Der Bau- und Verkehrsausschuss befasst sich in seiner nächsten Sitzung mit einem Bürgerantrag von Anwohnern aus Nümbrecht-Gaderoth.
Tempo 30In 39 Orten in Nümbrecht könnte die Geschwindigkeit begrenzt werden

Wo die Gemeinde Nümbrecht überhaupt Tempo-30-Zonen einrichten kann, das gibt ein starrer gesetzlicher Rahmen vor.
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Die Beratungen und Beschlüsse über neue Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Nümbrecht sind in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem Klassiker auf den Tagesordnungen von Politik und Verwaltung geworden.
Auch in seiner nächsten Sitzung befasst sich der Bau- und Verkehrsausschuss beispielsweise mit einem Bürgerantrag von Anwohnern aus Gaderoth, in dem es – nicht zum ersten Mal – um den Wunsch nach einer Verbesserung der Verkehrslage in verschiedenen Ortsteilen von Gaderoth geht, vor allem hinsichtlich der Sicherheit von Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen.
Das ist nur einer von zahllosen ähnlichen Anträgen. Wegen der Fülle der Fälle hatte der Gemeinderat schließlich auf Vorschlag seines Bau- und Verkehrsausschusses im Juli reinen Tisch gemacht: Die Verwaltung bekam den Auftrag, für jede Nümbrechter Ortschaft zu prüfen, ob die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gemäß der gesetzlichen Vorgaben möglich ist.
Tempo 30: Anträge werden beim Oberbergischen Kreis eingereicht
Falls diese Möglichkeit besteht, soll beim Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises ein entsprechender Antrag eingereicht und die Zone eingerichtet werden. Zusatzaufgabe: Die Verwaltung soll eine Gesamtplanung mit Zeit- und Kostenhorizont erstellen.
Jetzt liegen erste Ergebnisse vor. So hat die Verwaltung eine Liste mit 39 Nümbrechter Ortschaften aufgestellt, in denen Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden können (siehe Infokasten rechts). Die Liste ist Teil der Beratungsvorlage für den Bau- und Verkehrsausschuss, der sich am 1. Oktober noch einmal mit dem Thema beschäftigt.
In einigen der genannten Ortschaften gibt es Teilbereiche, die schon jetzt einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegen – in den Fällen geht es um die Ausweitung der Zonen auf den ganzen Ort, vorausgesetzt, es lässt sich gesetzeskonform umsetzen.
170 neue Verkehrszeichen müssten für Tempo 30 aufgestellt werden
Für diese neuen Tempo-30-Zonen müssten nach einer ersten Einschätzung insgesamt rund 170 neue Verkehrszeichen aufgestellt werden. Auch eine erste Kostenschätzung liegt vor: Ausgehend von den 170 neuen Schildern müsste mit gut 51.000 Euro für Material und Montage gerechnet werden, die auf drei Jahre verteilt werden könnten.
Die Liste der Ortschaften, die für neue Tempo-30-Zonen infrage kommen, hat die Verwaltung unter Hinzuziehung einer Kriterienliste erstellt, die jene gesetzlichen Vorgaben beinhaltet, die in einer ländlichen Gemeinde wie Nümbrecht eine Rolle spielen. Demnach müssen die Zonen erstens innerhalb geschlossener Ortschaften liegen – „bevorzugt in Wohngebieten sowie in Bereichen mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte und entsprechendem Querungsbedarf“, und zweitens darf sich die Anordnung von Tempo 30 nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs erstrecken, also nicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und auch nicht auf andere Vorfahrtstraßen.
In einem weiteren Schritt will die Gemeindeverwaltung jetzt verschiedene Kriterien festlegen, etwa die Einwohnerzahl, die Beschaffenheit sowie den Zustand der vorhandenen Straßen. „Auf dieser Grundlage können anschließend sowohl die Notwendigkeit als auch die Priorisierung möglicher Maßnahmen bestimmt werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Anschließend erfolgt eine Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde sowie dem zuständigen Straßenverkehrsamt.
Interessanter Aspekt am Rande: Vergleichsmessungen in der Gemeinde hatten vor einiger Zeit ergeben, dass die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit nach dem Aufstellen von Tempo-30-Schildern in vielen Orten nicht etwa gesunken, sondern gestiegen war.
Dass man den Weg dennoch weitergehen will, dafür hat die Verwaltung neben der schieren Menge an Anfragen mehrere Gründe angeführt, z. B. die Hoffnung auf eine grundsätzlich größere Verkehrssicherheit, auf weniger Lärm und Emissionen, auf eine Stärkung des Ortsbildes und der Lebensqualität sowie auf Förderung des Fuß- und Radverkehrs. Außerdem passe Tempo 30 grundsätzlich zum Charakter dörflicher Strukturen. Eine einheitliche Regelung in allen Orten stärke das Gerechtigkeitsempfinden.
Hier wäre in Nümbrecht Tempo 30 möglich
In diesen Orten wäre Tempo 30 möglich: Abbenroth, Altennümbrecht, Auf der Hardt, Benroth, Bierenbachtal, Birkenbach, Breunfeld, Bruch, Brünglinghausen, Büschhof, Distelkamp, Gaderoth, Gerhardsiefen, Geringhausen, Göpringhausen, Grötzenberg, Grunewald, Guxmühlen, Hardt, Hochstraßen, Homburg-Bröl, Kurtenbach, Malzhagen, Marienberghausen, Niederbreidenbach, Niederelben, Niederstaffelbach, Oberbech, Oberbierenbach, Oberelben, Oberstaffelbach, Ödinghausen, Spreitgen, Stockheim, Straße, Überdorf, Unter der Hardt, Vorholz, Winterborn.