Das Verbot soll vorerst bis zum 31. Oktober gelten und von „flankierenden Maßnahmen“ begleitet werden.
Trotz kritischer StimmenTroisdorf beschließt Alkoholverbot für die Innenstadt

In der Fußgängerzone Troisdorf wird es ein Alkoholverbot geben.
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In der Troisdorfer Fußgängerzone in der Innenstadt wird es ein Alkoholverbot geben: Im Hauptausschuss fand die Vorlage der Verwaltung eine Mehrheit aus CDU und FDP. Die Vertreter der SPD, der Grünen und der AfD sprachen sich dagegen aus. Die Verordnung, die am 5. Mai im Stadtrat verabschiedet werden muss, soll vorerst bis zum 31. Oktober gelten. Dann soll die Wirkung überprüft und ausgewertet werden.
Wie berichtet, hatte die Verwaltung ein solches Verbot vorgeschlagen. Immer wieder habe es Beschwerden von Passanten, Geschäftsleuten und auch Betreibern von Parkhäusern gegeben. Lärm und aggressives Betteln, aber auch Verunreinigungen und störendes Verhalten wie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit wurden beklagt. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder von bis zu 1000 Euro.
Stadtverwaltung Troisdorf soll im Herbst berichten
„Nach wie vor kritisch“ sehe er die vorgelegte Datenbasis, brachte Tobias Kollmorgen (FDP), der schon früher konkrete Zahlen angemahnt hatte, noch einmal seine Skepsis zum Ausdruck. Er beantragte – bei einer grundsätzlichen Zustimmung zum vorerst befristeten Verbot – die Ergänzung des Beschlusses: Die Ordnungsbehörden sollten im Herbst über Fallzahlen ebenso Auskunft geben wie über mögliche Verdrängungseffekte. Zugleich forderte er „flankierende soziale Maßnahmen“.

In der Troisdorfer Fußgängerzone und vor allem am City Center gibt es seit Jahren immer wieder Klagen über Störungen durch Suchtkranke
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Eine solche Begleitung begrüße auch seine Fraktion, erklärte Friedhelm Herrmann für die CDU. Dem Ansinnen der Liberalen, die Wirkung des Verbots im Herbst zu überprüfen, schloss sich die CDU ebenfalls an. Es sei, so Herrmann, „gut, Handlungsspielräume zu eröffnen“. Die habe das Ordnungsamt doch schon jetzt, kritisierte Kurt Jansen, als Vertreter des BSW ohne Stimmrecht im Ausschuss, das geplante Verbot. Er sieht darin sogar einen Verstoß gegen einige Grundgesetzparagrafen.
„Wir haben Zweifel am Nutzen“, sprach René Wirtz für die SPD gegen ein Verbot – zumindest dann, wenn es ohne Angebot von Prävention und Begleitung bleibe. Ein reines Verbot werde das Problem nur verlagern. „In dieser Form halten wir das Konzept für unausgegoren“, begründete Wirtz das Nein seiner Fraktion im Ausschuss.
Troisdorfer Grüne sehen rechtliche Probleme in der Umsetzung
Ablehnung brachte auch Thomas Möws (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck. „Wir sehen rechtliche Probleme in der Umsetzung“, erklärte er. Für den Fall eines Verbots forderte er, einen Bericht aus Düren einzuholen, wo es schon eines gebe. Auch sollten mögliche begleitende Maßnahmen geprüft werden.
Bürgermeister Alexander Biber sagte zu, dass es weitere Gespräche mit der Diakonie geben werde: Die leistet schon seit etlichen Jahren Suchtkrankenarbeit auf den Straßen und Plätzen der Innenstadt. An der Kuttgasse wurde ein Treffpunkt als Alternative zur Fußgängerzone geschaffen.
Die AfD sprach sich ebenfalls gegen ein Verbot aus. „Die haben doch nix“, sagte Frank Bigalke mit Blick auf die „Zielgruppe“ der Obdachlosen, die scharfe Grenzziehung des Geltungsbereichs rügte er ebenfalls. Und er sorgte sich um die Kriminalisierung von Passanten, die, wie neulich geschehen, mit Bierflasche in der Hand am Infostand seiner Partei vorsprachen.

