akzentfreies Deutsch um.

Richter und Staatsanwältin können der Mutter die Körperverletzung nicht nachweisen, allerdings will die Staatsanwältin die Frau nicht ganz ungeschoren davonkommen lassen. Sie sieht wohl auch, dass die 43-jährige Mutter einen Anteil an dem überfallartigen Streit im gemeinsamen Treppenhaus hatte. Eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen kommt für sie nicht in Frage, deshalb ist es wichtig, die finanziellen Verhältnisse zu klären. Sie sei alleinerziehend mit fünf Kindern und lebe „von Bürgergeld“, gibt sie auf die Frage des Richters Oliver Fröhlich zu Protokoll. Der 20-jährige Sohn sagt, er lebe „aus der Familienkasse“, beruflich habe er „noch nichts“ gelernt.