Gehwege in der Unterführung wären nur durch eine Kostenbeteiligung seitens der Stadt möglich gewesen.
Regionalbahn 25Neue Brücke in Rösrath-Hoffnungsthal kommt, das Nadelöhr in der Unterführung bleibt

Die Bahnbrücke über die Lüghauser Straße in Hoffnungsthal wird komplett abgerissen und neu gebaut.
Copyright: Guido Wagner
Wenn Ende März die Brücke der Regionalbahn 25 über die Lüghauser Straße in Rösrath-Hoffnungsthal erneuert wird, sperrt die Bahn nicht nur die komplette Regionalbahnstrecke zwischen Oberberg und Köln bis zum 7. August. Noch mehr betroffen sind die Anwohner in Hoffnungsthal – und nicht alles wird nach dem Abriss und dem Neubau der Brücke besser . . .
Seit einigen Jahren ist entlang der kurvenreichen Lüghauser Straße ein Gehweg mit Bordstein angelegt. Dieser allerdings endet abrupt vor der Bahnunterführung. Dort müssen Kinder auf dem Weg zur Schule ebenso wie alle anderen Fußgänger auf die enge Fahrbahn unter der Brücke ausweichen. An einer unübersichtlichen Stelle. Denn auf der einen Seite der Bahnunterführung macht die Lüghauser Straße eine schlecht einsehbare scharfe Kurve, auf der anderen Seite liegt unmittelbar eine Kreuzung von Bahnhofstraße, Rotdornallee, der Zufahrt zum Bahnhof und eben der Lüghauser Straße.
Die marode Bahnunterführung aus dem Jahr 1905/06 wird neu gebaut
Und obwohl die marode Bahnunterführung aus dem Jahr 1905/06 nun komplett abgerissen und neugebaut wird, bleibt auch das Nadelöhr danach bestehen – ohne Gehweg in der Unterführung.
Alles zum Thema Bergisches Land
- Unfall in Leichlingen Pkw kollidiert auf Bahnübergang mit Güterzug – Fahrer verletzt
- Video zur jecken Attacke Tollitäten entern mit Alaaf die Redaktion in Bergisch Gladbach
- Regionalbahn 25 Neue Brücke in Rösrath-Hoffnungsthal kommt, das Nadelöhr in der Unterführung bleibt
- Vorübergehend geschlossen TÜV bemängelt Elektrik im Bensberger Museum
- 63 Mitarbeiter gekündigt Radium steht in Wipperfürth vor einem Umbruch
„Ohne die – gesetzlich vorgesehene – Kostenbeteiligung der Kommune kann die Deutsche Bahn zusätzliche kommunale Gestaltungswünsche nicht aus eigenen Mitteln finanzieren“, begründet ein Bahnsprecher auf Nachfrage der Redaktion die nun geplante Bauausführung. Das diene der fairen und zweckgebundenen Verwendung öffentlicher Mittel, so der Bahnsprecher weiter.
Für Wünsche über die nötigen Standards hinaus müsste die Kommune zahlen
Wie Straßen und Schienen an Kreuzungen aufeinander abgestimmt werden, ist im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) rechtlich geregelt – von der Planung und Durchführung über die Kostenübernahme bis hin zur Zuständigkeit für die Erhaltung der Kreuzungsanlagen (Brücken und Bahnübergänge). „Wünsche, die über diese notwendigen Standards hinausgehen – etwa eine veränderte Verkehrsführung aus städtebaulichen oder verkehrsorganisatorischen Gründen – gelten als zusätzliche Maßnahmen im Interesse der Kommune“, erläutert der Sprecher der Bahn. „Hierfür müsste die Kommune finanziell aufkommen.“
Das bestätigt auch die Stadt Rösrath. Zwar sei die Stadt – wie alle Träger öffentlicher Belange – im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bahnbrückenbauwerk an der Lüghauser Straße ordnungsgemäß beteiligt worden, so Stadtsprecher Marcel Roßmann. Dabei habe die Stadt auch angeregt, „im Zuge der Brückensanierung auch einen Gehweg in der Brückenunterführung herzustellen“. Allerdings, so Roßmann, wäre eine „Anpassung des Bestandsbauwerks“ lediglich unter einer „erheblichen Kostenbeteiligung der Stadt möglich gewesen, die deutlich über den Aufwand einer üblichen Gehwegerrichtung hinausgegangen wäre“. Aus diesem Grund sei diese Option „nicht weiterverfolgt“ worden, so der Stadtsprecher weiter.
Fußgänger und Radfahrende können während der Bauarbeiten passieren
Für Anwohner ein Unding: „Da hat man nach über 100 Jahren mal die Chance, diese gefährliche Stelle zu entschärfen, und dann wird sie nicht genutzt“, ärgert sich ein Anlieger.
Immerhin bleibt der Durchgang für Fußgänger und Radfahrende während der mehrmonatigen Bauarbeiten wenigstens weitgehend möglich. Auch wenn die Bahn, wie Vertreter der Stadtverwaltung jüngst im Planungsausschuss erläuterten, die Lüghauser Straße während der Brückenerneuerung ursprünglich auch für Fußgänger hätte komplett sperren wollen (siehe „Bahnunterführung in Bauzeit meist für Fußgänger und Radler geöffnet“).
Für Bahnreisende gibt es während der Streckensperrung Schienenersatzverkehr
Die Erneuerung der Bahnbrücke über die Lüghauser Straße wird unterdessen nicht allein diejenigen treffen, die von der Lüghauser Straße während der Bauarbeiten über Lüghausen und Hofferhof nach Hoffnungsthal fahren müssen, sondern auch alle Bahnreisenden, die während dieser Zeit auf den Schienenersatzverkehr umsteigen müssen. Besonderheit in Hoffnungsthal: Hier befindet sich die Bushaltestelle des Schienenersatzverkehrs nicht am Bahnhof, sondern am Rathausplatz neben dem Rathaus in der Ortsmitte.
Am Bahnhof wird man ohnehin kaum parken können. Denn der Parkplatz am Bahnhof ist Bahngelände und wird während der Bauzeit (voraussichtlich 23. März bis 14. August), die noch etwas länger dauert als die Sperrung der Regionalbahnlinie (27. März bis 7. August), nicht zur Verfügung stehen. Die Bahn plant laut Stadt, auf dem Gelände am Bahnhof Platz für Baumaterial und -maschinen für die Baustelle einzurichten.

