Der Ratsbürgerentscheid ist für den 19. April vorgesehen. Er erfolgt per Briefabstimmung. Rund 45.000 Bürger sind stimmberechtigt.
Olympische SpieleBürger entscheiden, ob sich Pulheim als Austragungsort bewirbt

Profigolfer Johan Edfors beim Golfturnier „Linde German Masters“ auf Gut Lärchenhof.
Copyright: Udo Beißel
Nun haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort: Am 19. April entscheiden sie in einem Ratsbürgerentscheid über diese Frage: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Pulheim an der gemeinsamen Bewerbung KölnRheinRuhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“ Der Stadtrat hat am Dienstag (3. Februar) beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger anstelle des Stadtrates darüber entscheiden. Das Votum war einstimmig.
Pulheim: Langjährige Erfahrung
Pulheim ist eine von 17 Kommunen an Rhein und Ruhr, die sich gemeinsam um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele für das Jahr 2036, 2040 oder 2044 bewerben. Als Austragungsort ist der private Golf-Club Gut Lärchenhof in Pullheim-Stommelerbusch vorgesehen. Köln als „Leading City“ der Bewerbung würde Standort für das Olympische und Paralympische Dorf sowie für ein zukunftsweisendes, temporäres Leichtathletikstadion.
Der von der Golflegende – dem US-Amerikaner Jack Nicklaus – entworfene Platz war zwischen 1998 und 2018 regelmäßig Austragungsort für internationale Großturniere und Bühne für die besten Golfer der Welt. Achtmal fanden in dem Club, der als eine der renommiertesten Adressen in Europa gilt, die Linde German Masters statt, dreimal die Mercedes-Benz Championships und viermal die BMW International Open.
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Schon einmal im Gespräch
Die Turniere lockten jährlich rund 50.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den beschaulichen Pulheimer Stadtteil Stommelerbusch. Vor acht Jahren war Gut Lärchenhof schon einmal als Austragungsort für die Olympischen Sommerspiele im Gespräch – und zwar für 2032. Die Bewerbungspläne von Eventmanager Michael Mronz hatten sich allerdings zerschlagen.
Der Ratsbürgerentscheid erfolgt per Briefabstimmung. Dafür hatte der Rat der Stadt Pulheim bereits die entsprechende Satzung angepasst. Abstimmungsberechtigt sind Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens dem 16. Tag vor der Abstimmung in Pulheim leben.
Alle rund 45.000 Abstimmungsberechtigten erhalten automatisch den Abstimmungsschein, die Briefabstimmungsunterlagen sowie einen kleinen Informationsflyer. Dafür ist bei diesem Ratsbürgerentscheid kein vorheriger Antrag notwendig. Ausgezählt werden die Stimmen am 19. April. Der Briefkasten am Rathaus wird an diesem Tag letztmalig um 18 Uhr geleert.
Die Stadt rechnet mit Kosten in Höhe von rund 56.000 Euro für den Ratsbürgerentscheid. Das Land Nordrhein-Westfalen hat laut Stadtverwaltung in Aussicht gestellt, dass es 85 Prozent der Kosten übernimmt, der Eigenanteil der Stadt beträgt somit 8.400 Euro.

