Eine Lösung für den gefährlichen Radweg an der L 136 muss her. Den gefundenen Kompromiss lehnt Straßen NRW ab.
Straßen NRW nimmt StellungGravierende Defizite bei Plänen zum Radweg an der L 136 in Ründeroth

Einen geschützten und sicheren Radweg wünschen sich Politik und Verwaltung an der L 136 in Ründeroth.
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Nach der scharfen Kritik von Politik und Verwaltung an Straßen NRW im Hinblick auf den Radweg an der Landesstraße 136 hatten wir die Behörde um einen Stellungnahme gebeten. Darin wiederspricht Straßen NRW den Darstellungen von Andreas Kiel, zuständiger Abteilungsleiter Tiefbau der Gemeinde und Norbert Hamm, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Beide hatten der Behörde vorgeworfen, lange signalisiert zu haben, dass sie eine Lösung, die Variante sechs mittragen würden.
Das alle Vorschläge nicht optimal sei, das hätten alle Beteiligten gewusst, aber mit den Defiziten bei der Variante sechs habe man sich arrangieren können. Dass Straßen NRW keine der Varianten mehr weiterverfolgen wolle, sei nicht absehbar gewesen, hatte Kiel in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses berichtet. Und Norbert Hamm hatte seinem Unmut mit den Worten: „So eine Arbeitsweise ist eine Unverschämtheit. Es ist echt ein Alptraum, mit dieser Behörde zusammenzuarbeiten“ Luft verschafft. Beide Gemeindemitarbeiter betonten mehrfach, dass alle Planungen und Überlegungen mit Straßen NRW abgesprochen worden seien.
Straßen NRW widerspricht
Hier die Stellungnahme von Straßen NRW: „Im betroffenen Streckenabschnitt der L 136 (Abschnitt 39) zwischen den Ortsteilen Hardt und Ründeroth soll zur Verbesserung der Situation für Radfahrer eine Optimierung des vorhandenen, nicht richtlinienkonformen Rad-Gehwegs beziehungsweise die Schaffung einer adäquaten, richtlinienkonformen Alternativtrasse geprüft werden. Zu diesem Zweck wurde zwischen der Straßenbauverwaltung und der Gemeinde Engelskirchen im Jahr 2022 eine Planungsvereinbarung geschlossen, in welcher Art, Umfang und Durchführung der erforderlichen Planungsleistungen geregelt sind. Im Planungsumfang enthalten ist unter anderem eine Machbarkeitsstudie, welche durch die Gemeinde Engelskirchen beauftragt wurde.
Da die Machbarkeitsstudie dem Landesbetrieb im Oktober 2024 noch nicht final vorgelegen hat, wurde der Gemeinde Engelskirchen in 2024 bereits mitgeteilt, dass eine Variante entlang der Landesstraße noch nicht als Vorzugsvariante festgelegt werden kann. Die fertiggestellte Machbarkeitsstudie ist erst im Februar 2025 dem Landesbetrieb vorgelegt worden. Weiterhin teilte der Landesbetrieb im Mai 2025 mit, dass das weitere Vorgehen erst geprüft werden muss und danach mit der Gemeinde Engelskirchen das Vorgehen besprochen werden kann.
Die von der Gemeinde in der Machbarkeitsstudie vorgestellten Varianten haben gravierende verkehrssicherheitstechnische Defizite und/oder ungelöste baurechtliche Fragestellungen. Eine vertiefende Planung der Varianten, die entweder Defizite in Bezug auf die Verkehrssicherheit oder das Baurecht haben, ist nicht möglich und sinnvoll. Die jeweiligen Defizite wurden mit der Gemeinde besprochen und es wurde auch rechtzeitig mitgeteilt, dass keine vertiefende Planung erfolgen kann, bevor die Mängel behoben beziehungsweise gelöst sind. Der Gemeinde Engelskirchen wurde diesbezüglich angeboten, das weitere Vorgehen gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro zu besprechen. Der Landesbetrieb und die Gemeinde befinden sich seit Fertigstellung der Machbarkeitsstudie im unmittelbaren Austausch. Letztmalig wurde der Gemeinde Anfang Oktober eine schriftliche Zusammenstellung der planerischen Defizite übermittelt.“
Straßen NRW als Baulastträge soll den Konflikt lösen
Wir haben die Engelskirchener Verwaltung mit der Stellungnahme konfrontiert. Inhaltlich sieht Norbert Hamm auch keinen Widerspruch zu den Aussagen der Engelskirchener Verwaltung. Falsch sei, so Andreas Kiel, dass die Gemeinde ein Planungsbüro habe, das die bekannten Mängel aufarbeiten könne. Die Machbarkeitsstudie sei abgeschlossen. Ohne Zustimmung des Landesbetriebes könne aber gar kein Auftrag erteilt werden. „Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern Aufgabe des Landesbetriebes, diesen Konflikt zu lösen. Es handelt sich um eine Landesstraße, für die der Landesbetrieb Straßen NRW Straßenbaulastträger und somit auch verantwortlich ist.“

