Im Prozess um den Verkehrsunfall mit zwei Toten in Wesseling müssen sich die Angeklagten wegen eines illegalen Autorennens verantworten.
Tödlicher Unfall bei WesselingFC-Verantwortliche müssen nicht gegen Ex-Spieler aussagen

Die beiden Angeklagten sitzen im Landgericht Köln neben ihren Anwälten.
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Mit der Vernehmung weiterer Zeugen wird am Mittwoch (25. Februar) im Landgericht Köln der Prozess gegen zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln fortgesetzt. Wie das Portal Geissblog.Koeln berichtet, müssen Verantwortliche des Bundesligisten nicht vor Gericht aussagen. Zwar sei der FC seit dem Unfall im Dezember 2023 mehrfach von Ermittlern und Anwälten kontaktiert worden, um den Umgang des Vereins mit den Spielern zu beleuchten, doch Bestandteil des Prozesses sei der Club nicht.
Im Prozess in Köln zu einem Verkehrsunfall mit zwei Toten müssen sich die Angeklagten wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge verantworten. Die beiden 22-Jährigen gaben am ersten Verhandlungstag am Freitag (20. Februar) zu, auf der A555 bei Wesseling mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Sie hätten aber kein Autorennen gemacht, beteuerten sie.
Eine Mutter (49) und ihre Tochter (23) starben in ihrem Pkw, der durch die Wucht des Zusammenstoßes mit einem der beiden hochmotorisierten Wagen sofort Feuer gefangen hatte. (jtü)
