Die Verteidiger erläutern derweil, warum sie auf eine mildere Strafe für ihre Mandanten plädieren.
Tödlicher Unfall auf A555Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für ehemalige FC-Spieler

Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für die beiden Autofahrer, die an dem Unfall auf der A555 im Dezember 2023 beteiligt waren. Dabei starben eine Mutter und ihre Tochter.
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Tränen flossen im Gerichtssaal, als der Vater der 23-jährigen Studentin Ylvi Sophie S. und Ex-Lebensgefährte ihrer Mutter eine Erklärung abgab. „Das Leben von zwei Familien liegt in Scherben. Wir tragen für immer eine Last, die kein Urteil von uns nehmen kann“, sagte der Lüdenscheider. Vom Landgericht Köln erwarte er nun ein deutliches Zeichen, dass Gerechtigkeit nicht nur ein Wort ist, sondern die Verpflichtung, solchen Taten Konsequenzen folgen zu lassen.
Zudem äußerte der verwaiste Vater sein Unverständnis, dass junge Menschen bereits mit 20 Jahren – so alt waren die Angeklagten am Tatabend – hochmotorisierte Autos fahren dürfen, die sie nicht ohne Gefahr für das Leben anderer Menschen beherrschen.
Ich suche keine Rache für den Tod meines Kindes, ich suche Wahrheit und Anerkennung des Leids der Hinterbliebenen
„Ich suche keine Rache für den Tod meines Kindes, ich suche Wahrheit und Anerkennung des Leids der Hinterbliebenen“, schloss der Nebenkläger, der die Angeklagten während seines ergreifenden Vortrags mehrmals anblickte. Seine Tochter und seine ehemalige Partnerin, die 49-jährige Christina S., waren am 1. Dezember 2023 bei einem mutmaßlichen Autorennen auf der A555 bei Wesseling von zwei ehemaligen Nachwuchsspielern des 1. FC Köln getötet worden.
Die Pädagogin der Jugendgerichtshilfe nutzte ihre Einstufung der inzwischen 22-jährigen Angeklagten als nicht altersgemäß gereifte Persönlichkeiten, die Frust und Entbehrungen durch schnelles Fahren abreagieren, für eine Kritik am Umgang von Profi-Sportvereinen mit ihrem Nachwuchs. „Die soziale und mentale Förderung dort ist ausschließlich auf Leistungseffizienz ausgerichtet“, sagte die Sachverständige. Sie legte nahe, die beiden Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.
Verurteilung nach Jugendstrafrecht empfohlen
„Der Anklagevorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat sich im Wesentlichen bestätigt“, begann die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Sie beantragte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für den Mercedes-Fahrer und drei Jahre für den Audi-Fahrer. Die Sühne für den Tod der beiden Frauen auf der A555 reichte dem Nebenkläger-Anwalt nicht. Roman Buschbell appellierte in Anbetracht der Folgen für das Leben der Hinterbliebenen an das Gericht, eine Strafe zu verhängen, die nicht mehr zur Bewährung aussetzbar ist. In welcher Höhe, stellte der Anwalt ins Ermessen der 26. Großen Strafkammer.
Die Verteidiger der beiden Angeklagten bezweifelten die Beweise durch die Unfallanalyse, Handydatenauswertungen und Zeugenaussagen, wonach sich der Audi- und der Mercedes-Fahrer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen geliefert hatten. Trotz Schuldabwälzungen auf den Mandanten des jeweils anderen Verteidigers plädierten sie deshalb unisono in diesem Punkt für Freisprüche. Den Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs mit Todesfolge erkannten sie dagegen an. Das Vergehen solle aber mit jeweils bewährungsfähigen Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Unter Tränen sprach der Mercedes-Fahrer Ylvis Vater sein Beileid aus, bat um Vergebung und wünschte ihm Kraft für die Bewältigung seiner tiefen Trauer.
An diesem Mittwoch soll in Köln das Urteil gesprochen werden.


