Vor allem Transitflüge nach Asien über Dubai seien betroffen gewesen. Passagiere von „Mein Schiff 4“ haben das Schiff verlassen können.
Flüge storniertReisebüro aus Siegburg hatte nur wenige Betroffene im Krisengebiet

In der Nähe des Kreuzfahrtschiffes "Mein Schiff 4" in Abu Dhabi schlugen Drohnen ein.
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Der Angriff von den USA und Israel auf den Iran wirkt sich bis in die Region aus. In der Nähe des Kreuzfahrtliners „Mein Schiff 4“ schlugen Drohnen ein. An Bord waren auch Passagiere aus dem Rhein-Sieg-Kreis, die deswegen in Sorge waren. Sie haben nach Informationen dieser Zeitung mittlerweile das Schiff verlassen können und sind auf dem Weg zu den Abflugpunkten zurück nach Deutschland.
„Viele Kunden sind bei uns zum Glück nicht betroffen“, so Sarah Koubaa vom Reisebüro Papendick aus Siegburg. Nachdem der Flugraum in der Golfregion gesperrt wurde, sind Flüge storniert worden. „Es betraf vor allem Transitflüge nach Asien über Dubai“, so Koubaa. Sie schätzt, dass keine zehn Kunden Probleme bekommen hatten. Eine Umbuchung sei problemlos möglich gewesen.
Keine DerTour-Flüge nach Abu Dhabi bis Donnerstag
„Während DerTour noch bis zum Donnerstag, 5. März, aktuell kein Flüge in diese Region anbietet, fliegt Eimrates ab Mittwoch, 4. März, wieder“, so Koubaa über tagesaktuelle Informationen. Je nach Lage, könne sich dies aber auch kurzfristig ändern. Bei Absagen bestehe die Möglichkeit einer Umbuchung beim selben Reiseveranstalter. Wer auf eigenen Wunsch seine Reise abbrechen wolle, der müsse jedoch mit Kosten rechnen.
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Auch die Veranstalter haben reagiert. Der Reiseanbieter TUI teilte kurz nach der Verschärfung der Sicherheitslage im Nahen Osten mit Blick auf künftige Reisen mit, dass die Kreuzfahrten auf der „Mein Schiff 4“ mit Reisebeginn bis zum 9. März nicht planmäßig durchgeführt werden können. „Auch die Kreuzfahrt mit der „Mein Schiff 5“ mit geplantem Start am 5. März wurde abgesagt“, berichtet Dr. Marcus Hoffmann. Der Rechtsanwalt ist auf Kreuzfahrten spezialisiert. Es sei unwahrscheinlich, dass in der demnächst zu Ende gehenden Orient-Saison noch Kreuzfahrten stattfinden würden, nachdem die USA eine Kriegsdauer von rund einem Monat prognostiziert habe. Es werde in nächster Zeit also voraussichtlich noch weitere Absagen von Kreuzfahrten folgen, die durch das Krisengebiet hätten führen sollen, so der Jurist in einer Mitteilung.
„Kreuzfahrer, die vor Ort gestrandet sind, deren Kreuzfahrt also abgebrochen wurde, haben Ansprüche auf Minderung des Reisepreises bis zu 100 Prozent“, berichtet Hoffmann. Die im Raum stehenden Gesamtforderungen können damit schnell mehrere Tausend Euro betragen und damit oberhalb des eigentlichen Reisepreises liegen. Es müssten natürlich immer genau die Umstände des Einzelfalles geklärt werden.
