Der frühere Bundesliga-Referee Manuel Gräfe hat die kontroverse Hand-Situation im Strafraum von Borussia Dortmund untersucht – und fällt ein eindeutiges Urteil.
„Explizit in den Regeln“Ex-Schiedsrichter Gräfe kommentiert Kölner Hand-Ärger

Bis 2021 prägender Schiedsrichter in der Bundesliga: Manuel Gräfe.
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Nicht allein der 1. FC Köln und seine Fans fragen sich auch Tage später, warum es beim Match gegen den BVB am Samstagabend (7. März 2026) keinen Elfmeter für den FC gab.
BVB-Abwehrspieler Yan Couto wurde nach einer Hereingabe vom Ball am ausgestreckten Arm getroffen. Schiedsrichter Daniel Siebert zeigte jedoch nicht auf den Elfmeterpunkt und der Video-Assistent schritt ebenfalls nicht ein.
Manuel Gräfe: „Der BVB hatte großes Glück“
Ein Geschehen, das sich auch für den ehemaligen Unparteiischen Manuel Gräfe in einer Analyse bei der „Bild“ als unverständlich herausstellt. „Natürlich ist es nie gut für einen Schiedsrichter, wenn er bereits zwei VAR-Eingriffe hatte. Man neigt dann vielleicht dazu, keinen weiteren zulassen zu wollen“, beurteilt Gräfe in seiner Betrachtung zuerst die menschliche Komponente.
Die Szene sei überdies recht kompliziert: „Der Ball wird über eine lange Strecke gespielt, der Dortmunder springt – aber am Ball vorbei. Die entscheidende Frage lautet: Ist die Armbewegung nach vorne die Folge der Sprungbewegung, oder streckt er den Arm absichtlich aus?"
Für Gräfe liefern die Hilfskriterien zur Bewertung solcher Situationen allerdings ein eindeutiges Ergebnis. Demnach hatte Borussia Dortmund großes Glück: „Denn man sieht deutlich: Der Spieler hat den Arm zunächst angewinkelt. Nachdem er den Ball verpasst hat, geht der Arm nach vorne in die Flugbahn des Balles.“
Manuel Gräfe: „Verpflichtet, ein Handspiel aktiv zu verhindern“
Genau dieser Umstand sei im Regelwerk „explizit“ festgehalten: „Bewegt sich der Arm in die Flugbahn des Balles – geht also die Hand zum Ball –, ist dies als strafwürdig auszulegen“, urteilt Gräfe.
Der frühere Bundesliga-Schiedsrichter hätte den Vorfall anders eingeschätzt, falls der Ball den Arm in der gebeugten Haltung berührt hätte. „In einer normalen Sprungbewegung wäre das sicherlich eher als unglücklich zu werten gewesen“, erklärt Gräfe.
Couto konnte den Ball jedoch lange sehen und verfehlte sie dann – darauf hätte der Verteidiger reagieren müssen: „Er ist verpflichtet, ein Handspiel aktiv zu verhindern. Stattdessen streckt er den Arm nach vorne aus, berührt den Ball und verhindert damit, dass der Kölner Spieler so an den Ball kommt, wie er sonst gekommen wäre.“
Für Gräfe ist die Sachlage daher eindeutig: „Der BVB hatte großes Glück, dass es keinen Strafstoß für den FC gab.“ Die zwei anderen VAR-Situationen des Spiels – die Rote Karte für Simpson-Pusey und der annullierte Strafstoß nach einem Duell zwischen Özkacar und Silva – seien hingegen korrekte Eingriffe gewesen.
Zuvor äußerte sich auch der DFB selbst zu der kontroversen Szene gegenüber Express.de. „Der Schiedsrichter nahm kein Handspiel wahr, deshalb ließ er weiterspielen. Nach Ansicht des Video-Assistenten war die Armhaltung von Yan Couto im Sprung natürlich, auch wenn er den Ball mit dem Kopf verfehlte. Deshalb sah er von einer Intervention ab“, teilte die Sportliche Leitung der DFB Schiri GmbH in einer Erklärung mit.
Dem 1. FC Köln nützt dies im Nachhinein selbstverständlich nichts. Mit 24 Zählern fiel die Elf von Lukas Kwasniok über das Wochenende auf den 14. Platz zurück. Sie ist nun punktgleich mit dem FC St. Pauli, der den Relegationsrang belegt. (red)

