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ProzessGericht verurteilt Angeklagten nach Schüssen in Pulheim zu fünf Jahren Haft

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Mehrere parkende Fahrzeuge in einem verkehrsberuhigten Bereich.

Die Polizei hat am Tatort in Stommeln Spuren gesichert und den Tatort mit einem 3D Scanner aufgenommen.(Archivfoto)

Ein 58-jähriger aus Rommerskirchen hatte seinem ehemaligem Geschäftspartner nach einem Streit um ein Grundstück aufgelauert.

Zu fünf Jahren Gefängnis hat das Landgericht Köln einen 58-jährigen Rommerskirchener verurteilt, der am 6. Mai 2025 in Stommeln auf einen früheren Freund und Geschäftspartner schoss. Motiv war ein Streit um ein Grundstück in Bedburg. Da eine nicht abgefeuerte Patrone aus der Tatwaffe, einem kleinen Revolver, nach Ansicht des Gerichts den Rücktritt des geübten Schützen von einer Tötungsabsicht belegte, wurde der Anklagevorwurf des versuchten Heimtücke-Mordes nicht aufrechterhalten.

Blieb die gefährliche Körperverletzung: Der Geschädigte erlitt einen Streifschuss im oberen Rückenbereich, der ihn bei minimal abweichendem Schusskanal lebensgefährlich hätte verletzen können. Der Angeklagte gestand früh im Laufe des Prozesses, er sei derjenige gewesen, der dem Geschädigten an seinem Haus auflauerte, um ihn durch Schüsse zu erschrecken. Eine Planung der Tat stritt er ab.

Pulheim: Verurteilter hatte sich ein Alibi verschafft

Polizei-Ermittler wiesen jedoch nach, dass er sich über ein fremdes Online-Konto ein Motorrad besorgte, das er nicht auf seinen Namen anmeldete, sich ein Alibi verschaffte, indem er am Tattag mehrere Stunden in einer Werkstatt in Wesseling arbeitete, und den Motorradhelm am Tatort nicht abnahm. Nach der Tat stellte er das Fluchtfahrzeug in Klettenberg unter, die Waffe, zu der er die Polizei am ersten Prozesstag führte, vergrub er in einem Wäldchen am Militärring.

„Sie fühlten sich in dem Eigentumsvertrag mit dem Geschädigten übervorteilt, die Ablehnung der weiteren Nutzung des Grundstücks und Ihres Bebauungsantrags im März brachte das Fass zum Überlaufen. Deshalb wollten sie dem Geschädigten einen Denkzettel verpassen“, schilderte der Vorsitzende Richter der 5. Großen Strafkammer, Peter Koerfers, die Eskalation um die Rückübertragung einer Sicherheitsleistung für ein Darlehen zur Begleichung von Steuerschulden.

Die Kammer folgte der Einlassung des 58-jährigen geübten Schützen, er habe vorbeischießen wollen, um dem Kontrahenten einen Schrecken einzujagen. „Der Geschädigte war eine lebende Zielscheibe, Sie hätten ihn töten können, wenn Sie gewollt hätten“, erläuterte Richter Koerfers die Einschätzung des Gerichts, dass der Angeklagte vom Tötungsvorsatz abließ. Die nicht abgefeuerte sechste Patrone wurde als weiteres Indiz für den Rücktritt von der Mordabsicht gewertet.

Doch auch wenn der Schütze die Waffe mit beiden Händen hielt und die Arme nach vorne ausstreckte, um präzise vorbeizuschießen, habe er einen eventuell tödlichen Treffer billigend in Kauf genommen, befand die Kammer. Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer, dass das Opfer bis heute an therapiebedürftigen Angstzuständen leidet.