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BetrugsvorwürfeVerfahren gegen Rhein-Bergs ehemaligen JU-Vorsitzenden eingestellt

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Ein CDU-Schriftzug steht vor eine Parteiwand.

Mit einem ehemaligen Funktionsträger stand die CDU Rhein-Berg jetzt vor Gericht. Die Kreis-CDU hatte Anzeige gegen den früheren Vorsitzenden der Jungen Union gestellt.

Jura-Student war wegen Untreue, Betrug und Urkundenfälschung angeklagt – Gericht verhängt gegen ihn  8000 Euro an wohltätige Zwecke.

Untreue, Betrug und Urkundenfälschung wurden Timo Hoppe (Name geändert) vorgeworfen. Am Donnerstag saß er im Amtsgericht Bensberg vor dem Schöffengericht auf der Anklagebank. Die Taten liegen etwas zurück.

Das nächste Mal kommen Sie nicht mit einem blauen Auge davon.
Ertan Güven, Richter, zum Angeklagten nach Einstellung des Verfahrens gegen Auflage

Als Vorsitzender der Jungen Union (JU) soll er, der zeitweise auch ein Vorstandsamt im CDU-Kreisverband bekleidete, mehrfach Geld nicht an den vorgesehenen Empfänger, sondern auf eines seiner eigenen Konten überwiesen haben. IBAN und Empfänger stimmten nicht überein. Außerdem gab es Bargeld-Kassen. Nach einer Veranstaltung habe er Geld nicht in der Geschäftsstelle eingeschlossen. Er habe es mit nach Hause genommen, heißt es in der Anklageschrift.

Mit einer E-Mail-Adresse, die den Parteinamen trug, eröffnete er ein PayPal-Konto. Dort liefen 1.227,27 Euro auf, die dann der Kreisverband bezahlen sollte. Auf Kleinanzeigen bot er ein Handy an. Der gutgläubige Käufer überwies 700 Euro, das Gerät verkaufte Timo Hoppe jedoch an einen anderen. Schließlich fälschte er einen Gehaltsnachweis, um seine Kreditlinie zu verbessern. Auch die Satzung der JU soll er verändert haben.

Verteidiger erwähnt zudem eine „ungerechtfertigte Vergewaltigungsklage“

Der Rechtsanwalt des Angeklagten verlas schließlich Hoppes Einlassung und begann mit der Vorgeschichte. Eine ungerechtfertigte Vergewaltigungsklage habe ihn psychisch stark belastet. Zwar stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, doch unter dem Druck verlor er den Halt, obwohl er meist guten Kontakt zu seinen Eltern pflegte. Er spielte im Internet und begann mit spekulativen Finanzgeschäften. Dabei kann man viel Geld verlieren.

Irgendwann waren seine Ersparnisse aufgebraucht. Strafverteidiger Jos Sonntag vermutete, dass durch die Suchterkrankung auch eine Strafminderung oder sogar eine Schuldunfähigkeit im Sinne des Strafgesetzbuches denkbar wäre. Danach listete der Verteidiger die Taten auf, zu denen sich Hoppe bekennt: drei Überweisungen auf sein eigenes Konto, die Eröffnung und Nutzung des PayPal-Kontos, die Urkundenfälschung und den Handybetrug.

Als JU-Vorsitzender Geld zwischen Konten hin- und hergeschoben

Alle Beträge habe er inzwischen ausgeglichen. Die Rechnungen von zwei Gaststätten habe er allerdings bar bezahlt und sich nur die Beträge nachträglich erstatten lassen. Bei angeblich erschlichenen Sitzungsgeldern gab er an, in beiden Ausschüssen gewesen zu sein. Die Fälschung der JU-Satzung sei er nicht gewesen; er habe daraus auch keinen Vorteil gezogen. Zu einem größeren Betrag von 1400 Euro, der dreimal zwischen seinem und dem CDU-Konto hin- und hergeschickt wurde, sagte der Angeklagte: „Das Geld habe ich gebraucht, um eine Veranstaltung der JU zu planen. Ich habe sonst oft Geld vorgestreckt. Auch größere Beträge, die mir nachher erstattet wurden.“

Als Hauptzeuge trat Lennart Höring, der Geschäftsführer der CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis, in den Zeugenstand. Er erklärte, dass man bei der jährlichen Prüfung Unregelmäßigkeiten entdeckt habe. Bei der weiteren Prüfung seien dann die Überweisungen mit der falschen IBAN aufgefallen. Auf Nachfrage meinte Höring: „Dass Mitglieder auch mal kleinere Beträge vorstrecken, kommt vor, aber große Beträge sind unüblich.“ Die Rechnungen würden anschließend schnell beglichen. Der Vorsitzende Richter Ertan Güven fragte: „Gibt es denn eine Barkasse bei der CDU und wie viel Geld ist drin?“ Der Geschäftsführer sagte, es gebe eine Barkasse für kleinere Beträge. Er vermute, es seien höchstens 200 Euro darin.

Gericht stellt das Verfahren gegen die Auflage ein, 8000 Euro zu zahlen

Schließlich kam es zu einem Rechtsgespräch, in dem der weitere Verlauf des Verfahrens zwischen dem Schöffengericht, der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger abgestimmt wurde.

Das Ergebnis: Das Gericht stellt das Verfahren gegen die Auflage ein, jeweils 4000 Euro an zwei wohltätige Vereinigungen zu zahlen. Richter Güven sagte zum Angeklagten gewandt: „Jeder macht mal Fehler. Doch als Rechtsstudent müssen Sie sich an die Gesetze halten.“ Außerdem sei durch die Zeugenaussagen klar geworden: Was passiert ist, ist nicht in Ordnung. Da stecke kriminelle Energie dahinter. „Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten bezahlen, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Das nächste Mal kommen Sie nicht mit einem blauen Auge davon“, ergänzte der Richter.