Küchenstudios und ähnliche Betriebe ohne eigene Produktion sind nicht erlaubt, da sie den Einzelhandel konzentrieren würden.
GewerbegebietPulheim vermarktet Grundstücke an der Segmüller-Allee

Die Kriterien für die Vermarktung stehen fest, Einzelhandel ist im geplanten Gewerbegebiet Pulheim-Südwest nicht zulässig.
Copyright: Maria Machnik
Die Kriterien für die Vermarktung des geplanten Gewerbegebietes BP (Bebauungsplan) 99 „Pulheim-Südwest“ stehen fest. Der Ausschuss für Hochbau und Liegenschaften (LHA) hat sie zuletzt beschlossen. Auf den Freiflächen an der Segmüller-Allee möchte die Stadt ein in puncto Ökologie und Ökonomie nachhaltiges Gewerbegebiet entwickeln und einen ausgewogenen Mix mit Schwerpunkt auf dem produzierenden Gewerbe sichern. Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.
Ausgenommen sind Einzelhandelsbetriebe, die Verkaufsflächen für selbst produzierte Waren nutzen. Die Verkaufsflächen dieser Handwerksbetriebe dürfen maximal zehn Prozent der Geschossfläche und 150 Quadratmeter umfassen. „Küchenstudios und ähnliche Betriebe ohne eigene Produktion sind nicht erlaubt, da sie den Einzelhandel konzentrieren würden“, ist der Beschlussvorlage für den LHA zu entnehmen.
Pulheim: Unterschiedliche Kaufpreise
Die gesamte Fläche - rund 200.000 Quadratmeter, das entspricht 25 Fußballfeldern - wird demnach in drei Bereiche aufgeteilt, die Lage wirkt sich auf die Kaufpreise aus. „Bereich I besticht durch seine unmittelbare Nähe zur Bonnstraße; Bereich II umfasst den Kernbereich des Gebietes; Bereich III ist peripher gelegen und weist abschüssiges Gelände auf.“
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„Mit Blick auf die hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken und die aktuelle Marktlage schlägt die Verwaltung vor, die Grundstückspreise zu erhöhen und entsprechend der drei oben genannten Bereiche zu staffeln.“ Verkäufe, die sehr deutlich über dem Bodenrichtwert lagen, hatten die Verwaltung zu diesem Vorschlag bewogen.
Pulheim: Diverse Kriterien
Für das angrenzende Gewerbegebiet „An der Segmüller Allee“ sind es nach Angaben der Verwaltung aktuell 145 Euro pro Quadratmeter. Die Kaufpreise im BP 99 „Pulheim Südwest“ betragen im Bereich I 220 Euro pro Quadratmeter, in Bereich II sind es 200 Euro pro Quadratmeter, in Bereich III 180 Euro pro Quadratmeter. Im Kaufpreis enthalten sind der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und die Kosten für den ökologischen Ausgleich. Notar- und Vermessungskosten, Katastergebühren und Grunderwerbssteuer - um nur einige Beispiele zu nennen, tragen die Käufer.
Alle Bewerber müssen neben dem Bewerbungsbogen eine Beschreibung des Bauvorhabens inklusive Flächen- und Nutzungsbezeichnungen sowie Flächenanforderungen einreichen. Auch die Anforderungen der Kriterienliste werden abgefragt. Bewertet werden neben der Nachhaltigkeit des Projektes beispielsweise auch die Anzahl der Arbeitsplätze, Optik und Qualität von Gebäuden und die Innovationsfähigkeit.
Bei Betrieben, die sich im Bereich I ansiedeln möchten, legt die Verwaltung ein besonderes Augenmerk „auf eine qualitativ hochwertige Bauweise und ansprechende optische Erscheinung sowohl des Gebäudes als auch der Freiflächen“. Entsprechend müssen die Bewerber zusätzlich noch ein vollständiges Baukonzept inklusive Freiflächenplanung einreichen.
Neben dem Erstwunsch können auch Alternativbereiche in der Bewerbung benannt werden, wobei sich der Bewerber auf eine eindeutige Reihenfolge festlegen muss. Die Verwaltung prüft die Bewerbungen, trifft eine Auswahl und legt sie dem LHA zur Entscheidung vor. Parallel zur Vermarktung soll die Erschließung des Gebietes erfolgen.