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Strafe nach Durchsage drohtDFB leitet Verfahren gegen Trippel und den FC ein

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FC-Stadionsprecher Michael Trippel bei der Arbeit.

FC-Stadionsprecher Michael Trippel ärgerte sich am Samstag über mehrere Entscheidungen bei der Niederlage gegen den BVB.

Dem 1. FC Köln und seinem Stadionsprecher Michael Trippel drohen Konsequenzen durch den DFB-Kontrollausschuss.

Die 1:2-Niederlage gegen Borussia Dortmund wird in Köln wohl noch etwas länger als üblich in Erinnerung bleiben. Auf die schmerzliche Heim-Pleite, begleitet von großem Unmut über den VAR, folgen nun auch Maßnahmen seitens des DFB.

Vom Kontrollgremium des Deutschen Fußball-Bundes wurde am Montag (9. März 2026) ein Ermittlungsverfahren gegen FC-Stadionsprecher Michael Trippel (71) gestartet.

1. FC Köln und Stadionsprecher Trippel droht Geldstrafe

Gegenüber Express.de teilte der DFB mit: „Der Kontrollausschuss leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Angeschrieben wird hier zunächst die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, da diese gemäß § 9a Nr. 1 DFB-Rechts- und Verfahrensordnung für das Verhalten ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich ist.“

Während der Begegnung am 7. März 2026 hatte Trippel zwei Situationen mit dem Videoassistenten über das Stadionmikrofon emotional bewertet. Er rief laut „Pfui! Widerlich!“ und monierte im Anschluss, dass der Schiedsrichter Daniel Siebert (41) eine eindeutige Handspielsituation nicht am Monitor kontrolliert habe.

Trippel erhielt eine Zurechtweisung von Kölns Sportchef Thomas Kessler (40) und wird zur Rede gestellt. Das DFB-Kontrollgremium ist verpflichtet, unsportliches Verhalten zu ahnden. Für Stadionsprecher gilt eine Neutralitätspflicht. Die Beurteilung der Referees erfolgt durch separate Ausschüsse des DFB.

Die DFB Schiri GmbH äußerte sich bereits deutlich kritisch zu Trippels Aktion: „Wir missbilligen die Äußerungen des Stadionsprechers des 1. FC Köln entschieden und halten sie für inakzeptabel. Unabhängig davon, ob eine Entscheidung des Schiedsrichters richtig, strittig oder falsch ist, kann und darf es nicht sein, dass ein Stadionsprecher sie negativ kommentiert und das Publikum so gegen den Unparteiischen aufbringt. Bei allem Verständnis für Emotionalität wurde hier eindeutig eine Grenze überschritten. Wir begrüßen es, dass der 1. FC Köln in Person seines Geschäftsführers Sport, Thomas Kessler, dazu deutliche Worte gefunden hat.“

Das Kontrollgremium des DFB besteht aus zwölf Personen, einschließlich des Vorsitzenden Fred Kreitlow. Über eine mögliche Sanktion im Fall Trippel werden aber nur elf Mitglieder entscheiden. Kölns Vizepräsident Jörg Alvermann, Fachanwalt für Sportrecht, ist ebenfalls Teil des Ausschusses. Aufgrund seiner Position im Verein ist er allerdings nicht in Fälle involviert, die den FC betreffen.

Sowohl dem Verein als auch Trippel könnte ein Bußgeld auferlegt werden. Eine Geldstrafe für den Stadionsprecher wäre eine Premiere in der Geschichte des Vereins, dabei ist Trippel in dieser Rolle schon seit 1999 für den FC tätig. Als mildernder Umstand könnte gewertet werden, dass Kessler Trippel bereits gerügt und dieser sich entschuldigt hatte. (red)