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Bonner LandgerichtDrei Jahre Haft für brutalen Angriff auf Sanitäter in Troisdorf

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Der Rettungssanitäter (2.v.l.) war in dem Prozess vor dem Bonner Landgericht als Nebenkläger aufgetreten.

Der Rettungssanitäter (2.v.l.) war in dem Prozess vor dem Bonner Landgericht als Nebenkläger aufgetreten.

Für die Anklage ein Fall von versuchter Tötung. Das Gericht folgte dem Argument aber nicht.

Für den brutalen Angriff auf einen Rettungssanitäter aus Troisdorf muss ein heute 18-Jähriger für drei Jahre in Jugendhaft. Sein 19 Jahre alter Freund, der bei der Tat am 4. Juli 2025 in der Stadthalle dabei war, kam mit einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung davon. Die beiden Angeklagten hatten sich kurz vor der Urteilsverkündung der Jugendkammer des Bonner Landgerichts am Freitag bereit erklärt, dem 40-jährigen Opfer je 8000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das Geld haben den Beschuldigten der Vater beziehungsweise ein Bruder geliehen.

Ein Täter holte im Laufen aus und trat den 40-Jährigen gegen den Kopf

Am 4. Juli vergangenen Jahres fand in der Stadthalle das Abschlussfest einer zehnten Schulklasse statt. Die Angeklagten tauchten am späten Abend am Veranstaltungsort auf, beide nach ausgiebigem Alkohol- und Marihuanakonsum im Troisdorfer Schwimmbad ziemlich berauscht. 

Am gleichen Abend hatte der Rettungssanitäter und ehrenamtliche Feuerwehrmann Dienst; er wurde gegen Mitternacht mit Kollegen zu einem Notfall in die Stadthalle gerufen. Nachdem eine junge Frau medizinisch versorgt worden war, sah der 40-Jährige, wie  der 18-Jährige in den Saal drängte, einen Türsteher übel beschimpfte und ihn gegen Nase und Schläfe schlug. Der Sanitäter griff ein, brachte den Schläger zu Boden und umklammerte ihn.

In diesem Moment eilte dessen Freund hinzu, um seinen Kameraden zu befreien, holte im Laufen mit dem Fuß aus und traf den 40-Jährigen am Kopf. „Er wusste, dass das lebensgefährliche Folgen hat“, sagte Kammervorsitzende Anja Johansson. Das Opfer schlug mit dem Kopf auf den Boden auf, der von ihm umklammerte junge Mann erhob sich und trat ebenfalls auf den reglosen Sanitäter ein.

Das Opfer leidet unter Gedächtnisverlust und Schwindelanfällen

Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Opfers gingen von mindestens zehn Tritten aus – für die Anklage daher ein Fall von versuchter Tötung. Das Gericht folgte dem Argument aber nicht; in dem „turbulenten Geschehen“ sei nicht klar auszumachen gewesen, wie oft getreten worden sei. Zeugenaussagen und auch Videosequenzen vom Tatort seien nicht eindeutig, die Beweisaufnahme sei insgesamt schwierig gewesen.

Das Opfer erlitt eine schwere Hirnschädigung, leidet noch heute unter Tinnitus, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Gedächtnisverlust und Schwindelanfällen. Ob er jemals wieder in seinem Beruf wird arbeiten können, ist unklar. Die Vorsitzende Richterin: „Die Prognosen sind nicht gut.“ Seine Feuerwehrkameraden saßen während der Urteilsverkündung dicht gedrängt im Saal 11 des Landgerichts.

Die Angeklagten hatten während des Prozesses erklärt, sich kaum an die Tat erinnern zu können; sie seien zu betrunken gewesen. „Sie haben keine Verantwortung übernommen und kein vollwertiges Geständnis abgelegt“, hielt ihnen die Richterin vor, erkannte aber gleichwohl die Schmerzensgeldzahlung als Teil der Wiedergutmachung an. „Was Sie getan haben, ist generell geeignet, das Leben eines anderen zu gefährden“, sagte Johansson; die Frage, ob die jungen Männer den Tod auch billigend in Kauf genommen hätten, verneinte sie indes.

Die Kammer attestierte ihnen „schädliche Neigungen“ sowie „ein hohes Maß an Aggressivität und Rücksichtslosigkeit“. Der mehrfach vorbestrafte 18-Jährige wurde unter anderem wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Polizeibeamte – er hatte sich seiner Festnahme widersetzt – zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der ein Jahr Ältere, bisher nicht vorbestraft, erhielt eine zweijährige Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.