Das Landgericht Köln hat die Entscheidung der Leverkusener Kollegen inzwischen bestätigt.
Pomeranian-ZwergspitzStreit um eine Hündin landet vor dem Amtsgericht Leverkusen

Zwei Freundinnen waren über einen Zwergspitz in Streit geraten.
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Das Kölner Landgericht hat die Entscheidung des Leverkusener Amtsgerichts im Rechtsstreit um eine Hündin bestätigt: Eine Leverkusenerin, die von einer Freundin den Pomeranian-Zwergspitz Bella (Name geändert) zunächst vorübergehend in Obhut genommen hatte, darf das Tier nach drei Jahren behalten. Die ehemalige Halterin und inzwischen auch ehemalige Freundin hatte auf Herausgabe der Hündin geklagt.
Die Vorgeschichte in Kürze: Die erste Hundehalterin – im Folgenden Klägerin genannt – wird schwanger. Es ist eine Risikoschwangerschaft, weshalb sie gesundheitlich eingeschränkt gewesen sei, berichtet das Landgericht. Das war im Sommer 2022. Daraufhin übernahm nach Absprache eine Freundin Bella. Zunächst probeweise, weil die Freundin nicht gewusst habe, ob sie – trotz des Wunsches nach einem Hund – mit dem Tier zurechtkomme und ob sie genügend Zeit für die Pflege habe. Ende August 2022 war es aber soweit und die Freundin übernahm Bella.
Seitdem, also seit mehr als drei Jahren, ist die Hündin bei ihr. Nur einmal – im August/September 2023, als die Freundin im Urlaub war – war Bella noch mal für eine Woche bei der Klägerin. In der Zwischenzeit hatte die Klägerin der Freundin den Hunde- und den Impfpass des Tieres übergeben. Nur die Zuchtpapiere behielt sie, weil sie nicht wollte, dass Bella zur Zucht genutzt werde.
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Leverkusen: Freundschaft beginnt zu kriseln
Dann begann die Freundschaft zu kriseln, auch wenn beide Kontakt hielten. Die Freundin meldete im März 2023 Bella bei der Stadt auf ihren Namen um und zahlte fortan die Hundesteuer. Ab Juni 2024 dann wollte die Klägerin die Hündin zurück. Sie schaltete einen Anwalt ein. Weil die Freundin Bella aber nicht herausgab, kam es im Dezember 2024 zur Klage vor dem Amtsgericht Leverkusen.
Die Klägerin argumentierte damit, den Hund nur vorübergehend abgegeben zu haben. Die ehemalige Freundin sollte den Hund zurückgeben, wenn die Klägerin gesundheitlich wieder besser dran sei. Das Gericht sah das anders. Sie sei zwar Eigentümerin des Hundes gewesen, inzwischen sei „ihr Eigentum“ aber auf die Beklagte übergegangen.
Daraufhin ging die Klägerin in Berufung und der Fall landete beim Landgericht. Weil die Frau aber die Rechtskosten nicht bezahlen konnte, beantragte sie eine Prozesskostenhilfe. Das lehnte das Landgericht aber ab. Begründung: Die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg.
Denn zwar habe die Freundin den Hund zunächst nur probeweise übernommen. „Das Amtsgericht sei jedoch verfahrensfehlerfrei zu der Überzeugung gelangt, dass die Parteien zumindest aufgrund schlüssigen Verhaltens darüber einig geworden seien, dass der Hund unentgeltlich dauerhaft bei der Beklagten verbleiben soll.“ Nach fast zwei Jahren Pflege könne man nicht mehr von einem „probeweisen Übernehmen“ ausgehen. Dafür spricht aus Sicht des Gerichts, dass die Freundin den Hund auf ihren Namen umgemeldet habe und die Hundesteuer bezahle. Und seit 2023 hat die ursprüngliche Besitzerin von Bella keine Kosten mehr für das Tier übernommen. Deshalb geht das Gericht von einem Einvernehmen aus, das sich durch das Verhalten ausdrückt, auch wenn es nicht explizit abgesprochen wurde.
Die Tierschutzorganisation Peta rät potenziellen Hundebesitzern davon ab, sich einen Pomeranian-Zwergspitz zuzulegen. Sie sind überzüchtet und daher deutlich empfindlicher für Krankheiten. Außerdem kommen die Welpen häufig über einen illegalen Handel aus dem Ausland nach Deutschland.

