Im letzten Fall der Richterin Britta Epbinder als Vorsitzende des Schöffengerichts ging es um eine lange Liste an Taten.
Harte StrafeBensberger Gericht verurteilt Serieneinbrecher zu dreieinhalb Jahren Haft

Wegen mehrerer Einbrüche stand der Angeklagte vor Gericht. (Symbolbild)
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Schon zur Eröffnung im Bensberger Amtsgericht brauchte die Staatsanwaltschaft fast 45 Minuten, um alle Taten zu verlesen. Es ging um Einbrüche von August 2024 bis März 2025. Die Serie traf vor allem die Gewerbegebiete der Stadt: die Britanniahütte, das ehemalige Zanders-Gelände, den Technologiepark Bensberg, das Areal an der Lustheide und die Senefelder Straße. Hinzu kamen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Besitz von Rauschgift und Fahren ohne Führerschein.
Am ersten Verhandlungstag kündigte der Angeklagte an, er werde aussagen. Doch Teilgeständnisse gab es nur für die Fälle, in denen ihn die Polizei erwischt hatte. Sonst hieß es: „Nein, das war ich nicht.“ – „Das kenne ich gar nicht. “ – „Ich habe noch nie ein Auto gestohlen und noch nie eins gefahren. “ Als die Vorsitzende des Schöffengerichts, Britta Epbinder, ihm ein Foto vorlegte, das die Polizei bei einer Vernehmung gemacht hatte, rief er entrüstet: „Das bin ich doch gar nicht!“
Der Prozess dauerte zehn Verhandlungstage
Nun gut, Angeklagte müssen nicht die Wahrheit sagen. Also hörte das Gericht an insgesamt zehn Verhandlungstagen viele Zeugen, um die Taten nachzuweisen. „Aus Gründen der Prozessökonomie haben wir einige Taten eingestellt. Wir sind dennoch überzeugt, dass sie dabei der Täter waren“, erklärte die Vorsitzende Richterin Britta Epbinder dem Angeklagten später in der Urteilsbegründung.
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Die Staatsanwaltschaft legte in ihrem Plädoyer dar, wie die Fälle rechtlich zu bewerten sind und wie die einzelnen Taten bewiesen wurden. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis sagten Polizisten als Zeugen aus. Beim Einbruch auf dem Zanders-Gelände wurde der Täter beim Aufhebeln ertappt. Sie erläuterte, wie der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu werten sei: Es gab leicht abweichende Schilderungen, im Kern aber übereinstimmende Aussagen.
Staatsanwaltschaft erkennt bei dem Angeklagt kriminelle Energie
Schließlich wies sie auf Videoaufnahmen, DNA-Spuren und Fingerabdrücke in den verschiedenen Objekten hin. Sie schloss mit der Feststellung, man erkenne eine erhebliche kriminelle Energie; die Vorstrafen seien erheblich und einschlägig. Sie forderte drei Jahre und neun Monate Haft.
Pflichtverteidiger Jens George hielt dagegen, es gebe schließlich Jahrtausende alte DNA-Spuren, und die gefundenen Spuren bewiesen nicht eindeutig, dass sein Mandant die Tat begangen habe. Beim Widerstand gegen die Polizei könne der raue Zugriff eine Rolle gespielt haben – die Beamten hätten seinen Mandanten „auf dem Kicker“ gehabt. Auch dem Zeugen, der ein „unrundes“ Gangbild beschrieben hatte, könne man nicht folgen: zu unspezifisch. Er beantragte als Gesamtstrafe zwei Jahre und sechs Monate, die Untersuchungshaft sei anzurechnen. Danach wolle sein Mandant eine Therapie machen, um seinen Drogenkonsum in den Griff zu bekommen – nach Bekunden des Anwalts einer der Hauptgründe für die Einbrüche.
Das Urteil ist rechtskräftig
Das Bensberger Schöffengericht verhängte schließlich drei Jahre und sechs Monate. Detailliert und sorgfältig würdigte Richterin Epbinder jede einzelne Tat. In der Gesamtschau der Beweise sei das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte der Täter ist. „Nachdem Sie dann endgültig im Gefängnis waren, war schließlich auch Ruhe im Karton“, stellte die Richterin fest und fuhr fort: „Sie haben kein persönliches Netzwerk, keine Wohnung und keine Arbeit. Daher brauchen Sie die Zeit im Gefängnis, um Ihr Leben zu regeln.“ Der Haftbefehl blieb bestehen.
Es war der längste und zugleich der letzte Fall von Richterin Britta Epbinder als Vorsitzende des Schöffengerichts in Bensberg. Im neuen Jahr wechselt sie am Amtsgericht in ein anderes Ressort. Im Übrigen hatte die sorgfältige Beweiswürdigung den Effekt, dass der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

