Anwohner kritisieren, dass das Ordnungsamt nicht einschreitet. Parken auf der Fahrbahn ist zum Teil erlaubt, sagt die Stadtverwaltung.
Bergisch GladbachZweite-Reihe-Parker sorgen auf Schloßstraße für gefährliche Situationen

Chaos auf der Schloßstraße: Autofahrer müssen auf der Schloßstraße in Bensberg einen Zickzack-Kurs absolvieren um an Zweite-Reihe-Parkern vorbeizukommen.
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Die Situation auf der Schloßstraße in Bensberg im Abschnitt zwischen Kölner Straße und Emilienbrunnen ist unübersichtlich. Autos parken auf der Fahrbahn. Und das ist laut Stadtverwaltung legal, dürfe nicht mit dem verbotenem Parken in zweiter Reihe verwechselt werden – obwohl der Verkehr immer wieder ins Stocken gerät und es zu brenzligen Situationen kommt.
Auch am Freitagmorgen ist zu beobachten, dass die Autos einen regelrechten Zickzack-Kurs absolvieren müssen. Vor dem Schloss Center parkt ein Auto vollkommen legal auf der Straße – auch wenn de facto damit eine Fahrspur komplett blockiert ist. Ein Autofahrer versucht, daran vorbeizuziehen und stößt beinahe mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen. Denn die Geschäftsstraße ist nicht sonderlich breit.
Anwohnerin berichtet, dass sich die Situation zugespitzt hat
Inzwischen gibt es Beschwerden. „In den letzten Monaten hat sich die Situation weiter zugespitzt“, berichtet eine Anwohnerin. Besonders problematisch seien der Bereich vor dem Geschäft Action und der Filiale der Deutschen Post sowie der Bereich vor der Apotheke. „Wenn die Haltezone dort besetzt ist, bleiben die Leute dort eben einfach auf der Straße stehen, um ihre Medikamente zu kaufen“, ärgert sich die Anwohnerin darüber, dass das Ordnungsamt nicht einschreitet. Solch eine Situation gibt es auch am Freitag.
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Mehrfach habe sie die Ordnungshüter vor Ort darauf angesprochen, auch die Vorgesetzte im Amt angerufen: „Ohne Erfolg. Es hieß, es gibt keine explizite Beschilderung, die dies verbietet“, erzählt die 33-Jährige. Sie möchte lieber nicht mit Namen genannt werden. Bensberg sei ein Dorf, da werde viel geredet, sagt sie als Begründung.

Von der Kölner Straße kommend, müssen die Fahrer im großen Bogen um das Lieferfahrzeug herumkurven.
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„Auf diesem Abschnitt der Schloßstraße ist das Halten und Parken auf der Fahrbahn grundsätzlich erlaubt, da weder ein absolutes noch ein eingeschränktes Haltverbot besteht“, erläutert Stadtsprecher Patrick Ortmanns, „mit Ausnahme des Parkens neben ausgewiesenen Parkflächen.“ An diesen Stellen sei das Parken auf der Fahrbahn als Parken in zweiter Reihe zu werten und somit nicht zulässig.
Da nicht überall auf der linken und rechten Straßenseite durchgängig Parkflächen ausgewiesen seien, seien auch nicht überall gebührenpflichtige Verwarnungen möglich. Vielleicht habe die Anwohnerin etwas missverstanden, meint Ortmanns: „Wenn der Tatbestand des Parkens in zweiter Reihe erfüllt ist, werden selbstverständlich auch die Fahrzeughalter der Schloßstraße verwarnt.“
Verkehrsfluss ist minutenlang blockiert
Aber die Autofahrer haben inzwischen wohl gemerkt, dass sie sich einfach daneben stellen können, ohne einen Strafzettel zu riskieren. „Ständig passiert es, dass in zweiter Reihe geparkt wird und der fließende Verkehr minutenlang blockiert wird, wenn auf der anderen Seite am Straßenrand ebenfalls ein Wagen steht“, berichtet die Anwohnerin und kritisiert die Untätigkeit des Ordnungsamtes. Lieferwagen und Paketdienste verschärfen die Situation. Sie stehen solange mitten auf der Fahrbahn, bis ihre Fracht ausgeladen und den Adressaten überbracht worden ist.
„Das führt oft zu ohrenbetäubenden Hupkonzerten“, sagt die Anwohnerin. Vor zwei Jahren seien sie und ihr Mann aus Köln weggezogen, um mehr Ruhe zu haben. „Jetzt verstehe ich, wenn ich im Homeoffice in Meetings sitze, mein eigenes Wort nicht mehr“, ärgert sich die Unternehmensberaterin. Zudem sei sie erst vor kurzem aus ihrem Wagen auf einem regulären Parkplatz nicht mehr rausgekommen. Ein rücksichtsloser Fahrer habe sich einfach neben sie gestellt. Sie hätte über den Beifahrersitz klettern müssen, um aussteigen zu können.
Ins Schwitzen geraten auch die Fahrradfahrer. Sie müssen ebenfalls die Wagen umkurven, die auf der Straße stehen – egal ob legal oder rechtswidrig abgestellt. Überholt wird mangels Platz ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter. An die Fahrradständer ist zudem nur schwer heranzukommen, wenn der Zugang durch eine Reihe von parkenden Autos abgeriegelt ist. Die Frage ist auch, ob auf dem Straßenstück eine Restfahrbahnbreite für Rettungsdienste und Feuerwehr von 3,05 Metern frei bleibt, die die Straßenverkehrsordnung vorschreibt.
Das Ordnungsamt hat den Vorgang an die städtische Abteilung Verkehrslenkung, zuständig für verkehrsrechtliche Maßnahmen, weitergeleitet. Es soll geprüft werden, ob die Reglung in diesem Straßenabschnitt der Schloßstraße bestehen bleiben oder gegebenenfalls angepasst werden müsse: „Ein Ergebnis kann ich aktuell aber noch nicht sagen“, meint Ortmanns.
Die Gesetzeslage
Das Parken in zweiter Reihe ist in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es drohen Bußgelder ab 55 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 bis 110 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ein kurzes Halten (unter drei Minuten) ist nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Taxis zum Ein-/Aussteigen, gestattet. (ub)

