Der Rechtsausleger des „Aufbruch Leverkusen“ schaltet die Kommunalaufsicht ein.
Rat LeverkusenRatsherr Beisicht sieht sich von OB Richrath diskriminiert

Ratsherr Markus Beisicht fand für seine Haushaltsrede im Ratssaal kein Gehör. Viele hatten den Saal verlassen, andere wandten sich demonstrativ ab.
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Der rechtsextreme Leverkusener Ratsherr Markus Beisicht fühlt sich durch das Verhalten des Leverkusener Oberbürgermeisters Uwe Richrath während der jüngsten Ratssitzung diskriminiert. Dieser hatte vor Beginn von Beisichts Rede zum Haushaltsplan 2023 demonstrativ mit der Verwaltungsspitze und einem Großteil der Ratsmitglieder den Saal verlassen. Die verbliebenen Stadtverordneten drehten Beisicht demonstrativ den Rücken zu, nur wenige einzelne Vertreter folgten seinen Worten, die immer noch live im Internet-Stream übertragen worden sind.
In einem Schreiben an die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Köln beklagt Rechtsanwalt Beisicht „gravierende Rechtsverstöße“, die sich der Verwaltungsvorstand und besonders der Oberbürgermeister als Sitzungsleiter hätten zuschulden kommen lassen. „Statt die Sitzung mäßigend und korrekt zu leiten, hat der Sitzungsleiter zum einen mich persönlich verunglimpft und zum anderen mitgeteilt, dass sich weder er noch der gesamte Verwaltungsvorstand meine Rede anhören werde.“
Damit habe der OB in seine, Beisichts, Mitwirkungsrechte eingegriffen, ihn bloßgestellt, diskriminiert und stigmatisiert. Darüber hinaus habe Richrath wahrheitswidrig behauptet, Beisicht habe das ukrainische Volk beleidigt oder gar beschimpft, was er nun zurückzunehmen habe. Dass nahezu der gesamte Rat seinen Auftritt während der Video-Schalte mit der künftigen ukrainischen Partnerstadt Nikopol so empfunden und gewertet hat, mag Beisicht nicht nachvollziehen.
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In einem weiteren Schriftsatz an die Stadtverwaltung Leverkusen bezeichnet er es als „skandalös, dass die gesamte Verwaltung, die ja ebenfalls zur Neutralität und zur Gleichbehandlung der Ratsmitglieder verpflichtet ist, bei meiner Haushaltsrede den Ratssaal verlassen hat“. Eine Behauptung, die nachweislich unrichtig ist.
Für seine Aufforderung zu einer Stellungnahme durch den Verwaltungschef und eine Rücknahme seiner Vorwürfe setzt Beisicht eine Frist bei zum 15. April um 12 Uhr und schließt: „Mit vorzüglicher Hochachtung“.